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KFZ-Versicherung - Stichtag verpasst

 
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 17:49    Titel: KFZ-Versicherung - Stichtag verpasst Antworten mit Zitat

hallo,

mal angenommen, man verpasst den stichtag und vergisst seinen vertrag zum 30.11. zu kündigen und es gäbe keine beitragserhöhung. aber dafür würden sie teilkasso verweigern, weil das auto baujahr z.B. 1991 ist.

muss man ein jahr warten?

vielen dank
m34


Zuletzt bearbeitet von m34 am 12.12.06, 17:55, insgesamt 2-mal bearbeitet
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 12.12.06, 19:23    Titel: Re: KFZ-Versicherung - Stichtag verpasst Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
muss man ein jahr warten?
Wenn kein Unfall dazwischenkommt: ja.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 20:05    Titel: Antworten mit Zitat

die frage wäre, ob es sich bei der kh und tk (kraftfahrt-haftpflicht und teilkasko) um rechtlich selbstständige verträge handelt.

dies wird von juristen bejaht, da -wie hier geschehen- der einzelne vertrag ja separat gekündigt werden kann.

im umkehrschluß kann der laie die frage aber auch verneinen: versuchen sie doch einmal, das fahrzeut "nur" tk zu versichern.... normalerweise würde der versicherer bei kündigung der tk von sich auch anbieten die kh freizugeben - das hat er vermutlich auch getan.

also heißt es: am besten vorsorglich jetzt schon kündigen und dann zur (über-)nächsten versicherungsperiode (2008) mit kh und tk wechseln.

aber wieso hat man für einen wagen bj 1991 noch eine tk? hat der so eine wertvolle musikanlage eingebaut oder ist der so außergewöhnlich getuned, dass sich das noch lohnt?
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MfG,
Duisburger

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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 12.12.06, 23:32    Titel: Antworten mit Zitat

um die teilkasko gehts ja nicht.
mal angenommen, man ist bei x versichert.
versicherung x macht aber für alte autos keine TK.
kann man dies als grund nutzen, um die kündigung zu erreichen?
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
kann man dies als grund nutzen, um die kündigung zu erreichen?
Wenn man mal davon ausgeht, daß das schon bei Abschluß des Vertrages so war: nein.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::

versicherung x macht aber für alte autos keine TK.
kann man dies als grund nutzen, um die kündigung zu erreichen?



m.e. nicht - das war ja wohl vorher bekannt. oder soll die tk jetzt nachträglich eingeschlossen werden?
_________________
MfG,
Duisburger

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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 08:11    Titel: Antworten mit Zitat

ich weiß nicht, ob ich die Sachverhaltsbeschreibung richtig verstanden hab.

Sio wie ich mir das vorstelle, liegt folgender Sachverhalt vor:

es besteht eine Kraftfahrtversicherung seit mehreren Jahren beim Versicherer "St.Florian Allgemeine Feuer- und Unfallversicherung VVaG" (oder wie er auch immer heißen möge). Im Rahmen dieser Kraftfahrtversicherung besteht eine KFZ-Haftpflicht- und eine Teilkaskoversicherung.

Die St.Florian kündigt die im Vertrag enthaltene Teilkaskoversicherung zum Ablauf.

So richtig?

Dann ist § 4a, Abs. 3 der AKB zutreffend:

Eine Kündigung kann sich sowohl auf den gesamten Vertrag als auch auf einzelne Versicherungsarten beziehen (...) Ist der Versicherungsnehmer mit der Kündigung von Teilen des Vertrages nicht einverstanden, was er dem Versicherer innerhalb von zwei Wochen nach dem Empfang der Teilkündigung mitzuteilen hat, so gilt der gesamte Vertrag als geküdnigt.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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m34
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Anmeldungsdatum: 28.07.2005
Beiträge: 341

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::

m.e. nicht - das war ja wohl vorher bekannt. oder soll die tk jetzt nachträglich eingeschlossen werden?


ja, man würde gerne noch eine tk haben, aber da das auto zu alt sei, wäre das nicht möglich. eine andere versicherung wäre dazu allerdings bereit.
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 13.12.06, 14:22    Titel: Antworten mit Zitat

m34 hat folgendes geschrieben::
Duisburger hat folgendes geschrieben::

m.e. nicht - das war ja wohl vorher bekannt. oder soll die tk jetzt nachträglich eingeschlossen werden?


ja, man würde gerne noch eine tk haben, aber da das auto zu alt sei, wäre das nicht möglich. eine andere versicherung wäre dazu allerdings bereit.


alles klar, es besteht also eine kfz-haftpflicht und (noch) keine teilkasko-versicherung.
da der versicherer nicht verpflichtet ist, eine tk anzunehmen, bleibt in dem fall wohl nichts anderes übrig als bis zum nächsten kündigungstermin zu warten.
_________________
MfG,
Duisburger

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