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Verfasst am: 22.12.06, 17:37 Titel: FH-Rechtspfleger-Studium als Grundlage für Uni-Studium
Hallo,
hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse, inwiefern ein abgeschlossenes FH-Studium der Rechtspflege in einem daran anschließenden Uni-Jurastudium angerechnet werden kann. Ich denke dabei auch an die Praktika während des FH-Studiums.
Ungeachtet dessen müssten die Erfahrungen des FH-Studiums doch ein Riesenvorteil für die Absolvierung eines Uni-Studiums sein. Wie seht ihr das?
mfg
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.12.06, 08:42 Titel: Re: FH-Rechtspfleger-Studium als Grundlage für Uni-Studium
Hallo!
derrick hat folgendes geschrieben::
hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse, inwiefern ein abgeschlossenes FH-Studium der Rechtspflege in einem daran anschließenden Uni-Jurastudium angerechnet werden kann. Ich denke dabei auch an die Praktika während des FH-Studiums.
Anrechnung: Grundsätzlich NULL, NISCHT, NIX! Da es sich bei Jura um ein Staatsexamen handelt gibt es höchstens eine Anrechnung für Schlüsselqualifikationen (wenn man bspw. Rhetorikkurs hat etc.) oder Anrechnung für Sprachnachweise. Fachbezogene Anrechnungen sind nicht vorgesehen. Praktika müssen auch vom JPA anerkannt werden, kann ggf. unterschiedlich sein. Das JPA Berlin erkennt keine Praktika vorher an. Nach manchen Studienordnungen müssen bspw. auch Praktika erst nach dem 3. Semester gemacht werden. Vorherige nicht möglich. Selbst umfangreiche fachspezifische Tätigkeiten werden nicht als Praktikum anerkannt, ich hatte in meinem Semester jd der Rechtspfleger war: Null Anrechnung.
Zitat:
Ungeachtet dessen müssten die Erfahrungen des FH-Studiums doch ein Riesenvorteil für die Absolvierung eines Uni-Studiums sein. Wie seht ihr das?
Das auf jeden Fall! Gerade in Puncto Register- und Prozessrecht und ggf. Sachenrecht besteht ja ein gutes Praxiswissen. Aber Obacht: nicht überschätzen, im Universitätsstudium sind Fragen, mit denen sich der Rechtspfleger täglich beschäftigt eher von untergeordneter Rolle. Die Ausbildung hilft zum Verständnis, ersetzt aber keine einzige Vorlesung bzw. Veranstaltung.
Danke für die Antwort.
Irgendwie schon seltsam, dass die Anrechnung mehr oder weniger unterbleibt. Von Leuten, die ich kenne und die eine Rechspflegerausbildung absolviert haben, weiß ich, dass das FH-Studium ganz schön anspruchsvoll ist und ein vielfältiges und praxisbezogenens Wissen vermittelt - für "Uni-Juristen" eigentlich doch sehr förderlich.
mfg
Verfasst am: 27.12.06, 12:24 Titel: Re: FH-Rechtspfleger-Studium als Grundlage für Uni-Studium
derrick hat folgendes geschrieben::
Hallo,
hat jemand Erfahrungen oder Kenntnisse, inwiefern ein abgeschlossenes FH-Studium der Rechtspflege in einem daran anschließenden Uni-Jurastudium angerechnet werden kann. Ich denke dabei auch an die Praktika während des FH-Studiums.
Ungeachtet dessen müssten die Erfahrungen des FH-Studiums doch ein Riesenvorteil für die Absolvierung eines Uni-Studiums sein. Wie seht ihr das?
mfg
Ich hatte eine Kommilitonin, die mehrere Scheine angerechnet bekam. Das müsste der Rechtspfleger allerdings durch einen Blick in das jeweilige Juristenausbildungsgesetz sowie in die Studienordnungen der gewünschten Universitäten klären können. Hinsichtlich der Praktika gilt das Gleiche, wobei sich offenbar manche JPÄ daran hochziehen, dass diese dem Gesetz zufolge studienbegleitend erbracht werden müssen (also angeblich nicht vorher).
Inwieweit das FH-Studium einen großen Vorteil verschafft, kann ich nicht einschätzen, da ich es nicht absolviert habe. Jedenfalls für die Anfangssemester mag das sein.
Beste Grüße _________________ Ein technisch gut ausgebildeter Jurist kann im Grunde genommen alles beweisen.
Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 27.12.06, 14:51 Titel:
derrick hat folgendes geschrieben::
...weiß ich, dass das FH-Studium ganz schön anspruchsvoll ist und ein vielfältiges und praxisbezogenens Wissen vermittelt - für "Uni-Juristen" eigentlich doch sehr förderlich.
Hallo,
förderlich auf jeden Fall, aber selten Inhalt der Ausbildung. In der Uniausbildung lernt der Student eben nicht, welche Förmlichkeiten die Grundbuchordnung bzw. ein Mahnbescheidsverfahren erfordert bzw. welche Kosten nach der KostO und dem GerichtsKG anfallen. Auch lernt man nicht wie Titel umgeschrieben werden etc. das mag alles beim förderlich zum Verständnis sein, aber die Ausbildungsinhalte tangieren doch mehr, als sie sich schneiden.
Insoweit ist es m.E. sehr verständlich, dass hier keine Anrechnung erfolgt.
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