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Teilungsversteigerung

 
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 11:59    Titel: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo...brauche Euere hilfe.Meine Ex-Frau und ich haben ein gemeinsames Haus in der Ehe gekauf. Ich bewohne das Haus meineEx ist mit meiner Tochter 12 und meinem Adoptivsohn 15 und Ihren neuen Partner in einer Mietwohnung gezogen. Meine Ex hat die Teilungsversteigerung beantragt. Eine gütliche Einigung ist nicht möglich, da Sie wie sie mit selber sagte "mich fertig machen will". Ich möchte gerne das Haus behalten. Was muss ich tun? Hat jemand Erfahrung. Ich werde auf jedenfall zum Anwalt gehen (hoffentlich ein Guter) . Wollte mich aber schonmal vorab erkundigen. Danke im Voraus.

R.
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Hans
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 17:05    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo Smile,

wenn ihr noch nicht geschieden seit und im gesetzlichen Güterstand lebt, kann sie vor Rechtskraft der Scheidung keine Teiliungsversteigerung ohne Deine Zustimmung beantragen, § 1365 BGB. Ich gehe davon aus, dass das Haus das wesentliche Vermögen darstellt. Damit könnte man einen bereits jetzt gestellten Antrag auf Teilungsversteigerung zu Fall bringen.

Falls die Voraussetzungen für eine Teilungsversteigerung vorliegen, wird zunächst einmal ein Verkehrswertgutachten erstellt. Man könnte ihr dann das Angebot unterbreiten, ihren Anteil zum Verkehrswert zu übernehmen.

Kommt es zur Teilungsversteigerung, kannst du selbst Gebote abgeben. Allerdings must Du auf das gesamte Haus bieten. Dabei kann der Zuschlag auch unterhalb des Verkehrswertes erteilt werden. Ich habe einen Fall erlebt,wo der Ehemann auf einer von der Ehefrau betriebenen Teilungsversteigerung das Haus mit einem Verkehrswert von 520.000 EUR für 360.000 EUR ersteigert hat. Die Sache mit der Trennungsversteigerung kann also durchaus nach hinten losgehen.

Es kann in der Versteigerung den Versuch deiner Frau geben, den Preis nach oben zu treiben. Dann muß man alle Gefühle zurückstellen und sich ganz klar eine Grenze setzen, bis zu der man gehen will/kann.

Ein weitere Frage in diesem Zusammenhang ist, ob noch Darlehen auf das Haus getilgt werden. Wenn ja, gäbe es möglicherweise noch die ein oder andere Möglichkeit, die Ehefrau unter Druck zu setzen.

Gruß Hans
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 07:19    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo... wir sind bereits geschieden und vor der Scheidung haben wir uns mündlich auf 15000 Euro geeinigt, leider habe ich Ihr vertraut und habe damal schon ein Abschlag in Höhe von 2500 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Jetzt will Sie von all dem nichts mehr wissen.
Das Darlehn läuft noch sind ca. noch 150.000 Euro.

Gruss Smile
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 07:20    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo... wir sind bereits geschieden und vor der Scheidung haben wir uns mündlich auf 15000 Euro geeinigt, leider habe ich Ihr vertraut und habe damal schon ein Abschlag in Höhe von 2500 Euro auf Ihr Konto überwiesen. Jetzt will Sie von all dem nichts mehr wissen.
Das Darlehn läuft noch sind ca. noch 150.000 Euro.

Gruss Smile
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Hans
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 08:51    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo Smile,

ich würde die EX per Einwurfeinschreiben auffordern, ihren Anteil an den seit der Trennung gezahlten Raten in Höhe von .... bis spätestens ... zur Vermeidung einer gerichtlichen Geltendmachung zu zahlen. Das geht, wenn die von Dir gezahlten Raten nicht bei der Berechnung des Unterhaltes berücksichtigt wurden. Zahlt Sie nicht, Mahnbescheid beantragen. Sie sollte dann schon merken, dass die Sache ernst ist. Auf jeden Fall kann man das Verfahren wegen der Beteiligung an den Kosten des Darlehen schneller abschliessen als die Teilungsversteigerung, so dass man mit einem rechtskräftigen Titel dann auch noch den Auszahlungsanspruch der EX aus dem Erlös der Teilungsversteigerung pfänden kann.

Gruß Hans
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Smile
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 09:16    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Hallo Hans...für meine Frau zahle ich kein Unterhalt...aber für meine beiden Kinder und der Richter hat bei der Unterhaltsberechnung der Kinder die Kosten für das Haus voll angerechnet. Also glaube ich geht diese Variante nicht....leider.

Gruss Smile
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smile
Gast





BeitragVerfasst am: 24.09.04, 07:45    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Schade das mir keiner helfen kann..ich glaube das Haus geht unterm Hammer.

Danke aber trotzdem euch allen.

R.
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Hans_Köln
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 236
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 26.09.04, 21:54    Titel: Re: Teilungsversteigerung Antworten mit Zitat

Sprich mit Deiner Bank, ob die bereit sind, den Erwerb des Halbanteils Deiner Ex im Fall der Teilungsversteigerung zu finanzieren. Es ist doch ein Schnäppchen, wenn Du zu 70% des Verkehrswertes oder weniger das ganze Haus bekommst.

Gruss Hans
_________________
Fragt den, der was davon versteht.
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