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Haftpflichtversicherung zahlt Brillenschaden nicht voll
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Entschuldigung, wenn ich den Thread nochmal nach oben bringe und nochmals die Frage stelle:

hat jemand, Interesse vorausgesetzt, zwischenzeitlich Urteile entdeckt, die die Regulierungspraxis der Versicherer bei Brillen bejahen?
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Duisburger
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

wie reagiert den der versicherer in diesem fiktiven fall bislang?
_________________
MfG,
Duisburger

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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger, da kann ich nichts zu sagen, ist ja ein fiktiver Fall. Winken

Ich gehe aber mal davon aus, daß der Versicherer versuchen würde, 20% pro Nutzungsjahr vom Anschaffungswert abzuziehen.
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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 14:38    Titel: Antworten mit Zitat

Gestern noch fiktiv, heute schon Realität. Lachen

    12.06.2003: Fertigung der Brille; 478,00€

    08.12.2006: Schadenereignis

    09.12.2006: Massenversorger für Brillen wird mit der Fertigung einer neuen Brille beauftragt; gleiche Stärken; 373,50€

    12/06/01/07: Massenversorger verschiebt 2x die Auslieferung. Nach Androhung, vom Kaufvertrag zurück zu treten, gewährt Brillenmassenversorger 150,00€ Nachlass. Realkosten der neuen Brille nunmehr 223,50€

    05.01.2007: Rechnung vom 12.06.2003 und 05.01.2007 wird samt eigener Schadenschilderung, Brillengestell und des noch intakten Glases an den blauen Adler geschickt.

    10.01.2007: Küken des blauen Adlers antwortet

"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 80,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla

Dabei haben wir berücksichtigt, daß nach dem Gesetz nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen ist.

Brillen haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer, das heißt, sie werden ohnehin in regelmäßigen Abständen ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen
..."


Die Antwort:

"...Floskel...

mit Ihrer Zahlung in Höhe von 80,00€ bin ich in keinster Weise einverstanden.

Bezug nehmend auf die Urteile des AG Montabaur (Az.: 10 C 436/97), AG Arnstadt (Az.: 2 DC 912/98 ) und des AG Weinheim (Az.: 2 C 365/02) fordere ich Sie hiermit auf, mir die Kosten für die Beschaffung einer neuen Brille in Höhe von 223,50€ (Rechnung der Fa. Brillenmassenversorger vom 05.01.07) in voller Höhe zu erstatten.

Dazu setze ich eine Frist bis zum 09.02.2007. Nach fruchtlosen Verstreichen der Frist werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.

Von Schriftverkehr oder Telefonaten mit dem Ziel, die Schadenersatzleistung unter 223,50€ zu bringen möchten Sie bitte Abstand nehmen.

...Floskel"


17.01.2007: Vater von blauem Küken antwortet:

"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 143,50,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla

Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

...Floskel


15.01.2007: Zahlungseingang 80,00€, angekündigt mit Schreiben vom 10.01.2007

19.01.2007: Zahlungseingang 143,50€, angekündigt mit Schreiben vom 17.01.2007


Na also. Geht doch. Smilie
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 20.01.07, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

FHE01 hat folgendes geschrieben::

Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.


glückwunsch diese regelung durchgesetzt bekommen zu haben....
obwohl es hier ja nur um fiktive fälle gehen sollte Idee
_________________
MfG,
Duisburger

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Frank Oseloff
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 21.01.07, 07:59    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
obwohl es hier ja nur um fiktive fälle gehen sollte Idee

Selbstverständlich. Lachen
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 12:39    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Gestern noch fiktiv, heute schon Realität. Lachen

    12.06.2003: Fertigung der Brille; 478,00€

    08.12.2006: Schadenereignis

    09.12.2006: Massenversorger für Brillen wird mit der Fertigung einer neuen Brille beauftragt; gleiche Stärken; 373,50€

    12/06/01/07: Massenversorger verschiebt 2x die Auslieferung. Nach Androhung, vom Kaufvertrag zurück zu treten, gewährt Brillenmassenversorger 150,00€ Nachlass. Realkosten der neuen Brille nunmehr 223,50€

    05.01.2007: Rechnung vom 12.06.2003 und 05.01.2007 wird samt eigener Schadenschilderung, Brillengestell und des noch intakten Glases an den blauen Adler geschickt.

    10.01.2007: Küken des blauen Adlers antwortet

"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 80,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla

Dabei haben wir berücksichtigt, daß nach dem Gesetz nicht der Neuwert, sondern nur der Zeitwert der beschädigten Sache zu ersetzen ist.

Brillen haben nur eine begrenzte Nutzungsdauer, das heißt, sie werden ohnehin in regelmäßigen Abständen ersetzt.

Mit freundlichen Grüßen
..."


Die Antwort:

"...Floskel...

mit Ihrer Zahlung in Höhe von 80,00€ bin ich in keinster Weise einverstanden.

Bezug nehmend auf die Urteile des AG Montabaur (Az.: 10 C 436/97), AG Arnstadt (Az.: 2 DC 912/98 ) und des AG Weinheim (Az.: 2 C 365/02) fordere ich Sie hiermit auf, mir die Kosten für die Beschaffung einer neuen Brille in Höhe von 223,50€ (Rechnung der Fa. Brillenmassenversorger vom 05.01.07) in voller Höhe zu erstatten.

Dazu setze ich eine Frist bis zum 09.02.2007. Nach fruchtlosen Verstreichen der Frist werde ich einen Anwalt mit der Wahrung meiner Interessen beauftragen, wodurch Ihnen weitere Kosten entstehen.

Von Schriftverkehr oder Telefonaten mit dem Ziel, die Schadenersatzleistung unter 223,50€ zu bringen möchten Sie bitte Abstand nehmen.

...Floskel"


17.01.2007: Vater von blauem Küken antwortet:

"Sehr geehrte Frau.....,
in diesem Schadenfall zahlen wir Ihnen 143,50,00 EUR.
Diese Zahlung erfolgte auf Ihr Konto:
bla bla

Die Zahlung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.

...Floskel


15.01.2007: Zahlungseingang 80,00€, angekündigt mit Schreiben vom 10.01.2007

19.01.2007: Zahlungseingang 143,50€, angekündigt mit Schreiben vom 17.01.2007


Na also. Geht doch. Smilie


Aber nicht dass das jetzt jemand liest und denkt es geht immer so, wenn man nur hartnäckig genug ist.

Es gibt auch anderer Urteile:
z.B. AG Breisach, 1 C 44/94 (RuS 96, 487): Zeitwert für eine 2 Jahre alte Brille wird auf 50 % festgesetzt

AG Berlin, 18 C 336/95 (RuS 97, 19) schätzt den Zeitwert einer drei Jahre alten Brille sogar auf nur 10 % Geschockt

Man soll das obige Beispiel also nicht verallgemeinern. Das kann leicht auch andersrum ausgehen.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 22.01.07, 18:58    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist richtig, Mogli. Selbstverständlich kann für eine Brille, die nicht pfleglich behandelt wird, die mehrmals täglich auf- und wieder abgesetzt wird, verkratzt, e.t.c. nicht den vollen Wiederbeschaffungspreis verlangen.

Darum geht und ging es jedoch nicht. Es geht und ging um die pauschale Behauptung der Versicherer, daß Brillen nur eine begrenzte Nutzungsdauer haben und eh regelmäßig ersetzt werden.
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talla
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 09:40    Titel: Antworten mit Zitat

diese "behauptung" ist auch grundsätzlich richtig. ich kann es selbst auch nicht ganz nachvollziehen, wie einige amtsrichter zu der meinung kommen, eine brille unterliegt keinem wertverlust.

auch der verband der optiker gibt eine nutzungsdauer von brillen, je nach qualität, von 48 - max. 60 monaten an. danach ist eine brille im wert "abgeschrieben", mal ganz abgesehen davon, daß innerhlab von 24 - 60 monaten bei vielen brillenträger ohnehin die stärke der gläser wieder angepaßt werden muß.

natürlich behandlen manche personen ihre brille pfleglicher als es andere tun. daher werden auch sehr viele brillen im schadenfall vom versicherer an einen sachverständigen geschickt, der, ähnlich wie ein kfz-sachverständiger, den wert der brille anhand des konkreten zustandes bewertet.
_________________
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 23.01.07, 17:46    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
auch der verband der optiker gibt eine nutzungsdauer von brillen, je nach qualität, von 48 - max. 60 monaten an.

Lachen

Aber sicher. Eine Krähe hackt der anderen schließlich kein Auge aus.

Die einen verdienen daran, die anderen sparen. Mit den Augen rollen
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:33    Titel: Antworten mit Zitat

ach ja, stimmt, die optiker-versicherer-verschwörung...hatt ich ganz vergessen^^
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