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nach Rückgabe meines geleasten Autos wurde von Seiten des LG ein Sachverständiger beauftragt. Dieser bezifferte die Schäden auf ca. 2000€. Aufgelistet waren in dem Gutachten mehere Lackschäden und angebliche Beulen und zu meinem Erstaunen auch eine defekte Lenkung (Lenkgetriebe) die mit ca. 900€ zu buche schlägt. Das Auto wurde neu geleast ist 3 /12 Jahre alt und hat einen Kilometerstand von 40000 km.
Man bat mich zu Unterzeichnung des Rückgabeprotokolls laut Gutachten. Meine Weigerung und die Androhung einen Rechtsanwalt einzuschalten, brachten den Geschäftsführer dazu
sich das Fahrzeug mit dem Verkaäufer und mir anzuschauen. Außer einem Schaden an der linken Türe konnte er sonst auch nichts finden und meinte der Sachverständige müßte einen schlechten Tag gehabt haben. Die Lenkung sei aber definitiv defekt (Ölaustritt). Auf meinen Einwand hin das dies bei einem keine 4 Jahren alten Auto mit der Laufleistung wohl nicht normal sei, schlug man mir vor das aus dem Rückgabeprotokoll rauszulassen und über Garantiekulanz laufen zu lassen. Damit war ich natürlich zufrieden.
Ich habe nun ein unterschriebenes Rückgabeprotokoll mit einem Schaden in Höhe von 200€.
Nun ruft mich der Händler an und sagt, da die Inspektionen nicht bei der Vertragswerkstatt durchgeführt wurden, sei der Kulanzantrag abgelehnt worden und ich müßte für die defekte Lenkung aufkommen. Die Inspektionen habe ich in einer freien Werkstatt durchführen lassen und sie sind auch eingetragen.
Meine Frage ist nun, muß ich überhaupt für angeblich defekte Lenkung aufkommen oder kann ich mich auf das Rückgabeprotokoll berufen, obwohl es von Seiten des LG ein Gutachten gib, welches etwas andere sagt.
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 05.12.06, 12:25 Titel:
solange die "freie werkstatt" nach angaben des fahrzeugherstellers gearbeitet hat, dürfte eigentlich alles okay sein u. der händler nicht rummucken können. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Da gehe ich mal von aus, daß die Insepktionen so gemacht wurden wie es von Hersteller erwartet wird.
Reicht mir jetzt mein Rückgabeprotokoll oder muß ich mich jetzt mit denen wegen einer angeblich defekten Lengkung rumärgern ?
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