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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 15.11.06, 05:37 Titel: Frage zum Datenschutz |
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Hallo leute
folgender fiktiver Fall:
A absolviert momentan den Zivildienst in einem Krankenhaus und schreibt ein Zivildiensttagebuch dazu.
A hatte die Überlegung angestellt, es online zu setzen wenn es fertig ist. Natürlich nur mit veränderten Namen usw...
Ist das rechtlich gesehen in Ordnung?
MfG
laguna
PS: Tut mir leid, habe den Beitrag heute morgen geschrieben und kaum Zeit auf Tippfehler etc. zu achten.
Edit Holzschuher: Tippfehler stören hier nicht unbedingt immer, aber Beiträge die gegen die Forenregeln>click> verstoßen; ist aber nun korrigiert.
Zuletzt bearbeitet von laguna am 15.11.06, 14:15, insgesamt 3-mal bearbeitet |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 18.11.06, 13:59 Titel: |
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| Weiss hier echt keiner was dazu oder ist hab ich es in die falsche rubrik gepostet? |
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dominik1988 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 16.08.2006 Beiträge: 43
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Verfasst am: 18.11.06, 18:07 Titel: |
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| also wenn das ganze unter geänderten namen geschieht, sehe ich da kein problem!! |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 28.11.06, 21:14 Titel: |
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| heisst das, dass person A das jetzt darf? gibt es nicht einen paragraphen oder so etwas? |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 02.12.06, 15:49 Titel: |
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| hab ich das hier vllt ins falsche unterforum gepostet? |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 09.12.06, 00:29 Titel: |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.12.06, 18:48 Titel: |
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Da Zivildienstleistende in der Regel junge Menschen sind, könnte das Fallbeispiel m.E. schon im Jugendforum besprochen werden.
Die Frage läßt sich einfach nach folgendem Gesetz beantworten:
Gesetz über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer
und hier insbesondere:
§ 28 Verschwiegenheit
http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__28.html
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.12.06, 21:00 Titel: |
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Dann versuch ich mal folgende Frage
| Zitat: | | Meines Erachtens ist die Frage damit nicht beantwortet. Die Frage bleibt doch, auf welchen Abstraktheitsgrad das ganze gebracht werden muss. |
etwas ausführlicher zu beantworten.
| Zitat: | § 28 Verschwiegenheit
(1) Der Dienstpflichtige hat, auch nach seinem Ausscheiden aus dem Zivildienst, über die ihm bei seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. |
Quelle: http://bundesrecht.juris.de/ersdig/__28.html
Person A beabsichtigt, über Angelegenheiten zu berichten, die ihm in seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt geworden sind. Dies ist aber nicht erlaubt. Es handelt sich hier ferner um eine bereichspezifische Regelung, die ein Zivildienstleistender zu beachten hat und auf die er bei Dienstaufnahme hingewiesen wird/wurde.
Darüber hinaus ist aus strafrechtlicher Sicht noch § 203 StGB zu beachten, da der Zivildienst in einem Krankenhaus geleistet wird und hier auch die Schweigepflicht des Arztes und des Pflegepersonals/Hilfskräfte zu beachten ist.
Siehe: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__203.html
Das Tagebuch müßte m.E. soweit anonymisiert werden, dass weder der Ort, noch das Krankenhaus selbst und einzelne Patienten erkannt werden können. Die Wiedererkennung wird aber im persönlichen Umfeld des Zivildienstleistenden sehr hoch sein, wenn er das Tagebuch unter seinem Namen und auf seiner Homepage einstellt.
Dadurch könnte auch das Krankenhaus Kenntnis von dem Tagebuch erhalten.
Um auf "Nummer Sicher" zu gehen, sollte sich Person A bezüglich der Auslegung des § 28 des 'Gesetzes über den Zivildienst der Kriegsdienstverweigerer' an das Bundesamt für den Zivildienst und / oder an seine Dienststelle (Krankenhaus) wenden. |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 11.12.06, 21:15 Titel: |
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danke schon mal für die antworten.
person a hat im krankenhaus nachgefragt und die erlaubnis nicht bekommen. person a möchte aber genau wissen ob er es darf oder nicht und nicht durch das krankenhaus eine absage bekommen, nur weil diese befürchten selbst in schwierigkeiten zu geraten.
laguna |
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Dipl.-Sozialarbeiter FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 09.12.2006 Beiträge: 11996
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Verfasst am: 11.12.06, 21:33 Titel: |
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Zu:
| Zitat: | | person a möchte aber genau wissen ob er es darf oder nicht |
Ein ganz klares "Er darf nicht" - Siehe meine Ausführung weiter oben.  |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 12.12.06, 08:53 Titel: |
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| Solle durch das Tagebuch auf Missstaende in dem Krankenhaus hingewiesen werden, dann koennte sich der Zivildienstleistende vielleicht auch an die lokale Presse wenden und denen einen Tipp geben. |
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laguna FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 28.03.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: 15.12.06, 19:19 Titel: |
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| dann möge man das thema bitte verschieben xD |
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