Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - In welcher Form eine Klage einreichen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

In welcher Form eine Klage einreichen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 10:39    Titel: In welcher Form eine Klage einreichen Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um eine Klage in folgendem Sachverhalt:
Ein Verkäufer bot eine Ware bei Internetauktionshaus [Name geändert] an. Ende der Auktion war mitte September, die Ware würde aber erst Anfang Oktober ausgeliefert, d.h. der Käufer musste warten. Der Verkäufer informierte den K., dass es die Lieferproblemen aufgrund zu hoher Nachfrage kam, später teilte er mit, der Artikel könne nicht mehr geliefert werden und bot an das Geld zu überweisen oder eine Alternative zu liefern. Seit einer Weile zuckt sich der V. nicht mehr.

Nun möchte der K. Anzeige auf Rückerstattung des Geldes oder Lieferung der Ware erstatten.

Frage(n):
Wie müsste der K. das machen?
* kann er dazu einfach mit Ausdrucken der Mals und der Internetauktionshaus [Name geändert]-Seite zur Polizei gehen?
* muss er auf das Amtsgericht?
* kann er das auch - aus Nicht-Jurist - aufgrund eines recht weiten Anfahrtsweges zum gericht schriftlich machen? Wenn das schriftlich geht, muss dazu eine bestimmte Form eingehalten werden bzw. welche Informationen müssen alle beiliegen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.06, 10:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Polizei ist nicht dazu da, Vertragspartnern zur durchsetzung vermeintlicher oder tatsächlicher Ansprüche zu verhelfen. Wenn K Geld haben will sollte er unter dem Stichwort Mahnbescheid googeln, wenn er Ware haben will sollte er zum Gericht tappern.
Nach oben
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 01.12.06, 11:09    Titel: Antworten mit Zitat

Exrichter hat folgendes geschrieben::
will sollte er unter dem Stichwort Mahnbescheid googeln, wenn er Ware haben will sollte er zum Gericht tappern.

Auf den Arm nehmen Sie sind Hüter dieses Hauses und verlaufen sich Auf den Arm nehmen
KB:Eintreiben von Forderungen. Smilie

Gruß
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 01.12.06, 11:27    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::
Auf den Arm nehmen Sie sind Hüter dieses Hauses und verlaufen sich Auf den Arm nehmen
*hüstel* Verlegen Verlegen oder so Verlegen Verlegen (ich bin doch noch nicht so lange dabei Verlegen Verlegen )
Nach oben
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 17:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wenn man nun die Mahnung verschickt hat, mit der Frist von 2 Wochen, diese Frist ist nun ohne Ergebnis abgelaufen, muss man da noch etwas anderes unternehmen? In dem Link steht nichts weiter dazu.

Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat, wird das vor gericht anerkannt oder muss das UNBEDINGT per Einschreiben passieren, wenn der Verkäufer ein gewerblicher, kein privater Verkäufer wäre.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 25.12.06, 18:15    Titel: Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::
Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat, wird das vor gericht anerkannt oder muss das UNBEDINGT per Einschreiben passieren


Wenn man eine Fristsetzung beweisen will, muß man deren Zugang beweisen. Dazu ist Email denkbar ungeeignet, Einschreiben/Rückschein hingegen schon.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 15:51    Titel: Antworten mit Zitat

OK, dann mach ich das nochmal per Einschreiben. Ist dazu eine besondere Form des Einschreibens nötig/ratsam? Kann ich die Kosten für das Einschreiben zu meiner Forderung hinzurechnen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 26.12.06, 19:44    Titel: Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::
Ist dazu eine besondere Form des Einschreibens nötig/ratsam?


Lesen Sie mein Posting einfach noch einmal. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
dramaticer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 91

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 17:37    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man von einem Schuldner etwas einfordenr will, kann man da die Kosten für das Einschreiben bzw. sonstige Kosten zur Forderung hinzufügen?

Gibt es irgendwo eine Art Musterschreiben, das man nur noch für den entsprechenden Zweck abändern muss?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

dramaticer hat folgendes geschrieben::
Wenn iman die Mahnung per Mail geschickt hat

Das kann man auch selbst machen. Der Imam hat in Deutschland keine besonderen rechtlichen Befugnisse!
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Zivilprozeßrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.