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Übergabevertrag

 
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B.H.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:04    Titel: Übergabevertrag Antworten mit Zitat

Mein Schwiegervater hat zu Lebzeiten seine Kinder "abgefunden" und war wohl in dem Glauben, alles richtig gemacht zu haben. Damals ist 1984. Ich hatte damals schon meine Zweifel nur als Schwiegertochter wollte ich mich dazu nicht äussern .... kurz ich hielt mich raus.
Vor ein paar Monaten ist mein Schwiegervater gestorben. Er litt seit 4 Jahren an Alzheimer und wurde "mehr oder weniger von seiner Frau gepflegt mit Unterstützung von Pflegekräften und seinen Kindern. Jetzt ist meine Schwiegermutter selbst ein Pflegefall und der Hoferbe versucht die Pflege und ihre verbunden Kosten auf alle Kinder zu verteilen. Wobei teilen für ihn heisst. Er ist Nutznieser aus allen Einkünften und die Geschwister sind "Nutznieser" der gesamten Pflege.

Man kann solche Gegebenheiten einfach nicht kurz hinschreiben, deswegen auch von mit, soory zum ewig langen Posting und jetzt meine Frage


Was in einem Übergabevertrag drinsteht, weiss ich schon. Im Internet findet man alles.

Aber würde ein Notar eine so wichtige Klausel wie.... "die Übergabe des Bauernhofes ist mit der Verpflichtung verknüpft dass der neue Eigentümer dem bisherigen Unterhalt gewährt und für seine Pflege sorgt"? .... vergessen? ... bzw nur auf Verlangen vom bisherigen Eigentümer einsetzten?

Ein nicht unwichtiger Punkt. Der Hof wurde nach dem Testament keine Sekunde bewirtschaftet es wurde eigentlich alles sofort verpachtet.
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:32    Titel: Re: Übergabevertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

der Notar schreibt in den Vertrag nur das hinein, wass die Vertragsparteien wollen, wenn die Klausel fehlt, war eine Pflegeverpflichtung nicht vorgesehen.

Für die Kosten der Pflege müssen alle Kinder nach ihrer Leistungsfähigkeit aufkommen.

Warum die Tatsache, dass der Hof verpachtet wurde, ein rechtlich relevanter Punkt sein soll, erschließt sich einem ohne Kenntnis des Vertrages nicht.

Gruß Hans
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Gast






BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:45    Titel: Re: Übergabevertrag Antworten mit Zitat

Danke Hans, dass hab ich mir fast gedacht.


[Warum die Tatsache, dass der Hof verpachtet wurde, ein rechtlich relevanter Punkt sein soll, erschließt sich einem ohne Kenntnis des Vertrages nicht. ]

=>weil der Bauernverband nur eine Rente zahlt, wenn gewährleistet ist, dass es jemanden gibt, der "weitermacht" und weil alle Kleinbauern irgendwo den Wunsch hegen, dass derjenige der "alles" bekommt, weitermachen wird.
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