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Kaufangebot bindend?

 
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Naichwersonst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 17:37    Titel: Kaufangebot bindend? Antworten mit Zitat

hallo!

ich hoffe ich bin mit meinem Anliegen hier richtig. Angenommen sei folgender fiktiver Fall. Verkäufer V gibt über ein Schild in seinem Laden Auskunft über das Sonderangebot des Tages "1 Kiste Champagner für20€". Der Großhändler G kommt, will das Angebot nutzen und packt 10 Kisten in den Einkaufswagen. An der Kasse verwehrt der Verkäufer ihm den Kauf mit der Begründung er wolle noch etwas für die anderen Kunden übrig lassen. G droht mit Schadensersatz. Hat G einen Anspruch auf Übergabe und Übereignung?

Danke
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Naichwersonst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 18.12.06, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Dankeschön!

Gleich noch eine Frage hinterher:

Opa P ist reich und geizig und will seine teure Münzsammlung (Wert 10.000€) auf dem Flohmarkt für 10€ das Stück verkaufen, damit sein einziger Erbe, der Neffe N, nichts davon bekommt. Der 15 jährige S bekommt vom Vater 20€, damit er sich auch welche kaufen kann. Ist das Rechtsgeschäft wirksam?

Hab heut ne Rechtsklausur geschrieben und muss unbedingt wissen wie ich so abgeschnitten hab. Den ersten Fall hab ich schon mal falsch Traurig

Danke für die Hilfe
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ThoT
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Anmeldungsdatum: 25.01.2006
Beiträge: 848

BeitragVerfasst am: 19.12.06, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Vater ihm die 20 € zum Kauf von Münzen auf dem Flohmarkt überlassen hat, liegt außerdem ein Fall des § 110 BGB vor, so dass der Vertrag auch ohne Einwilligung wirksam zustande kommt.
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I-user
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 20.12.06, 00:35    Titel: Antworten mit Zitat

Naichwersonst hat folgendes geschrieben::
Hab heut ne Rechtsklausur geschrieben und muss unbedingt wissen wie ich so abgeschnitten hab. Den ersten Fall hab ich schon mal falsch Traurig
Aber wer eine Rechtsklausur schreibt, muss doch so etwas wissen, oder? Sogar WiWiStudenten wie ich lernen das, bevor sie eine Rechtsklausur schreiben.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Naichwersonst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

hehe.. bin auch wiwi studentin, aber das war halt ne frage aus der klausur und ich denke es ging mehr darum, ob es sich um ein scheingeschäft handelt und nicht um den taschengeldparagraphen.. aber das scheint ja nicht so zu sein Winken
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I-user
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 23.12.06, 21:41    Titel: Antworten mit Zitat

Oh, es freut mich, dass Du auch WiwiStudentin bist Sehr glücklich . Bei uns geht es um zwei Sachen:
1) Richtige Anspruchsgrundlage finden, die in Frage kommt;
2) den Fall schön formulieren, indem man diese Anspruchsgrundlage bzw. ihre Voraussetzungen durchprüft.
Wir dürfen sogar falsch liegen. Solange wir unsere Meinung gut mit Paragraphen argumentieren, ist der Professor zufrieden.
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Naichwersonst
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.12.2006
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 24.12.06, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

hehe, das wurde uns auch gesagt-egal welches ergebnis, hauptsache richtig argumentiert.. da ich ein wenig vorlaut bin, konnte ich mir das hauptargument "wir sind ja schliesslich nicht mehr in der ddr, wo es die dinge auf zuteilung gibt" einfach nicht verkneifen Winken
hab halt gedacht, man würde den kunden dann in seiner persönlichen freiheit beschränken, wenn man ihm den einkauf verweigert ohne triftigen grund Winken

mal sehen, was ich da für eine antwort drunter stehen hab...
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