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Verfasst am: 24.09.04, 12:13 Titel: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug 230 Euro - wie geht man am besten jetzt vor -
Habe vor ca. 4 Wochen bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein TFT-Display für ca. 230 Euro ersteigert. Den Geldbetrag habe ich überwiesen (Vorkasse). Leider kam die Ware bis heute nicht zwischenzeitlich hat sich der Verkäufer mal gemeldet und was von "Ware versehentlich an falsche Adresse geschickt - geht jetzt an die richtige Adresse raus" erzählt...gekommen ist aber nie etwas.
Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor? Bringt das gerichtliche Mahnverfahren was und was kostet mich das Ganze (keine Rechtsschutz)? Muss ich vor dem gerichtlichen Mahnverfahren irgendwelche Formalien (Rücktritt vom Kaufvertrag oder so) einhalten?
Verfasst am: 24.09.04, 12:35 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug 230 Euro - wie geht man am besten jetzt vor
Bernd.Haak hat folgendes geschrieben::
Habe vor ca. 4 Wochen bei Internetauktionshaus [Name geändert] ein TFT-Display für ca. 230 Euro ersteigert. Den Geldbetrag habe ich überwiesen (Vorkasse). Leider kam die Ware bis heute nicht zwischenzeitlich hat sich der Verkäufer mal gemeldet und was von "Ware versehentlich an falsche Adresse geschickt - geht jetzt an die richtige Adresse raus" erzählt...gekommen ist aber nie etwas.
Wie gehe ich jetzt am besten weiter vor? Bringt das gerichtliche Mahnverfahren was und was kostet mich das Ganze (keine Rechtsschutz)? Muss ich vor dem gerichtlichen Mahnverfahren irgendwelche Formalien (Rücktritt vom Kaufvertrag oder so) einhalten?
Danke
Bernd
du kannst ganz einfach zur bank gehen, und das geld zurück beantragen. sofern die ursprüngliche überweisung keine 6 wochen her war.
Verfasst am: 24.09.04, 14:48 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug 230 Euro - wie geht man am besten jetzt vor
winduff hat folgendes geschrieben::
du kannst ganz einfach zur bank gehen, und das geld zurück beantragen. sofern die ursprüngliche überweisung keine 6 wochen her war.
Ja und im Himmel ist Jahrmarkt. Bei Lastschriften funktioniert das, bei Überweisungen selbstverständlich nicht (§ 676a (4) BGB).
Der Käufer sollte nach Fristsetzung den Rücktritt erklären und dann den gezahlten Kaufpreis im Wege des gerichtlichen Mahnverfahrens zurückfordern bzw. Klage einreichen.
Verfasst am: 26.09.04, 17:35 Titel: Re: Internetauktionshaus [Name geändert]-Betrug 230 Euro - wie geht man am besten jetzt vor
Ok....wie bzw. auf welchem Weg muss ich den Rücktritt erklären? Per Einschreiben (mit/ohne Rückschein) oder reicht auch per Email (hab ich nämlich schon...)
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