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Kunde hat einen neuen Telekommunikationsvertrag mit Firma B abgeschlossen.
Firma B hat daraufhin den bisherigen Anbieter des neuen Kunden um herausgabe (Portierung) der Festnetznummer gebeten, damit der neue Kunde die alte Nummer weiterhin nutzen kann.
Der bisherige Anbieter weigert sich allerdings das Vertragsverhältnis mit dem Kunden aufzulösen, mit der Begründung, dass das Vertragsverhältnis bis zum 6.7.07 bestünde. Erst ab dem 6.7.07 könne der neue Anbieter über die Nummer verfügen. Trotz mehrmaligen Nachfragens des Kunden hat der bisherige Anbieter keinerlei Gründe für sein Verhalten genannt. Es gibt de facto keine Rechtsgrundlage für den bisherigen Anbieter, das Vertragsverhältnis mit dem Kunden nicht aufzulösen. Auf schriftliche Mahnungen vom Kunden hat der bisherige Anbieter nicht reagiert.
Was kann der Kunde rechtlich tun, um den bisherigen Anbieter zur unverzüglichen Herausgabe der Nummer an den neuen Anbieter zu bewegen?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 25.12.06, 20:23 Titel:
Bitte keine Crosspostings. Der Thread ist im Verbraucherrecht völlig richtig aufgehoben. Vertrauen Sie mir, ich bin Jurist. _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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