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Verfasst am: 02.12.06, 23:08 Titel: Garage wurde aufgebrochen , welche Hausrat haftet dafür ?
Erklärung
Person A - Mutter
Person B - Vater
Person C - Sohn ( ich )
Person C fährt einen Opel Calibra , dieser wurde vor etwa einem 3/4 jahr mit Tiefbett Alufelgen sowie neuer Bereifung bestückt damit das Auto was hermacht , vor etwa 4 wochen hat Person C die Alufelgen abmontiert und durch Winterreifen auf Stahlfelgen ersezt , die Alufelgen lagerten seitdem in der Garage von Person A ( Mutter ) da dort auch nur das Auto von person C abgestellt wird.
Gestern morgen holte person C das Fahrzeug aus der Garage und alles war vorhanden so wie immer , als person C das Auto gestern gegen 20.30 in die Garage bringen wollte wurde festgestellt das die Garage aufgebrochen wurde , Alufelgen wurden entwendet also rief person C die polizei an , diese kam auch und hat diesen einbruch aufgenommen , einbruchsspuren waren deutlich zu erkennen.
Die polizei sagte zu person C das er dieses der Hausratversicherung melden sollte , nun ist die sache ein wenig verzwickt und ich hoffe hier kann jemand einen Tip geben.
Die Garage ist von Person A angemietet diese wohnte bis vor 1 jahr auch dort in der Siedlung nun wohnt person A also die Mieterin etwa 1,8km weit weg von der Garage sie hat die Garage ledeglich behalten damit person C ( sohn ) sein Auto dort unterstellen kann da er direkt um die Ecke wohnt und es keine freien Gargen gegeben hat.
Die garage ist seid etwa 14 jahren auf person A ( mutter )angemeldet , person C ( sohn )parkt sein Auto nachts dort aber das Fahrzeug ist auf person B ( vater ) angemeldet wegen der SFR klasse bei der Versicherung.
Nach dem einbruch möchte person C natürlich die felgen ersezt haben , das problem ist nur an welche versicherung muss es jetzt gehen denn wie gesagt person C gehört das Auto aber person B ist als Halter eingetragen aber die Garage die aufgebrochen wurde läuft auf person A.
Natürlich wäre es am besten wenn person C seine versicherung einsetzen könnte , denn ich denke mal wenn die versicherung von person A greifen würde , würden diese das aufgrund der entfernung ablehnen und person C würde auf den schaden sitzenbleiben oder ?
in aktuellen verträgen ist hausrat "in nebengebäuden auf dem versicherungsgrundstück" und "in garagen in der nähe" versichert. was nun genau "in der nähe" ist - definiert der vertrag i.d.r. nicht. 1,8 km dürften da aber nicht mehr abgedeckt sein.
im hausratvertrag gilt aber auch fremdes eigentum mitversichert, wobei hier wieder gilt: "außen- vor fremdversicherung", also erst die versicherung des eigentümers vor der versicherung des "anderen".
die kasko-versicherung ist hier außen vor da die felgen nicht am fahrzeug montiert waren.
am besten einmal den schaden beiden hausrat-versicherern mit hinweis auf die jeweilige andere schadenmeldung melden und abwarten. _________________ MfG,
Duisburger
Hi , also bei Person A ( Mieterin ) steht folgendes im Hausrat vertrag.
Was ist im Rahmen einer Außenversicherung gedeckt ?
Versicherte Sachen sind Weltweit auch versichert , wenn sie sich vorrübergehend , längstens 3 Monate , ausserhalb der Wohnung befinden.
Könnte das bereits die Antwort auf meine frage sein ?
Die reifen lagerten ja noch nicht so lange in der Garage.
Hi , also bei Person A ( Mieterin ) steht folgendes im Hausrat vertrag.
Was ist im Rahmen einer Außenversicherung gedeckt ?
Versicherte Sachen sind Weltweit auch versichert , wenn sie sich vorrübergehend , längstens 3 Monate , ausserhalb der Wohnung befinden.
Könnte das bereits die Antwort auf meine frage sein ?
Die reifen lagerten ja noch nicht so lange in der Garage.
Das dürfte schwierig werden; oder waren die Reifen/Felgen schon jemals am eigentlichen Versicherungsort (in der Wohnung), bzw. kommen die je dahin? _________________ MfG,
Duisburger
Person A könnte doch sagen das er nur eine übergangslösung war und sie in kürze wegen Kündigung der Garage zum versicherungsort geholt hätte.
Das müsste doch funktionieren ?
wenn es nicht der wahrheit entspricht funktioniert es garantiert nicht.
zumal es unlogisch ist, seine felgen aus der entfernten garage zu holen und in der wohnung zu lagern. _________________ MfG,
Duisburger
man sollte die bedingungen aber noch etwas weiter lesen,
in vielen aktuellen hausrat-versicherungs-bedingungen sind kfz bestandteile ausgeschlossen.
ggf. kann man sich an die teilkasko versicherung wenden. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
man sollte die bedingungen aber noch etwas weiter lesen,
in vielen aktuellen hausrat-versicherungs-bedingungen sind kfz bestandteile ausgeschlossen.
ggf. kann man sich an die teilkasko versicherung wenden.
in der kasko-versicherung sind meines wissens nach nur teile versichert, die am fahrzeug befestigt sind. um die deckungslücke in bezug auf z.b. winterreifen, gepäckträger, ersatz-autoradio etc. zu schließen wurden diese eben in der hausrat-vers. als mitversichert anerkannt.
wenn die garage abbrennt wird der dachgepäckträger, der an der wand lehnt und eben nicht am auto befestigt ist, oder das autoradio, das im keller lagert, i.d.r. ja auch über die hausrat-versicherung abgedeckt.
müsste mich schwer täuschen, wenn das nicht sogar verbandsempfehlung wäre. _________________ MfG,
Duisburger
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