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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Geschäftsleasing. Wenn sich jemand Selbständig macht im bereich Dienstleistung und dafür ein Leasingfahrzeug benötigt, was passiert mit dem Leasingvertrag wenn derjenige seine Dienstleistung und somit seine Selbständigkeit beendet?
Kann der Leasingvertrag gekündigt werden?
Kann der Vertrag zu anderen Konditionen in einen Privaten umgewandelt werden?
Natürlich sollten wir nicht von einem Insolvens antrag ausgehen.
Das Einkommen ist jedenfalls nicht mehr das bei Selbständigkeit.
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Geschäftsleasing. Wenn sich jemand Selbständig macht im bereich Dienstleistung und dafür ein Leasingfahrzeug benötigt, was passiert mit dem Leasingvertrag wenn derjenige seine Dienstleistung und somit seine Selbständigkeit beendet?
Kann der Leasingvertrag gekündigt werden?
Grundsätzlich ist ein Leasingvertrag unkündbar. In den meisten Fällen ist aber in den AGB geregelt, daß der LN dann kündigen darf, wenn er ein erhebliches Interesse hat. Selbst wenn das hier vorliegen sollte, kommt er nicht ohne Zahlung aus dem Vertrag raus. Wenn gekündigt wird, wird der Vertrag fällig gestellt und der LN muß den Ablösebetrag bezahlen.
dodo747 hat folgendes geschrieben::
Kann der Vertrag zu anderen Konditionen in einen Privaten umgewandelt werden?
Da braucht nichts umgewandelt werden. Und an den Konditionen ändert sich auch nichts.
dodo747 hat folgendes geschrieben::
Natürlich sollten wir nicht von einem Insolvens antrag ausgehen.
Das Einkommen ist jedenfalls nicht mehr das bei Selbständigkeit.
Selbst wenn es zu einer Inso kommen sollte, dürfte der LG einen Titel erwirken, um den Restbetrag einzutreiben. Jenachdem wer der LN war und wie der Vertrag abgesichert ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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