Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nur wegen den 3% MWST kann A kaum kündigen, dafür kann der Leasinggeber doch auch nichts.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Die (Wortsperre: Firma) Bank erhöht die Leasingsrate mit der Mwst. erhöhung. Darf man den Vertrag kündigen?? ist das als Kündigungsgrund genug?
Nein selbstverständlich nicht. Der LG setzt nur die Mehrwertsteuererhöhung um, die der Gesetzgeber veranlaßt hat.
Die Netto- Leasingraten selbst sind während der Laufzeit fest, solange keine Staffelung vereinbart wurde. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
Falls Ihnen mein Beitrag weitergeholfen hat, können Sie mich gerne bewerten. Einfach auf den grünen Punkt links unter meinem Namen klicken.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.