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Grundrente ??

 
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 11:29    Titel: Grundrente ?? Antworten mit Zitat

Was bitte ist eine Grundrente?

Der Fall P = weiblich, 40 Jare, seit Jahren ohne Arbeit wegen "Krankheit", bezog bis September Hartz IV. Ein Betreuer hatte für sie un einen Antrag auf Rente gestellt. D.h. sie bekommt ab Oktober "Grundrente" in Höhe von € 327, also weniger als H IV.
Kann das ein Experet bitte erklären.
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 11:38    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rente richtet sich nach den einbezahlten Jahren, das kann auch weniger als Harz sein. Dann muss man eben noch einen Harz Antrag dazustellen um das Existezminimum zu erhalten.

Klaus
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Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 11:44    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Die Rente richtet sich nach den einbezahlten Jahren,
Klaus
Offensichtlich nicht, denn P hat seit 15 Jahren nicht RV-pflichtig gearbeiet, war ja krank.
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matthias.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 13:52    Titel: Re: Grundrente ?? Antworten mit Zitat

peterO hat folgendes geschrieben::
Was bitte ist eine Grundrente?


Du meinst wahrscheinlich Grundsicherung

MfG
Matthias
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Julin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ich habe mal gehört, daß es die Grundsicherungsrente nur geben soll, wenn man unbefristete Erwerbsminderungsrente erhält, dann also quasi zu der (oftmals geringen) Erwerbsminderungsrente.... Frage

Gruß
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

Rente gibt es vom Rentenversicherungsträger. Wenn diese nicht ausreicht, dann beantrage man ergänzend die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_12/index.html

Dann liegt man nie unter dem ALG II nach dem SGB II. Gruß aus Berlin, Gerd
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Julin
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.12.2006
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 17:06    Titel: Antworten mit Zitat

Und dann gibt es noch die Grundsicherung nach dem GSiG.

Die soll unabhängig von einer Rente sein...
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