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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.12.06, 05:45 Titel: Haftpflichtversicherung zahlt Brillenschaden nicht voll |
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Hallo zusammen.
Folgende Situation:
Frau A ist zu Besuch bei Frau B, Hochzeitsfotos gucken. Frau B hat 2 Brillen: eine "nomale" und eine Lesebrille. Frau B legt die "normale" Brille auf den Wohnzimmertisch, setzt Lesebrille auf um mit auf die Fotos zu sehen.
Frau A stößt die Brille (vermutlich mit dem Rocksaum) auf dem Weg zur Toilette unbemerkt vom Tisch. Auf dem Rückweg tritt Frau A ungebremst auf die Brille. Ein Brillenglas zerbricht, die Halterung des Glases (Gläser sind mit jeweils 2 Schrauben am Gestell befestigt) bricht, die filigrane Brille ist vollständig deformiert. Das 2. Glas überlebt den Tritt.
Die Brille wurde 06/2003 zum Gesamtpreis von rund 480€ angeschafft. Ersatz war nun dringend erforderlich, die Gesamtkosten der neuen Brillle belaufen sich auf 380€. Dioptrenstärken haben sich nicht verändert.
Frau A hat den Schaden ihrer PHV gemeldet.
Mit welchem Schadenersatz kann Frau B rechnen? Frage deshalb, weil keine verläßlichen Angaben zum Zeitwert einer Brille gefunden wurden. Unterliegt eine Brille (Gläser und Gestell der beschädigten Brille waren in tadellosem Zustand) auch der Abnutzung?
Gruß
FHE01 |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 17.12.06, 18:26 Titel: |
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Und was ist mit dem noch intakten Glas?
Das Glas hat (wie das zerstörte auch) 2 Bohrungen und wurde an das zerstörte Gestell angeschraubt. Es müßte nun ein Gestell gefunden werden, an welchem die Gläser ebenfalls angeschraubt werden können und es muß mit den Bohrungen des noch intakten Glases übereinstimmen.
Die Bohrungen des intakten Glases können nicht verändert werden.
Muß sich Frau B nun wirklich auf die Suche nach einem solchen Gestell machen? Wie lange muß sie auf die zwingend erforderliche Brille (Kfz-Führerin) verzichten? |
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nebelhoernchen FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 02.01.2005 Beiträge: 6900
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Verfasst am: 18.12.06, 14:45 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: | | Muß sich Frau B nun wirklich auf die Suche nach einem solchen Gestell machen? |
Kann sie das denn nicht einfach bei ihrem Optiker nachbestellen?
Bei Markengestellen für mehrere hundert Euro ist das normalerweise viele Jahre lang möglich (notfalls aus Ersatzteilen zusammenbestellen).
| FHE01 hat folgendes geschrieben:: | | Wie lange muß sie auf die zwingend erforderliche Brille (Kfz-Führerin) verzichten? |
Ein Brillenträger, der "zwingend" auf seine Brille angewiesen ist, hat üblicherweise ja wohl nicht nur eine Brille? |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 18.12.06, 21:12 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: | | Wie lange muß sie auf die zwingend erforderliche Brille (Kfz-Führerin) verzichten? |
Das ist nicht Gegenstand der Versicherung.
Und da der Anspruchsteller i.d.R. nicht Kunde des Versicherers ist ... (schreib ich hier besser nicht weiter ) _________________ MfG,
Duisburger
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talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 19.12.06, 08:46 Titel: |
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ersetzt wird der zeitwert einer beschädigten sache, so sieht es das BGB vor. der wiederbeschaffungsrythmus bei brillen liegt, je nach qualität bei 48 - 60 monaten, danach ist kein wirtschaftlicher wert mehr vorhanden.
in diesem fall wird es also max. 50% des wiederbeschaffungspreises für eine brille gleicher art und güte geben. eher weniger wenn die brille auch noch abnutzungserscheinungen (entspiegelungsschicht löst sich, viel grünspan, etc..)aufweist, und vorallem, wenn sich auch noch z.b. die stärke der gläser ändert... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 20.12.06, 16:39 Titel: |
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| talla hat folgendes geschrieben:: | | ersetzt wird der zeitwert einer beschädigten sache, so sieht es das BGB vor. |
Wo steht der Begriff "Zeitwert" in §§ 249,823 BGB? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 20.12.06, 17:06 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: | | talla hat folgendes geschrieben:: | | ersetzt wird der zeitwert einer beschädigten sache, so sieht es das BGB vor. |
Wo steht der Begriff "Zeitwert" in §§ 249,823 BGB? |
Da steht nirgendwo "Zeitwert", sondern nur sinngemäß: "Es muss der Schaden ersetzt werden, der dem Dritten zugefügt wurde."
Wenn das Ding also alt ist, kann es nichtmehr Neuwert haben also wurde auch nichts neuwertiges zerstört...
folglich wird anteilig geleistet = Zeitwert
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Schokolade ist gut gegen Zähne. |
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 20.12.06, 18:55 Titel: |
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Sinngemäß, ah ja.
§ 249 BGB Art und Umfang des Schadensersatzes
(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.
(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.
Abs. 1:
vor Eintritt des Schadens konnte Frau B mit der -nunmehr zerstörten- Brille einwandfrei sehen.
Wenn "das Ding" also vor Eintritt des Schadens einwandfrei funktionierte: was rechtfertigt dann eine Schadensersatzkürzung "alt für neu"? |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 20.12.06, 21:25 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: |
vor Eintritt des Schadens konnte Frau B mit der -nunmehr zerstörten- Brille einwandfrei sehen.
Wenn "das Ding" also vor Eintritt des Schadens einwandfrei funktionierte: was rechtfertigt dann eine Schadensersatzkürzung "alt für neu"? |
z.b. Kratzer auf den Gläsern, Beschädigungen der "Entspiegelung", Korrision des Gestells durch Hautfette, -öle und Schweiß, schon durchgeführte Reparaturen, usw. _________________ MfG,
Duisburger
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 21.12.06, 09:13 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: |
Wenn "das Ding" also vor Eintritt des Schadens einwandfrei funktionierte: was rechtfertigt dann eine Schadensersatzkürzung "alt für neu"? |
Kann da Duisburger nur zustimmen!
Ein Kfz kann auch nach 20 Jahren Gebrauch noch einwandfrei funktionieren...
Deswegen würden Sie für das Auto beim Händler sicherlich nichtmehr den damaligen Neupreis zahlen wollen, oder etwa doch?
Hätte da übrigens ein Auto zu verkaufen... Ist auch erst 6 Jahre alt...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 21.12.06, 17:08 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | z.b. Kratzer auf den Gläsern, Beschädigungen der "Entspiegelung", Korrision des Gestells durch Hautfette, -öle und Schweiß, schon durchgeführte Reparaturen, usw. |
Ist klar.
Doch gesetzt den Fall, die Brille ist in tadellosem Zustand, was rechtfertigt einen Abzug "alt für neu"? Nur die Tatsache, daß die Brille 3 1/2 Jahre alt ist?
@Dookie82:
Hast recht, aber im Gegensatz zur Kfz-Branche gibt es keinen "Gebrauchtbrillenmarkt". Oder etwa doch? Und wenn ja, wo? |
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Dookie82 FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2223 Wohnort: Nebenan
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Verfasst am: 21.12.06, 17:30 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: |
@Dookie82:
Hast recht, aber im Gegensatz zur Kfz-Branche gibt es keinen "Gebrauchtbrillenmarkt". Oder etwa doch? Und wenn ja, wo? |
Hey das ist 'ne Marktlücke... wir könnten ja eine Internetplattform aufmachen und Milliardengewinne einstreichen...  _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 21.12.06, 22:02 Titel: |
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| FHE01 hat folgendes geschrieben:: |
Doch gesetzt den Fall, die Brille ist in tadellosem Zustand, was rechtfertigt einen Abzug "alt für neu"? Nur die Tatsache, daß die Brille 3 1/2 Jahre alt ist?
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JA, siehe die Erläuterungen zum Schadenersatzrecht lt. BGB, wie beschrieben. Aber letztendlich entscheidet der Richter. Bislang hat nach meiner Kenntnis noch nie ein Amtsgericht (für das LG wird es bei der Schadenhöhe wohl nie reichen) die Schadenersatzpflicht in einem solchen Fall mit 100% bestätigt. _________________ MfG,
Duisburger
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Frank Oseloff FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2006 Beiträge: 5347 Wohnort: 58332 Schwelm
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Verfasst am: 21.12.06, 22:10 Titel: |
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| Duisburger hat folgendes geschrieben:: | | Bislang hat nach meiner Kenntnis noch nie ein Amtsgericht (für das LG wird es bei der Schadenhöhe wohl nie reichen) die Schadenersatzpflicht in einem solchen Fall mit 100% bestätigt. |
Doch:
AG Weinheim 2 C 365/02
AG Arnstadt 2 DC 912/98
AG Montabaur 10 C 436/97
Deshalb bin ich ja auf der Suche nach Urteilen, die gegenteilig lauten.
Für das LG reicht es sehr wohl, der Streitwert liegt jeweils über 300,00€. |
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