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Liebe Freunde des Rechts-Forums,
ist es möglich zu erfahren, ob es im Staatshaftungsrecht der Bundesrepublik eine einheitliche Fristenregelung gibt?
Es gibt dazu von Rechtsanwälten widersprüchliche Aussagen. Was stimmt denn nun ?
Es soll wohl in den neuen Bundesländern, bestimmt aber in Brandenburg, in Zusammenhang mit alten Gesetzen aus dem DDR-Recht, noch die Einjahresfrist geben.
Dies stimmt auch mit einer Internetseite zum Recht in Brandenburg überein. Andererseits soll Bundesrecht vor Länderrecht gehen, dann wären es 3 Jahre. Oder könnte das auch vom konkreten Fall abhängen, was angewandt wird ?
Danke !
R.
Andererseits soll Bundesrecht vor Länderrecht gehen, ....
M.W. gibt es kein "Bundesstaatshaftungsrecht". _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
Dieser Artikel gilt allgemein für alle staatlichen Einrichtungen, nicht nur für den Bund. _________________ Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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