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Recht am eigenen Bild?

 
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mednos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 09:11    Titel: Recht am eigenen Bild? Antworten mit Zitat

Hoffe, dass ich hier richtig bin, benötige dringend Hilfe:

Fall 1:
Person A hat ohne das Mitwissen einiger Personen, Fotos von denen angefertigt und diese einer anderen Person B gezeigt. Die auf den Bildern abgebildeten Personen haben von der Existenz dieser durch B erfahren und fordern A nun auf, diese zu venichten, da diese Fotos ohne das Wissen der abgebildeten Personen gemacht wurden.

Solange ich Bilder mache und diese nicht veröffentliche ist das doch völlig legal, oder? Ich möchte diese Bilder nicht vernichten, da sie für mich einen sehr großen ideellen Wert darstellen. Bin ich im Recht oder kann ich verpflichtet werden die Bilder zu vernichten? Kann das rechtliche Konsequenzen für mich haben (Anzeige)?

Fall 2: A versucht bilder von einer Person B anzufertigen, Person B fordert A aber auf dies zu unterlassen, da sie es, zum Teil mit Angabe von Gründen, nicht möhte.

Hier gilt doch das Selbe wie in Fall 1, oder?

Es handelt sich um "normale" Digitalfotos, keine Video- oder Tonaufzeichnungen.


Bin für jeden Tipp dankbar.

thanx.
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PSA
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Fall 1:

Person C ist auch so ein Typ, der gern ungefragt von anderen Bildern schießt und "hängt" sich für ne Weile an Person A und knipst sich fröhlich nen Wolf. Zu jeder Tages- und Nachtzeit! Teilweise sind auch nicht jugendfreie Bilder dabei, weil A nicht immer die Rolläden runter macht. C findet das prima und zeigt seine Fotos seinen ebeneso kranken Freunden, die sich da auch voll dran "erfreuen".

C veröffentlicht diese Bilder aber nicht, zeigt Sie nur seinen 453 kranken Freunden. Ist doch legal, oder?


Fall 2:

Siehe Fall 1!


Fazit: Ich weiß nicht ob ich lachen oder weinen soll!

Da ich kein Jurist bin, gehe ich mal ethisch an die Sache ran:

Wieso will man partout Bilder von jemanden schießen, der sich ausdrücklich dagegen wehrt?
Ist A ein verkappter Stalker? Ich würde mich in meiner Privatsphäre verletzt fühlen und [Überflüssige Pöbelei gelöscht. Biber]
_________________
Outside of a book, a dog is a men´s best friend.
Inside of a dog, it´s to dark to read!
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mednos
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:56    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich nicht um einen Stalker oder so etwas in der Art!
Die betreffenden Personen waren Freunde und sind es heute nun eben nicht mehr, trotzdem möchte A die Fotos als Errinerung an die gute Zeit der Freundschaft behalten.

Könnte bitte Jemand eine vernünftige Antwort geben?
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Redfox
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

mednos hat folgendes geschrieben::

Könnte bitte Jemand eine vernünftige Antwort geben?


Das Thema hatten wir hier schon verschiedentlich; u.a. www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=89379&highlight=bilder
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
無爲 / 无为
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 18:26    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Medienrecht......
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Steve79
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.08.2005
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 00:14    Titel: Antworten mit Zitat

PSA hat folgendes geschrieben::
C findet das prima und zeigt seine Fotos seinen ebeneso kranken Freunden, die sich da auch voll dran "erfreuen".

Ist A ein verkappter Stalker? Ich würde mich in meiner Privatsphäre verletzt fühlen und [Überflüssige Pöbelei gelöscht. Biber]


Müssen solchen Antworten wirklich sein? Das ist ein Rechtsforum, und nicht ein Forum zur Diskussion von ethisch moralischen Werten. Wer trotz fehlender Hintergrundinfos seine Kommentare nicht im Griff hat, sollte sie besser für sich behalten. Mit den Augen rollen

Zu dem Fall... Eigentlich hat jeder ein Recht auf das eigene Bild, sofern er einzeln abgebildet ist und nicht Teil einer Gruppe oder nur zufällig auf einem Bild mit anderen Motiven mit drauf ist. Ich würde C raten, die Fotos einfach irgendwo zur Erinnerung aufzubewahren und nicht überall herumzuzeigen. Dann wird da auch nichts rechtlich nachkommen. Denn wer will schon beweisen, was C für Bilder in seiner Schublade aufbewahrt und ob er sie nicht längst vernichtet hat... Winken
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fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 10.08.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

okay,

Fotograf Y macht Foto von Polizist X, der Fotograf Y unverzüglich mahnt und zur Löschung des Fotos auffordert: "Hey lösche das Foto und beim nächsten Mal zeige ich dich an!".
Polizist X ist wirklich "Hauptdarsteller" auf dem Bild und die Frage jetzt:

-muss Fotograf Y das Foto vernichten, wenn er es nicht veröffentlicht? Kann er es veröffentlichen wenn er Polizist Y unkenntlich macht?

-kann Polizist X Fotograf Y anzeigen, wenn dieser das Foto just in diesem Moment gemacht hat und somit es Fotograf Y unmöglich ist das Foto zu veröffentlichen etc?

Vielen Dank im Vorraus für Antworten

Gruß Fionn
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 06:15    Titel: Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::
muss Fotograf Y das Foto vernichten, wenn er es nicht veröffentlicht? Kann er es veröffentlichen wenn er Polizist Y unkenntlich macht?
Nein. Ja.

fionn hat folgendes geschrieben::
kann Polizist X Fotograf Y anzeigen
Ja. Das dürfte allerdings zu nichts führen.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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fionn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 14:09    Titel: Antworten mit Zitat

Dnkae für die Antowrten!
Und so habe ich mir sie shcon gedacht!

Dann wollte ich noch eine Frage stellen:

-Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass das Fotografieren von Menschen verboten ist?

Danke und Gruß Fionn
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::

-Gibt es einen Paragraphen, der besagt, dass das Fotografieren von Menschen verboten ist?

Danke und Gruß Fionn


Jedenfalls keinen, der dies generell verbietet. Es gibt aber Einschränkungen. So darf man z.B. nicht in die Privatsphäre einer Person eindringen, um diese zu Photographieren..
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fionn
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

ah okay, das wusste ich, trotzdem danke!

Und gibt es nochweitere Umstände?
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Adromir
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 30.10.2005
Beiträge: 5610
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 11.08.07, 15:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wüsste gerade keine, die das Photographieren direkt betreffen. Nur die Veröffentlichung der Bilder..
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 12.08.07, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
fionn hat folgendes geschrieben::
muss Fotograf Y das Foto vernichten, wenn er es nicht veröffentlicht? Kann er es veröffentlichen wenn er Polizist Y unkenntlich macht?
Nein. Ja.
Das "Nein" zur ersten Frage dürfte so allgemein nicht stimmen. Wir hatten ja schon eine sehr lange Diskussion darüber. Ein Recht zur Löschung kann aber lediglich aus der Gefahrenabwehr herrühren. Der Löschaufforderung muß nur nachgekommen werden, wenn es konkrete Hinweise darauf gibt, daß eine widerrechtliche Veröffentlichung/Verbreitung unmittelbar bevorsteht.

§§ zur Veröffentlichung von Bildaufnahmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__22.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__23.html
http://www.gesetze-im-internet.de/kunsturhg/__33.html
§§ zur Anfertigung von Bildaufnahmen:
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html
http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__184b.html
_________________
Im Vatikan leben 2,27 Päpste je Quadratkilometer.

Wie man Fragen richtig stellt
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fionn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 14.08.07, 18:32    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank fuer die Links, die ich mir jetzt durchlesen werde.

Gruss Fionn

Update: und schon durchgelesen hatte, trotzdem danke.
Ich war mir bloss nicht sicher ob ich dsa alles so richtig verstanden habe und wollte nochmal im Forum nachfragen. Denn Deutsch ist schwer und ihc nicht besonders gut Böse
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