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Angenommen M hat eine Hausratversicherung für seine Wohnung.
A)
Durch einen Brand wird der gesamte Hausrat vernichtet.
Wie berechnet die Versicherung die zu leistende Erstattungssumme ?
Die Quittungen vom Hausrat sind ja alle verbrannt.
B)
Bei einem Einbruch wurden viele Gegenstände aus dem Hausrat gestohlen,
Die Quittungen liegen teilweise vor.
Gilt da eine andere Berechnung bei der Erstattung als bei A?
A)
Da ein Totalschaden vorliegt wird die Versicherungssumme + 10% Vorsorgebeitrag bezahlt...
Welche Kosten sind noch angefallen?
B)
Die Rechnungsberträge werden erstattet + die gestohlen gemeldet Gegenstände zu mittlerem verkehrsüblichen Wert,
wenn kein Nachweis bezüglich des wirklichen Preises erbracht werden kann... _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
A)
Da ein Totalschaden vorliegt wird die Versicherungssumme + 10% Vorsorgebeitrag bezahlt...
Welche Kosten sind noch angefallen?
den Versicherer möchte ich kennen lernen, der so verfährt. dort würde ich mich sofort überversicherern.
bleiben wir einmal seriös. dem versicherungsnehmer obliegt es im schadenfall den schaden nachzuweisen. bislang kenne ich nur einen einzigen fall, wo vom hausrat nur noch asche übrig geblieben ist. in 99,9% der fälle lässt sich aus den resten noch ein ganz guter überblick über die wertigkeit des hausrates erzielen.
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
B)
Die Rechnungsberträge werden erstattet + die gestohlen gemeldet Gegenstände zu mittlerem verkehrsüblichen Wert,
wenn kein Nachweis bezüglich des wirklichen Preises erbracht werden kann...
Auch das stimmt so nicht. Ich habe noch eine Rechnung über 7.800 DM über eine CPM-Maschine von 1981. Welcher Versicherer würde mir dafür über 3.500 EUR erstatten? Es ist doch vielmehr so, dass der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Gegenstände zu Kosten am Schadentag erstattet werden. Das können höhere, aber durchaus auch geringere, Beträge als die ursprünglichen Einstandskosten sein. _________________ MfG,
Duisburger
A)
Da ein Totalschaden vorliegt wird die Versicherungssumme + 10% Vorsorgebeitrag bezahlt...
Welche Kosten sind noch angefallen?
den Versicherer möchte ich kennen lernen, der so verfährt. dort würde ich mich sofort überversicherern.
bleiben wir einmal seriös. dem versicherungsnehmer obliegt es im schadenfall den schaden nachzuweisen. bislang kenne ich nur einen einzigen fall, wo vom hausrat nur noch asche übrig geblieben ist. in 99,9% der fälle lässt sich aus den resten noch ein ganz guter überblick über die wertigkeit des hausrates erzielen.
Hab nur die theoretische Frage beantwortet...
Zitat:
A)
Durch einen Brand wird der gesamte Hausrat vernichtet.
Natürlich muss der VN das nachweisen... aber wenn nur noch "Asche" übrig ist, dürfte dies kein allzu schweres Unterfangen sein...
Duisburger hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
B)
Die Rechnungsberträge werden erstattet + die gestohlen gemeldet Gegenstände zu mittlerem verkehrsüblichen Wert,
wenn kein Nachweis bezüglich des wirklichen Preises erbracht werden kann...
Auch das stimmt so nicht. Ich habe noch eine Rechnung über 7.800 DM über eine CPM-Maschine von 1981. Welcher Versicherer würde mir dafür über 3.500 EUR erstatten? Es ist doch vielmehr so, dass der Wiederbeschaffungswert gleichartiger Gegenstände zu Kosten am Schadentag erstattet werden. Das können höhere, aber durchaus auch geringere, Beträge als die ursprünglichen Einstandskosten sein.
Stimmt, "Rechnungsbeträge" wäre, wenn man den Fall wie Du interpretierst, wohl wirklich die falsche Antwort gewesen...
Ich wollte damit eben darauf hinaus, dass hier kein Abzug "Neu für Alt" vorgenommen wird, da Neuwertversicherung...
Die Rechnungsbeträge gelten jedoch als Nachweis... natürlich wird nur ein vergleichbares Gerät erstattet,
auch wird dies, wenn es ein altes ist (Beispiel: von 1981) dann jetzt günstiger zu haben sein, als damals...
Doch ich musste m.E. laut Fragestellung auch nicht davon ausgehen, dass es sich hierbei um Uraltgeräte handelt
Die Frage hat sich m.E. sowieso mehr nach einer Schulaufgabe angehört...
Ich nahm an, dass man hier nur auf die Abgrenzung hinaus will und habe deshalb die unterschiedlichen Regulierungsmethoden
nur grob "erläutert"... Deswegen halte ich mein Antworten auch nicht für "unrichtig".
Zitat:
bleiben wir einmal seriös
Alles klar, ne
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"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
den Versicherer möchte ich kennen lernen, der so verfährt. dort würde ich mich sofort überversicherern.
Ich persönlich habe zum Beispiel eine Hausratversicherung ohne Versicherungssumme. Der Beitrag wird hier ausschliesslich aus der Wohnungsgrösse in Quadratmetern und dem Ort der Wohnung ermittelt. Im Schadensfall hat die Versicherung zu zahlen, was tatsächlich zerstört wurde. Lediglich Gegenstände von besonders hohem Wert müssen einzeln im Vertrag aufgenommen werden.
Duisburger hat folgendes geschrieben::
bleiben wir einmal seriös. dem versicherungsnehmer obliegt es im schadenfall den schaden nachzuweisen. bislang kenne ich nur einen einzigen fall, wo vom hausrat nur noch asche übrig geblieben ist. in 99,9% der fälle lässt sich aus den resten noch ein ganz guter überblick über die wertigkeit des hausrates erzielen.
Bei einer derartigen Schadenshöhe sind ohnehin Kriminalpolizei und Schadensermittler der Versicherung vor Ort. Wenn der Kunde angibt, er habe 500 Filme auf DVD besessen, dann wird der geschmolzene Plastikklumpen einfach mal gewogen. Und wenn der Kunde den Verlust von 100 "Boss"-Herrenhemden meldet, dann sucht der Sachverständige mit der Pinzette in der Asche nach den Resten von ungefähr 100 "Boss"-Etiketten. Solange also die Asche noch nicht vom Winde verweht wurde, kann sowohl der Versicherte als auch der Versicherer ziemlich genau feststellen, welche Hausratgegenstände in welcher Menge und in welcher Güte zerstört worden sind.
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