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Wasserschaden durch Wasserrohrbruch des Wasserversorgers
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 20:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Original von barwedel
passiert mindestens 3 x im Jahr


wenn die verwirklichung der gefahr so offenkundig ist stellt sich die frage warum der betroffene nicht längst entsprechenden versicherungsschutz eingekauft hat Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 04.12.06, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Es passiert mindestens 3 x im Jahr, dass stundenlang kein Wasser da ist wegen Reparaturarbeiten am Hauptrohr. So intensiv wie diesmal wars noch nie -
Auch hat es noch nie 2 Stunden gedauert, bis ein Notdienst kam. Die haben das wohl diesmal auch als larifari abgetan - haben ja schon Gewohnheit, dass es in diesem Ort öfters mal zu Leckagen kommt.

Warum sollte ein Hauseigentümer davon ausgehen, dass er für 200 Euro jährlich einen Versicherungsschutz braucht, weil der Wasserversorger die maroden Leitungen nicht in den Griff bekommt?
Hört sich für mich schon mal als nicht Betroffenen bitter an.

Das hiesse ja auch, wenn mir mal an meinem Auto der Ölschlauch platzt und ich stehe dann grade auf einem fremden Grundstück - hat der halt Pech gehabt, hätte sich ja gegen versichern können?
Mein Fahrzeug ist regelmässig in der Inspketion, also keine Fahrlässigkeit meinerseits....

Müsste ich ja meinerseits für mich noch eine Versicherung abschliessen, mir ist schon öfters mal einer besoffen in die Hauswand gefahren - Müsste ich mich dann wohl gegen betrunkene Fahrzeughalter versichern oder gar dagagen, dass ich so ungünstig wohne?
Und dann sollte ich noch schnell ne Glasbruchversicherung abschliessen, könnte ja mal sein, dass mir der Wind ein Fenster zuknallt

Aber ich habe es nicht falsch verstanden, wie immer sind die Ehrlichen die Dummen und die, die sich finanziell ohnehin an die Decke strecken müssen und nicht einen Cent für solche unwahrscheinlichen Versicherungsfälle, wo sie nicht mal Verursacher sind, ebenfalls.

Nicht sauer sein, aber mir fehlt jegliches Verständnis, dass der Betroffene, obwohl er nicht der Verursacher ist, jetzt noch so massiv selbst Schadensausgleich leisten muss.
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 07:18    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
.... aber mir fehlt jegliches Verständnis, dass der Betroffene, obwohl er nicht der Verursacher ist, jetzt noch so massiv selbst Schadensausgleich leisten muss.


jetz mal langsam. Das ist ja noch nicht raus, ob der Wasserversorger hier haftet oder nicht.Ganz am Anfang hab ich ja geschrieben, dass es möglich sein könnte, dass der Geschädigte dem Wasserversorger ein Verschulden nachweisen kann. Ist zwar selten, aber nicht unmöglich.

So wie sich der Fall (jetzt) darstellt, könnte hier einer dieser seltenen Fälle vorliegen: offenbar ist das Leitungsnetz seit langem marode, es hat schon öfter Störungen/Rohrbrüche (wenn auch nicht in diesem Umfang) gegeben, und es hat möglicherweise ungewöhnlich lange gedauert, bis die gebrochene Leitung abgesperrt war. Das könnte ein Verschulden des Wasserversorges begründen.

Wenn sich das so rausstellt, dann kann man dem Wasserversorger den entstandenen Schaden in Rechnung stellen: für die Gebäudebeschädigung den erforderlichen Reparaturaufwand (man kann auch fiktiv, nach Gutachten bzw. Kostenvoranschlag abrechnen; dann aber ohne Mehrwertsteuer), für die beschädigten/zerstörten beweglichen Sachen den jeweiligen Zeitwert. Der kann allerdings, je nachdem, was es für Sachen sind, erstaunlich niedrig liegen.

Noch zwei Worte zur Sinnhaftigkeit einer Leitungswasserversicherung: dieser hier eingetretene Schaden ist einer der selteneren Schadenursachen. Gewöhnlich geschieht sowas im Haus, und es ist beileibe kein Luxus, wenn ein Gebäudeeigentümer dafür eine Versicherung unterhält.

Die vom Schaden betroffenen beweglichen Sachen sind über die Hausratversicherung versichert; man müsste allenfalls prüfen, ob die Werkzeuge für das aufgegebene Gewerbe zum Hausrat gehören (normalerweise ja, wenn sie jetzt noch privat genutzt werden).
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.


Zuletzt bearbeitet von Mogli am 05.12.06, 08:58, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 08:51    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::

Das hiesse ja auch, wenn mir mal an meinem Auto der Ölschlauch platzt und ich stehe dann grade auf einem fremden Grundstück - hat der halt Pech gehabt, hätte sich ja gegen versichern können?
Mein Fahrzeug ist regelmässig in der Inspketion, also keine Fahrlässigkeit meinerseits....

Müsste ich ja meinerseits für mich noch eine Versicherung abschliessen, mir ist schon öfters mal einer besoffen in die Hauswand gefahren - Müsste ich mich dann wohl gegen betrunkene Fahrzeughalter versichern oder gar dagagen, dass ich so ungünstig wohne?.

Für Autos gelten andere Haftungsbestimmungen... Hier gilt nicht die Verschuldens-(abhängige)haftung, sondern die Gefährdungshaftung...
Den Halter braucht hierbei also nichtmal eine Schuld am Schaden zu treffen... er haftet trotzdem!
Beispiel: Ich parke mein Auto am Straßenrand Pfeil ein Betrunkener oder auch Nüchterner fährt in mein geparktes Auto und flüchtet...
durch den Aufprall läuft nun meine Ölwanne aus... Pfeil kann der Täter nun nicht festgestellt werden, den ja eindeutig die Schuld am Schaden trifft, so hafte ich als Halter des KFZ für den enstandenen Schaden am nun verseuchten Erdreich...
Bei Hunden und anderen Luxustieren gilt diese Haftung im Übrigen auch...


barwedel hat folgendes geschrieben::
Und dann sollte ich noch schnell ne Glasbruchversicherung abschliessen, könnte ja mal sein, dass mir der Wind ein Fenster zuknallt

Ja klar kann das sein, wer garantiert Ihnen, dass dies nicht passieren kann/wird... Frage


barwedel hat folgendes geschrieben::
Aber ich habe es nicht falsch verstanden, wie immer sind die Ehrlichen die Dummen und die, die sich finanziell ohnehin an die Decke strecken müssen und nicht einen Cent für solche unwahrscheinlichen Versicherungsfälle, wo sie nicht mal Verursacher sind, ebenfalls.

Heißt das Ihrer Auffassung nach, dass diejenigen, die eine Versicherung abschließen unehrlich sind?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun Frage Ausrufezeichen Das ist nun wirklich eine "dumme" Äußerung... sorry dass ich dies sagen muss,
aber die Stammtischparolen können Sie sich hier sparen, die bringen auch Sie nicht weiter!

barwedel hat folgendes geschrieben::
Nicht sauer sein, aber mir fehlt jegliches Verständnis, dass der Betroffene, obwohl er nicht der Verursacher ist, jetzt noch so massiv selbst Schadensausgleich leisten muss.

Das ist doch noch garnicht raus... einfach abwarten!

Gruß Dookie!
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 09:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ich sagte schon "... mir fehlt da was ...".

Wie meine Vorredner (insbesondere Mogli) schon sagten: Es ist unwahrscheinlich, aber nicht unmöglich dem Versorger einen Fehler nachzuweisen. Jetzt hilft eigentlich nur noch das was am Anfang schon gesagt wurde, Schaden als sehr hoch beziffern und dafür sorgen das ein Gutachter von der Versicherung kommt. Der Rest kommt dann (wahrscheinlich) von allein.

Und was den Sinn der einzelnen Versicherungen betrifft:

Gebäudeversicherung mit Leitungswasser ist mehr als sinnvoll wenn man Hauseigentümer ist. Verkalkte Rohre führen z.B. zu Lochfraß, eine dann durchnässte Wand und evtl. noch ein durchnässter Estrich sorgen für Kosten die richtig lustig werden.

Nehmen Sie doch mal folgendes an:

In einer Einbauküche geht eine Steigleitung (Außenwand) die zum darüberliegenden Bad führt kaputt (Haarriss). Da die Küche eingebaut ist, finden Sie den Schaden erst wenn entweder aussen der Putz von der Wand fällt (oder ein entsprechender Wasserfleck erscheint), oder wenn die Küche plötzlich schimmelt. In so einem Fall können Sie

a) Küche ausbauen, oft wegschmeißen
b) Fliesen von den Wänden (und vom Boden) und erneuern
c) Wand aufstemmen und Leitung erneuern
d) Wand und Estrich trocknen (hoffentlich den Estrich nicht erneuern)
e) Gerüst aufbauen und Putz aussen erneuern
f) Wand aussen neu streichen
g) hoffen dass kein darunterliegendes Stockwerk betroffen ist...

Zugegeben, es ist eines der Horrorszenarien, kommt aber noch verhältnismäßig häufig vor. Und die Kosten gehen dann schnell in die Tausende.

Deshalb (und nicht nur deshalb) ist eine solche Versicherung für Hausbesitzer alles andere als Luxus. Mir sind im Bekanntenkreis 3 Fälle bekannt, bei denen genau sowas passiert ist. Zwar in unterschiedlicher Ausprägung, aber trotzdem nicht minder teuer.

Die Glasversicherung deckt (je nach Versicherung) alle Schäden am Glas ab (also Fenster/Glastüren/Aquarien/(Wortsperre: Name) ...). Auch solche Sachen gehen schnell ins Geld. Zwar nicht unbedingt nötig, aber auch nicht unsinnig...

B.t.w.:
Und was das abstürzende Flugzeug betrifft, ich weiß nicht mehr genau wo, aber in irgendeiner meiner Versicherungen ist das mit drin, ich glaube in meiner Unfallversicherung oder in einer der meiner Kreditkarte anhaftenden Versicherungen. In einer Rohbauversicherung ist sowas übrigens auch oft abgedeckt (auch Satelliten und Meteoriten). Mal das Kleingedruckte lesen. Das ist oft aufschlußreich (wenn auch mühselig), manchmal sogar witzig (wenn man z.B. die Satelliten und Meteoriten liest).
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Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Der Flugzeuganprall/-absturz ist auch sehr, sehr häufig in der Standard Gebäude - Feuer- / Elementarversicherung eingeschlossen...
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 13:07    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
quot;]Aber ich habe es nicht falsch verstanden, wie immer sind die Ehrlichen die Dummen und die, die sich finanziell ohnehin an die Decke strecken müssen und nicht einen Cent für solche unwahrscheinlichen Versicherungsfälle, wo sie nicht mal Verursacher sind, ebenfalls.

Heißt das Ihrer Auffassung nach, dass diejenigen, die eine Versicherung abschließen unehrlich sind?
Was hat das eine mit dem anderen zu tun Frage Ausrufezeichen Das ist nun wirklich eine "dumme" Äußerung... sorry dass ich dies sagen muss,
aber die Stammtischparolen können Sie sich hier sparen, die bringen auch Sie nicht weiter!

@Dookie82
Ne so ist das nicht gemeint, dass die, die eine Versicherung abschliessen, unehrlich sind. Aber sich gegen einen Schaden absichern zu müssen, der eigentlich mehr als unwahrschein ist......das ist damit gemeint.

@myctramp
Das man sich mit einer Gebäudeversicherung im selbstbewohnten Haus absichert und ggf. auch noch eine Hausratversicherung hat, scheint mir ganz sinnvoll - und ist in diesem Fall auch vorhanden.
Beide Versicherungen wurden schon im Auftrag des Eigentümers angerufen - die Gebäudeversicherung zahlt nicht, weil das Nebengebäude, dass 200 Meter vom Wohnhaus entfernt ist, nicht mitversichert sein soll und die Hausratversicherung haftet nicht, weil es sich um Werkzeug aus einer ehemaligen Gewerbetätigkeit handelt.

Werde nun meine Bemühungen einstellen, hat ja eh keinen Sinn. Muss nun leider der Eigentümer allein weitermachen, falls er denn noch aus dem Krankenhaus kommt.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::

Das man sich mit einer Gebäudeversicherung im selbstbewohnten Haus absichert und ggf. auch noch eine Hausratversicherung hat, scheint mir ganz sinnvoll - und ist in diesem Fall auch vorhanden.
Beide Versicherungen wurden schon im Auftrag des Eigentümers angerufen - die Gebäudeversicherung zahlt nicht, weil das Nebengebäude, dass 200 Meter vom Wohnhaus entfernt ist, nicht mitversichert sein soll und die Hausratversicherung haftet nicht, weil es sich um Werkzeug aus einer ehemaligen Gewerbetätigkeit handelt.

Werde nun meine Bemühungen einstellen, hat ja eh keinen Sinn. Muss nun leider der Eigentümer allein weitermachen, falls er denn noch aus dem Krankenhaus kommt.



Ist eben schlecht besorgter Versicherungsschutz gewesen... Mit den Augen rollen

Vermutlich wurde nach Einstellung des Betriebes eben einfach die Geschäftsversicherung gekündigt und das war es dann... Geschockt

Die Argumentationsweisen der Versicherung sind jedoch korrekt, sofern das Gebäude im Wohngebäudevertrag wirklich nicht genannt ist...
Letzteres würde auch meine obige Vermutung bestätigen...

Man muss sich eben im klaren sein, dass sowas immer passieren kann.
Das Schicksal nimmt keine Rücksicht darauf, ob Sie eine Versicherung haben oder nicht.
Entweder man spart sich das Geld und geht das Risiko ein im Schadensfall nichts zu bekommen, oder man geht auf Nummer
sicher und schließt vorher die richtige Versicherung ab...

Die Entscheidung liegt bei einem selbst... genau wie die Konsequenzen, wenn es schief geht. Mit den Augen rollen

Ich kenne auch viele Leute, die an Versicherungen eher sparen... allerdings haben diese auch das nötige Kleingeld
um solche Schäden dann im Zweifelsfall aus eigener Tasche zu zahlen... Natürlich sollte man dann aber hierbei selbst immer
etwas Risk-Managment betreiben...

Wie gesagt ich würde erstmal warten, wie sich nun der Wasserverband verhält...
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

barwedel hat folgendes geschrieben::
... die Hausratversicherung haftet nicht, weil es sich um Werkzeug aus einer ehemaligen Gewerbetätigkeit handelt.
.


das würde ich nicht so widerspruchslos hinnehmen. Bedingungsgemäß sind auch Sachen mitversichert, die dem Beruf oder Gewerbe des VN dienen, solange sie sich im Versicherungsort befinden. Versicherungsort ist die Wohnung des VN, außerdem Nebengebäude auf demselben Grundstück. Also müssten zumindest diese Sachen in der Hausratvers. mitversichert sein.
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:36    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
barwedel hat folgendes geschrieben::
... die Hausratversicherung haftet nicht, weil es sich um Werkzeug aus einer ehemaligen Gewerbetätigkeit handelt.
.


das würde ich nicht so widerspruchslos hinnehmen. Bedingungsgemäß sind auch Sachen mitversichert, die dem Beruf oder Gewerbe des VN dienen, solange sie sich im Versicherungsort befinden. Versicherungsort ist die Wohnung des VN, außerdem Nebengebäude auf demselben Grundstück. Also müssten zumindest diese Sachen in der Hausratvers. mitversichert sein.



Ja, das Nebengebäude ist jedoch anscheinend über 200 Meter entfernt (selbes Grundstück?)...
Bestimmt sind dies keine hausratähnlichen Arbeitsgegenstände,
wie mal eben eine kleine Bohrmaschine oder so, sondern wohl eher schweres Werkzeuggerät, dass eine separate Geschäfts-
bzw. Elektronikversicherung benötigen würde... Die Versicherungssumme in der Hausrat wurde nach Auflösung der Geschäfts-
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 05.12.06, 14:53, insgesamt 2-mal bearbeitet
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht mit mündlichen Aussagen von Versicherungen.

Ich habe auch mal eine Meldung per Telefon an die Versicherung gemacht. Abgelehnt, nicht versichert. Anschließend habe ich die gleiche Meldung über meinen Versicherungsmakler abgegeben. Anstandslos bezahlt.

Versicherungen sind halt auch nur Menschen... Böse

E.h.e.m.a.l.i.g.e. Gewerbetätigkeit? Damit dürfte das Werkzeug in Privatbesitz übergegangen sein. Also Hausrat... auch wenn´s Klasse Qualität ist (hat schon mal jemand angemerkt) ... hoffentlich stimmt die Versicherungssumme der Hausrat.

Merke: Versicherungen sind auch nur Menschen... Böse

Nebengebäude 200 Meter entfernt auf dem gleichen Grundstück... dann kann´s trotzdem eingeschlossen sein...

... Kleingedrucktes lesen ... evtl. doch versichert ... Versicherungsmakler bemühen ... Sehr böse

Merke: Versicherungen sind auch nur Menschen ... und Geiz ... na ja, wissen wir ja ...

Und wenn schon der Versicherung gemeldet, gleich darauf hinweisen, dass evtl. ein Dritter Schadenersatzpflichtig ist (Regreß!)... manche Versicherungsgutachter sind da ganz geschickt ...
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:48    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::

Nebengebäude 200 Meter entfernt auf dem gleichen Grundstück... dann kann´s trotzdem eingeschlossen sein...


Wenn es eben noch das selbe Grundstück ist...
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 14:55    Titel: Antworten mit Zitat

@Dookie, erstens sind Sie mir zuvor gekommen... (Versicherungssumme)
zweitens, genau das (... gleiche Grundstück...)
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

Nochwas @barwedel

Wenn Sie nicht der Eigentümer sind, können Sie überhaupt sicher sein, dass die defekten Geräte a l l e aus Gewerbebetrieb sind? Das kann doch nur der Eigentümer richtig zuordnen.

Und wenn ich´s richtig verstanden habe, Garage mit Werkstatt. Hört sich für mich eindeutig nach Nebengebäude an.

Ich glaube immer noch, dass es am besten ist den Versicherungsmakler herkommen zu lassen und ggf. Gutachter einschalten zu lassen.

Lassen Sie uns doch mal wissen wie dieser fiktive Fall ausgegangen ist Winken sowas interessiert uns immer...........
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 05.12.06, 18:06    Titel: Antworten mit Zitat

nyctramp hat folgendes geschrieben::

Versicherungen sind halt auch nur Menschen... Böse


*klugscheißmodus-an*
Versicherungen sind eben keine Menschen! - der einfachheit halber einfach mal aus wikipedia kopiert:

Versicherung ist Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs. (abgeleitet aus dem Versicherungsbegriff nach Farny: Versicherung ist die Deckung, eines im einzelnen ungewissen, insgesamt schätzbaren Geldbedarfs, auf der Grundlage eines Risikoausgleiches im Kollektiv und in der Zeit.)

Alfred Manes definiert Versicherung als „die gegenseitige Deckung zufälligen, schätzbaren Geldbedarfs zahlreicher gleichartig bedrohter Wirtschaften“, Karl Hax als „die planmäßige Deckung eines im einzelnen ungewissen, im ganzen aber schätzbaren Geldbedarfs auf der Grundlage eines zwischenwirtschaftlichen Risikoausgleichs“. Eine gesetzliche Definition besteht nicht.

Damit ist Versicherung die nach dem Wahrscheinlichkeitsprinzip arbeitende wirtschaftliche Absicherung von Risiken gegen Beitragszahlung; sie wird entweder nach dem Assoziationsprinzip als Gegenseitigkeitsversicherung oder nach dem Spekulationsprinzip als Erwerbsversicherung betrieben. Die Rechtsordnung trennt das Versicherungsrecht in das immer umfangreicher werdende Sozialversicherungsrecht und das Privatversicherungsrecht, das wiederum Versicherungsunternehmensrecht, Versicherungsaufsichtsrecht und Versicherungsvertragsrecht umfasst. Das Versicherungsvertragsrecht ist besonderes Schuldvertragsrecht und als solches das den Besonderheiten des Versicherungsvertrages gerecht werdende Sonderprivatrecht.

Antike Vorformen der Gegenseitigkeitsversicherung begegnen uns in den ägyptischen, griechischen und römischen Begräbnisvereinen (collegia tenuiorum), die mittels regelmäßiger Beiträge für ein anständiges Begräbnis ihrer Mitglieder und für den Totenkult sorgten. Die bis in die Neuzeit fortwirkende Entwicklung der Gegenseitigkeitsversicherung beginnt jedoch erst im frühen Mittelalter in Nordeuropa mit der auf einem gegenseitigen Treueverhältnis beruhenden und sich zur gemeinsamen Erfüllung religiöser, politischer, wirtschaftlicher und geselliger Zwecke zusammenschließenden Gilden und Genossenschaften, die sich bevorzugt der gemeinschaftlichen Risikoübernahme und Hilfeleistung bei Tod, Brand, Viehsterben, Schiffbruch und Gefangennahme widmeten. Im 17. und 18. Jhdt. entstanden auf staatliche Initiative die ersten öffentlich-rechtlichen Versicherungsanstalten.
*klugscheißmodus-aus*
_________________
MfG,
Duisburger

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