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arbeiten in der EU

 
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siegbert
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 6
Wohnort: P.

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 14:41    Titel: arbeiten in der EU Antworten mit Zitat

hallo,
als deutscher arbeitnehmer arbeitete herr A für ein östereichisches unternehmen in irland - seine sozialabgaben wurden in östereich entrichtet - 10,5 monate arbeitete
er jeden tag 12-14 stunden -24tage arbeiten und dann 9-10 tage nach hause (D) - bis konkurs angemeldet wurde - in deutschland meldet
A sich arbeitslos - die zu erwartenden zahlungen eines amtes fallen sehr gering aus .
mit dem hinweis nach EU abkommen der wanderarbeiter - einstufung als - echter grenzgänger - unechter grenzgänger - pendler - usw .--
herr A erhielt ein pauschaliertes entgeld nach berechnungsgrundlage eines normalen
facharbeiterentgeldes ost , nach EU richtlinien ..... so das amt .
was sind denn grenzgänger unechte und echte auch wenn mann 24 tage arbeitet und
dann 10 tage heimfährt -wie lauten diese EU richtlinien ?
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Toph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 2424
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.12.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Jetzt habe ich zwar den Sachverhalt immer noch nicht verstanden, aber die gesuchte Bestimmung der EG ist die VO (EWG) 1408/71. Winken
_________________
"§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar" Lachen
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
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UweS.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.11.2005
Beiträge: 38
Wohnort: im N/O der Republik

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 15:29    Titel: Antworten mit Zitat

Zu den Arbeiten in Europa gibt es auch eine sehr schöne Homepage. Unter der Adresse www.europa-mobil.de kannst du auch solche Fragen stellen oder nach Antworten suchen.

Gruß UweS.
_________________
Ich würde antworten, wenn man mich fragt.
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