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Verfasst am: 19.12.06, 22:18 Titel: kein Vertrag an beteiligung an einzelunternehmen
hallo,
mal angenommen A hat sich vor kurzem gütlich getrennt von seinem partner weil es nichts gebracht hat. Das haben beide eingesehen. Nun geht es dem ehemaligen Partner ohne jeglichen Vertrag nicht so gut und er behauptet ihm gehöre immer noch die hälfte obwohl kein atypischer gesellschaftsvertrag damals gemacht wurde. Gewerbe und co. läuft alles auf A.
A ist echt am Ende da er sehr viel Zeit und Geld investiert hat und sich ungern abzocken lässt. Auf rege Antworten bin ich gespannt bzw. bitte darum.
Welche Form hat das Unternehmen? Einzelunternehmen, typische stille Gesellschaft oder was? _________________ Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann
"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
eigentlich sollte man davon ausgehen das es sich erledigt hat. ansonsten könnte ja jeder irgendwo hinrennen und meinen er wäre da der mitstreiter/macher. Wer schreibt der bleibt klingelt es in denn Ohren aber dennoch kämpft A noch mit Restzweifel oder besser gesagt mit Ängsten da es hier um Existenzen geht die er aufgebaut hat
Na, wenn A als Einzelunternehmer unterwegs war, stellt sich für mich die Frage, was B dabei zu husten hatte . War er Angestellter? Hat er "ab und an" Aufträge für A erfüllt? Oder haben beide gleichberechtigt zusammen gearbeitet? Dann wäre es eher eine GbR, ab einem gewissen Volumen eine OHG gewesen.
Du schriebst, "ohne jeglichen Vertrag" gehe es B "schlecht". Genau DIESER Vertrag interessiert mich : Was steht da drin? Und: wie wurde die Liquidierung und Auflösung geregelt? Halbe/halbe? Abfindung für B? Nix für B?
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