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Verfasst am: 29.12.06, 22:15 Titel: mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen
Guten Tag,
mal angenommen, ein Mann oder Frau 68 Jahre alt, das ganze Leben freiwillig gesetzlich krankenversichert, hat aus verschiedenen Gründen die KV-Beiträge immer zu spät bezahlt bzw teilweise erheblich zu spät gezahlt. Der Krankenkasse wurde es irgendwann zu bunt und hat diese(n) 68-jährige(n) Rentner(in) rausgeworfen. Ein Klage gegen den Rauswurf vor dem Sozialgericht wurde abgewiesen.
Mal abgesehen davon, dass man selbstverständlich mit 68 Jahren seine Finanzen soweit geregelt haben muss, dass man seine Krankenversicherung pünktlich bezahlen sollte, aber es ist schon bitter, mit 68 Jahren ohne Krankenversicherung dazustehen.
Mal weiter angenommen, der Rentner oder die Rentnerin findet eine Stelle mit 420,00 € Monatseinkommen und der Arbeitgeber meldet den Arbeitnehemr bei der Krankenkasse an. Was tut dann die Krankenkasse, die Anmeldung zurückweisen?
Darf de/die Rentner(in) dann nicht arbeiten?
Irgendwie sehe ich 68-jährige ohne Krankenversicherung mit einer Hüftoperation im Krankenhaus und der Steuerzahler muß dafür aufkommen.
ich wüsste nicht, dass man einem Rentner generell das Arbeiten verbieten könnte. Ob er dadurch allerdings versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung wird, ist ein anderes Problem.
Ich würde davon ausgehen, dass die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen 68-jährigen Rentner, der jahrelang freiwillig versichert war, nicht zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.
Soweit ich das auf die Schnelle sehe, steht dem wahrscheinlich § 6 Abs. 3a SGB V entgegen:
Ich würde davon ausgehen, dass die Aufnahme einer Beschäftigung durch einen 68-jährigen Rentner, der jahrelang freiwillig versichert war, nicht zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung führt.
Soweit ich das auf die Schnelle sehe, steht dem wahrscheinlich § 6 Abs. 3a SGB V entgegen:
Naja, der § 6 Abs. 3a SGB V sehe ich hier nicht wirklich als Problem an, sofern zwischen dem Ausschluss wegen Nichtzahlung der Beiträge und Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nicht mehr als 5 Jahre vergehen.
Denn diese Regelung, mit den 55 Jahren kommt ja erst dann in betracht, wenn man in den letzten 5 Jahren keinen einzigen Tag gesetzlich versichert war.
Vielen Dank,
das könnte also gehen. Diese Anfrage hatte ich vor 10 Tagen schon bei der hiesigen Kasse gestellt, auf den versprochenen Rückruf nach Schilderung des Problems warte ich noch immer.
So sehr ich den Unmut über säumige Zahler verstehe, aber auf diese Art ein "schlechtes Risiko" loszuwerden trotz Drängen und Bitten des Richters des Sozialgerichts, hat schon ein Geschmäckle.
Was passiert eigentlich, wenn die sozialversicherungspflichtige Tättigkeit nach 3 Monaten beendet wird, dann müßte man sich doch wieder freiwillig versichern können?
Ein Scheinarbeitsverhältnis reicht allerdings nicht aus für die Sozialversicherungspflicht.
Das wird gerne vermutet, wenn das gemeldete Gehalt ganz knapp über der 400-Euro-Grenze liegt, der Arbeitgeber womöglich ein naher Angehöriger ist und der Arbeitnehmer aus irgendwelchen Gründen keinen oder nur recht teuren Versicherungsschutz bekommen könnte.
Verfasst am: 30.12.06, 22:26 Titel: Re: mit 68 Jahren aus der Krankenversicherung rausfliegen
Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Irgendwie sehe ich 68-jährige ohne Krankenversicherung mit einer Hüftoperation im Krankenhaus und der Steuerzahler muß dafür aufkommen.
Ist aber schon schwierig, ohne Krankenkasse überhaupt eine Einweisung ins Krankenhaus zu bekommen.
Mein Bruder hatte ähnliche Probleme mit 60 (war selbständig und in der Kasse freiwillig gesetzlich versichert, konnte dann aufgrund monatelager Nichtzahlung vom Kunden auch nicht mehr zahlen), wurde als Notfall in ein Krankenhaus eingeliefert, hatte keine Chipkarte und musste dann erst mal Bargeld zücken, um überhaupt untersucht zu werden.
So sehr ich den Unmut über säumige Zahler verstehe, aber auf diese Art ein "schlechtes Risiko" loszuwerden trotz Drängen und Bitten des Richters des Sozialgerichts, hat schon ein Geschmäckle.
Ich sehe hier keineswegs einen Zusammenhang zwischen schlechtem Risiko und Nichtzahlung der Beiträge. Die Nichtzahlung der Beiträge führt zum Ausschluss aus der GKV, das ist soweit mal ohne Betrachtung des Risikos Fakt.
Der Rentner per se ist, man denkt das gerne nicht, wenn man sich damit nicht auskennt, für die GKV ein potenziell gutes Risiko, da die Kasse über den Risikostrukturausgleich finanziell ein Vielfaches dessen erhält, was die reine Beitragszahlung ausmacht.
Erwin44 hat folgendes geschrieben::
Was passiert eigentlich, wenn die sozialversicherungspflichtige Tättigkeit nach 3 Monaten beendet wird, dann müßte man sich doch wieder freiwillig versichern können?
Freiwillig versichern kann man sich dann, wenn man direkt zu Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft bereits 12 Monate ununterbrochen gesetzlich krankenversichert war, oder innerhalb der letzten 5 Jahre insgesamt 24 Monate.
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