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Das ist mir völlig unverständlich. Gibt der Erklärende falsche Personalien an, gibt es "auf die Omme", lügt er bezüglich der Vaterschaft, nicht!
Er lügt eben nicht bezüglich der Vaterschaft. Er erklärt, dass er die Vaterschaft zu einem Kind anerkennt. Ich verstehe auch diese Schimpfe wegen der Anerkennung der Vaterschaft nicht ganz.
Dieses Instrument hat sich viele Jahre gut bewährt. Nur weil jetzt einige diese Erklärungen mißbräuchlich abgeben (um eben ein Aufenthaltsrecht für die Mutter zu erwirken), ist nicht das gesamte Anerkennungsverfahren schlecht. Es wird bald einen gesondertern Anfechtungsgrund geben und dem Mißbrauch kann dann ein Riegel vorgeschoben werden.
also ich rede nur von bewußt falschen Anerkenntnissen.
1. wird die Allgemeinheit getäuscht und durch diese Täuschung u.U. Leistungen erschlichen (KV, Staatsangehörigkeit etc.), die wiederum Ansprüche auslösen, die von der Allgemeinheit zu finanzieren sind.
2. sehe ich nicht den Unterschied z.B. zwischen dem Unterschlagen einer bestehenden Ehe bei der Eheschließungsanmeldung und dem Unterschlagen des leiblichen Vaters bei der Geburtsanzeige.
3. wird das Kind über seine wahre Abstammung getäuscht, ein in meinen Augen nicht unwichtiger Punkt, denk mal drüber nach, was das bei dem betreffenden Kind auslösen kann.
Ich kann meinen Ärger über diese Regelung schon verstehen.
Edit zu 1: Prinzipiell unterscheidet sich nicht viel, ob ich eine Scheinehe eingehe oder ein wahrheitswidriges Vaterschaftsanerkenntnis abgebe. Das Kind wird deutsch, die ausländische sorgeberechtigte Mutter eines Deutschen kann nicht abgeschoben werden (wie die Ehefrau eines Deutschen). Somit sind die Rechtsfolgen gleich, die Bewertung aber unterschiedlich? Wohl dem, der das versteht und vertreten kann, ich nicht! _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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