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Verjährung ohne Rechnung

 
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 06.12.06, 22:30    Titel: Verjährung ohne Rechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen, man hat in 2002 und in 2003 Waren geliefert, aber bis heute keine Rechnung geschrieben.

Wären es in so einem fiktiven Fall noch möglich, dass der Händler erstmals seine Rechnung schickt und dann beginnen die Fristen
oder aber wären die Forderungen verjährt?
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 08.12.06, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Gehen wir davon aus, dass die Verjährungsfrist für diese Fälle 3 Jahre betrifft.

Gehen wir jetzt weiter davon aus, dass das Gewerbe noch besteht.

Niemand hindert den Gewerbetreibenden daran, die Rechnung noch nachträglich zu stellen. Ob diese vom Kunden dann bezahlt wird steht auf einem anderen Blatt Papier.

Zur Verjährung:
Die Forderung aus 2002 verjährt unter Voraussetzung der 3-jährigen Verjährungsfrist am 31.12.2005.
Die Forderung aus 2003 verjährt unter Voraussetzung der 3-jährigen Verjährungsfrist am 31.12.2006.

Demnach bliebe noch genügend Zeit für die Forderung aus 2003 einen Mahnbescheid zu erwirken (allerdings nur noch bis zum 31.12.2006 Mitternacht). Es reicht nach meinen Kenntnissen, wenn der Antrag auf Mahnbescheid zu diesem Zeitpunkt bei Gericht gestellt wurde. Aber bloß nicht auf die Idee kommen, den Antrag am 01.01.2007 morgens um 8 beim Gericht einzuwerfen. Dann ist das ganze nämlich verjährt.

Wobei man natürlich auch für verjährte Forderungen eine Rechnung und einen Mahnbescheid erstellen (lassen) kann. Nur bleibt man dann auf den Kosten sitzen, wenn der Kunde die Vorschriften zur Verjährung kennt. Ist halt die Frage ob es sich lohnt die Forderung einzutreiben.
_________________
Wer nach seinen Rechten fragt sollte auch nach seinen Pflichten fragen. Alle Kommentare geben nur meine persönliche Meinung wieder.
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barwedel
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Anmeldungsdatum: 21.06.2006
Beiträge: 202

BeitragVerfasst am: 10.12.06, 21:02    Titel: Antworten mit Zitat

[quote="nyctramp"].

Zur Verjährung:
Die Forderung aus 2002 verjährt unter Voraussetzung der 3-jährigen Verjährungsfrist am 31.12.2005.
Die Forderung aus 2003 verjährt unter Voraussetzung der 3-jährigen Verjährungsfrist am 31.12.2006.

Demnach bliebe noch genügend Zeit für die Forderung aus 2003 einen Mahnbescheid zu erwirken (allerdings nur noch bis zum 31.12.2006 Mitternacht).

-Einen MB stellen, wofür man noch keine Rechnung gestellt hat? Könnte eine Forderung erst dann entstehen, wenn eine Rechnung geschrieben wurde oder ist es so, dass eine Forderung durch Leistungserbringung auch ohne Rechnungstellung vorhanden wäre?-

Dann könnte man ja ab Leistungs-bzw. Lieferdatum in 2003 bis zum Mahnbescheid auch noch Zinsen verlangen?
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nyctramp
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Anmeldungsdatum: 15.08.2005
Beiträge: 543

BeitragVerfasst am: 11.12.06, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit mir bekannt verjähren auch Schuldverhältnisse die keinen Zahlungsanspruch begründen. Also hier die aus der Lieferung der Ware entstehenden Ansprüche unseres fiktiven Lieferanten.

Zitat:
"Außergerichtliche Mahnungen, also private Zahlungsaufforderungen, hemmen die laufende Verjährung Ihrer Ansprüche nicht, selbst wenn sie schriftlich und in Form eines eingeschriebenen Briefes erfolgen. Auch mehrfache schriftliche Mahnungen bewirken keine Verjährungshemmung. "

Quelle:
http://www.frankfurt-main.ihk.de/recht/themen/vertragsrecht/verjaehrung/

Dort sind auch die Hemmungstatbestände nachzulesen.
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