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Bürgschaftsfrage

 
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michl-fb#4
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Anmeldungsdatum: 07.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 11:44    Titel: Bürgschaftsfrage Antworten mit Zitat

Hallo zusammen. Habe eine Fragen.
Angenomme Person A und Person B haben zusammen 2 Kredite. Bei Kredit1 ist Person A Kreditnehmer und Person B 2.Kreditnehmer. Bei Kredit2 ist Person B Kreditnehmer und Person A 2.Kreditnehmer. Soweit so gut. Person A bürgt nun für Peson B und Person B für Person A.
Und nehmen wir nun mal an, die beiden trennen sich. Gibt es eine möglichkeit für Person A sich seiner Pflichten bei Person B entbinden zu lassen und im gegenzug Person B aus derer Verpflichtung zu entlassen wenn dieser wunsch einseitig ist? Geschockt Wichtig: beide kredite entsprechen dem selben Volumen und haben gleiche Konditionen.
Falls da jemand eine antwort weiß dann bitte bitte her damit.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.12.06, 13:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

einseitige Vertragsänderungen sind hier nicht möglich. Neben der Zustimmung beider Kreditnehmer (das sollte einfach sein, da diese davon profitieren) bedarf es der Zustimmung durch die Bank. Diese wird die Bank -wenn überhaupt- nur erteilen, wenn die Bonität jedes einzelnen für den jeweiligen Kredit gut ist.
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