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VN A wohnt zur Miete in der Wohnung des AST B. Um eine Verstopfung des Küchenabflusses zu beseitigen, demontierte A den Siphon. Da A es besonders gründlich machen wollte säuberte A den Abfluss mit einer kleinen Bürste.
Die Bürste rutschte in das Abflussrohr und konnte von A nicht mehr entfernt werden. Eine vom AST B beauftragte Firma konnte ebenfalls nicht die Bürste entfernen. Die Firma brach die Wand auf um das Stück Rohr in dem die Bürste steckte zu erneuern.
Die Haftung muss man wohl bejahen, aber besteht hier Deckung über die PHV??
Müsste eigentlich versichert sein (Mietsachschaden)... kommt halt wie immer auf die Bedingungen an. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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