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Verfasst am: 19.12.06, 15:20 Titel: Wie erledigt man ein Verfahren?
Ich muss schon wieder nerven:
Auf einen Mahnbescheid hin erfolgt Widerspruch nach Teilzahlung. Gläubiger erhebt Klage zum Streitgericht. Dieses setzt einen Termin zur mündl. Verhandlung an.
Nun meldet sich Schuldner telefonisch bei seinem Gläubiger. Er bittet um eine Forderungsaufstellung. G erstellt diese incl. aller Nebenforderungen und der kompletten Gerichtskosten.
S begleicht die Forderung.
Wie kann der Gläubiger diesen Rechtsstreit jetzt beenden?
Reicht eine einfache Erledigterklärung an das Gericht, wäre es eher sinnvoll, die Klage zurückzunehmen, nachdem die Zahlung erfolgt ist, oder ist etwas ganz anderes von Nöten? _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 19.12.06, 15:24 Titel:
Erledigungserklärung ist möglich. Alternativ käme noch die Klagerücknahme gegen Zusicherung der Gegenseite, keinen Kostenantrag zu stellen, in Frage. Zur sinnvollsten Lösung die Nachfrage: hat der Gegner alle drei verauslagten Gerichtsgebühren erstattet? (bei der Klagerücknahme gegen Zusicherung, keinen Kostenantrag zu stellen, würden sich die Gerichtsgebühren auf eine Gebühr ermäßigen, bei der Erledigungserklärung bliebe es bei drei Gebühren)
Im vorliegenden Fall wären die kompletten Gerichtskosten durch S erstattet worden. Allerdings liegt G hier auch daran, dass die Kosten nciht unnötig hoch gehalten werden. _________________ Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
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