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Verfasst am: 06.12.06, 17:41 Titel: Wird PKH doch bewilligt?
Hi,
vor drei Monaten wurde eine beantragte PKH abgelehnt, mit der Begründung, das Einkommen des Antragstellers sei zu hoch. Heute bekam der beauftragte Anwalt einen Brief, ob er sich mit der Beiordnung zu den Bedingungen eines am Ort des Gerichts ansässigen Anwalts einverstanden erklären würde. Weder Mandant noch Anwalt hatten nach der Ablehnung der PKH durch das Gericht irgendeine Handlung im Hinblick auf diesen Fall unternommen.
Wie kommt es plötzlich nach drei Monaten zu diesem Schreiben? Ist da noch Geld im Staatssäckle, dass noch vertan werden soll?
Mal wieder fragend,
Fleetmaus _________________ Nothing for Ungood
Verfasst am: 07.12.06, 14:44 Titel: Re: Wird PKH doch bewilligt?
Fleetmaus hat folgendes geschrieben::
vor drei Monaten wurde eine beantragte PKH abgelehnt, mit der Begründung, das Einkommen des Antragstellers sei zu hoch.
...
eines am Ort des Gerichts ansässigen Anwalts einverstanden erklären würde. Weder Mandant noch Anwalt hatten nach der Ablehnung der PKH durch das Gericht irgendeine Handlung im Hinblick auf diesen Fall unternommen.
Zumindest müßten sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Antragstellers verändert haben; vielleicht ergab sich dieses ja auch aus dem Hauptsacheverfahren selbst.
Es gab kein Hauptsache verfahren. Es wurde ausdrücklich gesagt, dass die Klage nur unter der Voraussetzung der Bewilligung der PKH eingereicht werden soll. Wie ich schon schrieb, haben weder der Betroffene noch sein Anwalt nach der Ablehnung noch Kontakt zum AG gehabt.
Stimmt, es war nix mehr anhängig und einen neuen PKH-Antrag gabs auch nicht, es sei denn, mein Alterego würde neuerdings Dinge an mir vorbei unterschreiben. Auch der Kläger hat, auf ausdrückliche Nachfrage, verneint, einen neuen Antrag gestellt zu haben.
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