Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
habe ich bzw. meine Kinder das Recht, im Internet nachzufragen, ob jemand die Fa. XY aus 12 (Namen werden in diesem Fall richtig genannt)kennt?
Weiterhin....habe ich bzw. meine Söhne geschrieben...haben mit dieser Fa. schlechte Erfahrungen gemacht u.a. hat die Fa. schlechte Arbeitsqualität abgeliefert........
...bei uns vor Ort Straftat begangen (Diebstahl!!).
Anmeldungsdatum: 16.10.2006 Beiträge: 3304 Wohnort: München
Verfasst am: 09.12.06, 15:52 Titel:
Hallo Petra,
bitte halte Dich demnächst an unsere Forenregeln und stelle keine individuellen Fragen.
Eine Nachfrage in einem Forum, ob irgend jemand Jemanden kennt, dürfte unproblematisch sein.
Problematisch wird es, wenn der Fragende im Forum eine negative Behauptung aufstellt, die nicht erweislich wahr ist. Denn dann könnte der Tatbestand der üblen Nachrede (§ 186 StGB) erfüllt sein.
Selbst wenn die negative Behauptung erweislich wahr ist, kann immer noch gemäß § 192 StGB eine Straftat vorliegen, wenn die Behauptung ihrem Wesen nach als Beleidigung zu werten ist.
Grüße
KurzDa _________________ Jura ist wie Mathematik -
nicht alles, was man berechnen kann, ist auch sinnvoll! Unsere Forenregeln
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.