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Raubüberfall (schmerzensgeld? )

 
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1sven1
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 1
Wohnort: haan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:39    Titel: Raubüberfall (schmerzensgeld? ) Antworten mit Zitat

Hallo

Ich bin ein 15 Jähriger Schüler und habe ein paar Fragen. Sehr glücklich
Wenn ein Täter nach einem überfall drch Zeugenaussagen und fotos gestellt werden kann, und festgestellt wird das er 4 jugendlichen mp3player und handys entwendet hat, was würde er dann für eien Starfe bekommen?
Warscheinlich hat er ja die Sachen schon verscheuert. wie können denn dann die Opfer ihr geld wiederbekommen. auf dem mp3 palyer z.B waren viele Lieder.
kann man dafür auch schadensersatz fordern?
Iwe hoch wäre ungefähr die strafe wenn er schon vorbestraft wäre?
Könnte man schmerzensgeld bekommen (das oder die opfer mussten eine geraume zeit auf ihre sachen verzichten )



Ichhoffe ihr könnt mir auf meine laien haften fragen ein paar antworten geben Ausrufezeichen Winken

gruß
sven


Zuletzt bearbeitet von 1sven1 am 03.01.07, 12:15, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

ich hoffe, dass Du Deine Sachen zurück bekommst.
Ich glaube aber, dass da nichts mehr zu m Zurückgeben sein wird. Die Sachen sind wahrscheinlich schon längst verscheuerrt.
Schmerzensgeld kann ich mir nicht vorstellen. Es wird zu einer Gerichtsverhandlung kommen und die Täter werden dann, wenn die Schuld erwiesen ist verurteilt. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Punkten ab ( Alter, Vorstrafen usw. ).

Gruß roni
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Strafrecht....
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 18:43    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 20:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich denke, ganz allgemein kann gesagt werden, dass es nicht Sache der StA ist, sich in einem Strafverfahren um Schmerzensgeld und derlei Dinge zu kümmern ?

Solche Angelegenheiten sollten zivilrechtlich oder in einem Adhäsionsverfahren (falls möglich) geklärt werden. Es empfiehlt sich zur Klärung der Erfolgsaussichten und evt Klageerhebung einen Rechtsanwalt aufzusuchen.

*nach oben in Richtung Holzschuher kuck* * Wimper klimper*
(Ich hoffe, diese Antwort ist ok, obwohl sich der TE um nix gekümmert hat ? Sonst bitte in den "outer space" verschieben Winken )

Mit Grüssen

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

viel wichtiger jedoch und keine Frage :
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Obermotzbruder
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr glücklich Hallöle

Schmerzensgeld muss normalerweise zivilrechtlich eingeklagt werden. Eine andere Möglichkeit wäre das Adhäsionsverfahren. Da wird die zivilrechtliche Komponente im Strafverfahren gleich mit abgehandelt. In diesem Fall empfehle ich einen Rechtsanwalt.
Zudem könnte man sich eventuell noch an den Weißen Ring wenden.

Grüssle Winken

Sorry. lulu66 war schneller.
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Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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Roni
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Sorry Leute,

Im Übrigen dürfte es Sache der Eltern sein, in diesem fall die notwendigen Schritte einzuleiten. Weiterhin halte ich es für nicht sachdienlich, hier einem 15 Jährigen das Adhäsionsverfahren zu erläutern. Denn im Ergebnis könnte er - so diese Möglichkeit bestehen würde - ohne seine Eltern eh nichts machen. Dies gilt ebenfalls für den Ratschlag des Anwaltes oder für den weißen Ring.


Der Junge hat hier eine Frage gestellt und Anworten oder Tipps bekommen. Nicht mehr und nicht weniger. Dass er das mit seinen Eltern abklären muss weis er sicherlich. Ich denke nicht, dass er allein bei der Polizei war Frage

Gruß roni
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J.A.
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 3365
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 10:04    Titel: Antworten mit Zitat

Wobei man zum Adhäsionsverfahren auch noch sagen muß, daß dies gegen Jugendliche und nach Jugendrecht zu behandelne Heranwachsende eh nicht zulässig ist. Sollten die Täter also selber <18 / <21 sein, ginge es eh nicht.

Für "Schmerzensgeld" sehe ich auch keinerlei Anspruchsgrundlage.

Falls die Sachen nicht mehr sichergestellt werden konnten, käme hierfür Schadenersatz im Wege des Zivilverfahrens (oder ggf. im Rahmen einer jugendgerichtlichen Auflage) in Frage
_________________
mit frdl. Grüßen

J.A.
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Justizstilblüten:"Die Reifeverzögerung des Angeklagten ist so groß, dass er einem Jugendrichter
gleichzustellen ist".
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lulu66
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2351
Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Volker13 !

Ruhig Blut !

Da sich der TE um keinerlei Forenregeln (besser: um deren Beachtung) gekümmert hat, waren hier (in diesem Fall durch Obermotzbruder und mich, da wir uns im Gegensatz zum TE und Ihnen gern an die Regeln gehalten haben) nur gänzlich und allgemein gefasste Bemerkungen möglich.

Zusätzlich bemerkt : in Ihrer Stadt gibt es vielleicht nie- nich Adhäsionsverfahren, hier in dieser unseren Freien und Hansestadt durchaus (hatte selbst einmal das Vergnügen, sehr praktisch... äh... ich war natürlich Klägerin *grins*), deshalb finde ich schon, Sie lehnen sich (mal wieder?) mit
Zitat:
um nicht zu sagen gar nicht
-ein bisschen weit aus dem Fenster. Vor allem, wenn es ein Opfer gibt, das anderenfalls mehrfach über seine erlittenen Qualen (zB bei Vergewaltigungen, Körperverletzungen oder etwas in der Art)berichten müsste, wird das hier "gern" gemacht, um die psychische Belastung so klein wie möglich zu halten. Aber auch in "rein wirtschaftlichen Fällen" findet das hier statt, das spart Zeit und davon haben die hiesigen Gerichte nun echt nicht genug.

Und mal ganz obendrauf : Der Weisse Ring ist eine Opferorganisation, die sich sehr "gern" (naja. Lieber wäre denen sicher, sie hätten gar keine "Kunden") auch um Minderjährige kümmert, ganz ohne Mitarbeit der Eltern, wenn denn nicht möglich. Ich verstehe daher Ihren Verweis auf Elternabsegnung nicht, bzw halte den für gefährlich, so es hier betroffene Mitleser gibt, die sich aufgrund dieses ..äh... Statements nun u.U. nicht mehr trauen, dort Hilfe zu suchen. Ich wäre froh, Sie würden Ihre Kommentare klar als solche kenntlich machen, um Verwirrungen zukünftig zu vermeiden. Das geht ganz einfach, wenn Sie Ihren Statements ein "ich glaube" "ich vermute" "meiner Ansicht nach" o.ä. vorausstellen würden ? Ja ? Bitte ?

Mit herzlichen Grüssen

Lulu
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Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)

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