Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Koch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 20:24    Titel: Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen Antworten mit Zitat

Hallo,
ich möchte mal eure Meinung hören.
Thema Abmahnung von Online Shops.

Person A betreibt einen Online Shop und bemüht sich das System Rechtsicher zu machen und dem Kunden gerecht zu werden.
Dazu nimmt A Kosten und Zeit auf sich.

Jedoch muss A vermehrt feststellen dass sich bei seinen Mitbewerben B,C,D dies anders verhält.
Person A möchte nicht das Haar in der Suppe suchen und rede nicht von Kleinigkeiten.
Grobe Verstöße bis hin zur Täuschung und Verschleierung von Tatsachen.
Von Abmahnungen weil die Farbe nicht passt und die Schriftgröße nicht stimmt hält A nichts von!
Kleinigkeiten wird man immer finden und deswegen ist eine Abmahnung nicht nötig.

Macht es Sinn das A nette Aufforderung mit gravierenden Verstößen per Mail an B,C,D versendet?
Eine Abmahnung muss es ja nicht sofort sein
jedoch ist es auch nicht richtig das die die sich bemühen es richtig zu machen nur ausgelacht werden.


Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen

Wie soll A also mit den Mitbewerbern umgehen?


Gruß
Koch


Zuletzt bearbeitet von Koch am 02.01.07, 07:54, insgesamt 2-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:25    Titel: Re: Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen Antworten mit Zitat

Koch hat folgendes geschrieben::
Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen Mit den Augen rollen

Also dann am besten erstmal den MediaMa*** abmahnen! Der wirbt aktuell im Fernsehen damit, dass morgen alles ohne Mehrwertsteuer und damit 19% billiger ist. Mit den Augen rollen
Bin schon auf die ersten Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen gespannt, die nach Beschwerden von (völlig verblödeten!) Kunden mitteilen, dass "ohne Mehrwertsteuer" keinen Preisnachlass von 19% des Bruttopreises bedeutet, weil die Mehrwertsteuer nun mal auf Basis des Nettopreis errechnet wird ... Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)


Und weil das Thema per se nichts mit Computer- und Onlinerecht zu tun hat, verschiebibere ich mal ins Forum 'Medien und Wettbewerb'.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 12:44    Titel: Re: Die Lieben Mitbewerber > Abmahnen Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Bin schon auf die ersten Pressemitteilungen der Verbraucherzentralen gespannt, die nach Beschwerden von (völlig verblödeten!) Kunden mitteilen, dass "ohne Mehrwertsteuer" keinen Preisnachlass von 19% des Bruttopreises bedeutet, weil die Mehrwertsteuer nun mal auf Basis des Nettopreis errechnet wird ... Lachen


Noch gespannter bin ich, ob es auch dieses mal wieder "Superschlaue" geben wird, die argumentieren, daß "ohne Mehrwertsteuer" ja nur dann möglich ist, wenn der Artikel 0 EUR kostet, denn MwSt fällt ja (unabhängig davon, wie man einen Rabatt nennt) immer an, wenn man etwas kauft. Folglich werden diese "Superschlauen" dann nach dem Kauf wieder hinrennen und verlangen, daß sie ihr Geld wiederbekommen. Und einige dieser "Superschlauen" werden auch wieder den Leuten glauben, die jemanden kennen, dessen Bruder irgendwo gelesen hat, daß das auch tatsächlich geklappt hat. Auf den Arm nehmen
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

War mein Beitrag hilfreich? Bewerten Sie ihn durch Klick auf die grünen Punkte links unter meinem Namen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 01:48    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wer Geld verdienen will sitz jetzt am Rechner und macht Screenshots von allen Shops die nicht auf die 19% MwST. umgestellt haben

FvG war seit Tagen nicht im Forum... Auf den Arm nehmen Lachen Böse
Nebelhorn hat folgendes geschrieben::
Also dann am besten erstmal den MediaMa*** abmahnen! Der wirbt aktuell im Fernsehen damit, dass morgen alles ohne Mehrwertsteuer und damit 19% billiger ist.

Äh, hat mal jemand 'nen Fernsehhändler für mich? Auf den Arm nehmen
M.A.S. hat folgendes geschrieben::
Noch gespannter bin ich, ob es auch dieses mal wieder "Superschlaue" geben wird, die argumentieren, daß "ohne Mehrwertsteuer" ja nur dann möglich ist, wenn der Artikel 0 EUR kostet, denn MwSt fällt ja (unabhängig davon, wie man einen Rabatt nennt) immer an, wenn man etwas kauft.

Darauf kommt man auch nur bei italienischem Wein südlich der Toscana... Auf den Arm nehmen

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
normi
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 28.05.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 02:17    Titel: Lohnt es sich abzumahnen oder zu verstoßen? Antworten mit Zitat

>Macht es Sinn das A nette Aufforderung mit gravierenden Verstößen per Mail an B,C,D versendet?

Das wäre bereits eine Abmahnung.
Kaum. Die Erfolgsquote ist, wenn man kein Anwalt ist häufig unter 20% und man wird dann in 10% der Fälle gerne noch ausgelacht oder verumglimpft, weil man so dooof ist seinen Konkurenten den Internetauftritt kostenlos zu gestalten.

>Eine Abmahnung muss es ja nicht sofort sein

Eine anwaltliche Abmahnung hat zu ca. 50% Erfolg. Wobei dann allerdings wieder 90% sagen, dass das doch nicht hätte sein müssen. Es hätte doch eine kostenlose im Einzellfall auch verbotene kostenlose rechtliche Beratungsmitteilung genügt wie man seinen Internetauftritt rechtlich korrekt gestaltet, dann hätte man das selbstverständlich sofort gemacht.

Bezüglich der anderen 50% kann man sich dann überlegen ob man selbst die Anwaltskosten trägt, die für das außergerichtliche Verfahren allerdings mittlwerweile glücklicherweise frei verhandelbar sind oder ob man die Gerichtsweg beschreiten will.
Soweit es zum Gericht kommt wird man soweit alles korrekt ist und keinen rechtlichen oder sachlichen Fehler begangen hat etwa 8 Verfahren gewinnen und 2 verlieren. Das ist die gerichtliche Lotterie Durchschnittsquote, die hier allerdings trotz 100% korrektem rechtlichen Vorbringen und Anspruchs so hoch ist, weil manche Richter etwas gegen Abmahner haben. Sonst würde man entsprechend nur etwa 1 von 10 gleichen Verfahren verlieren. Das gilt aber für den gesamten Instanzenzug bis zum OLG! Innerhalb von etwa 20 Verfahren ist in einem Verfahren die Gegenseite so insolvent, dass einem die Rechtskosten nicht ersetzt werden (können).

Soweit das Unterlassungsverfahren vom Gericht abgewiesen wird, wird der angegebene Streitwert bis auf ganz seltene Außnahmen wie angegeben belassen und nicht vom Gericht herabgesetzt aber wenn zu niedrig viel öfter heraufgesetzt. Ist die Unterlassungsklage erfolgreich, dann wird der Streitwert auch von dem angegebenen Streitwert von 10000 EUR auf 1250 EUR herabgesetzt aber nur in ganz seltenen Ausnahmefällen vom Gericht, wenn viel zu gering angegeben, heraufgesetzt.
Daran erkennt man schon, das Richter keine 'Freunde' von Abmahnern sind.
Unterm Strich wird im Durchschnitt derjenige stark belohnt, der sich nicht an Gesetze hält auch wenn diese gegenüber dem gesetzestreuen Mitbürger sehr kostenintensiv und daher die jenigen, die sich nicht an die Gesetze halten für einen sehr schädigend sind.

Man kann sich auch an Verbraucherschutzvereine, einen Wettbewerbsverein (Wettbewerbszentrale) oder die IHK (ist Mitglied in der wettbewerbszentrale) wenden.
Die IHKs stehen nach Erfahrungswerten mehr auf der Seite der rechtlich verstoßenden Unternehmen.
Außerdem hat die Abmahnung (Unterlassungsklage) durch einen der vorstehenden Vereine den Nachteil, das einen im Falle der Zuwiderhandlung die Vertragsstrafe, die auch pauschalierter Schadenersatz sein soll, nicht ausbezahlt wird, sondern den Vereinen. Desweiteren wird man in der Regel über das Verfahren nicht informiert und kann auch zeitlich kein Einfluß genommen werden.

Vorstehende Erfahrungen stammen von einen anderem Forumposter, der jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet als Unternehmer gesammelt hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Koch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 09:58    Titel: Re: Lohnt es sich abzumahnen oder zu verstoßen? Antworten mit Zitat

normi hat folgendes geschrieben::
seinen Konkurenten den Internetauftritt kostenlos zu gestalten.


Naja der Konkurrent müsste seinen Internetauftritt ändern das kann teilweise schon sehr aufwendig sein.

Denke um auch den eigenen Ruf nicht zu belasten sollte vorab eine einfache Email mit den Gravierenden Fehlern versendet werden.

Sollte keine Reaktion erfolgen sind weitere Schritte möglich.

Dank und Gruß
Koch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Medien u. Wettbewerb Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.