Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Nach Stürmen und starken Schneefällen stützen immer wieder Bäume und fallen u.a. auf Eisenbahnstrecken. Dabei reißen sie i.d.R. die Oberleitung runter und verursachen so ein Riesenchaos. Viele Leute fordern, daß die Bahn einfach alle Bäume, die ev. auf die Strecke fallen könnten fällt.
Erlauben die diversen Baumschutzordnungen der Bahn all Bäume auf ihren Grund einfach so zu fällen? Und was ist mit Bäumen, die zwar neben der Strecke stehen, aber nicht auf dem Grund der Bahn? Kann die Bahn verlangen, dass diese Bäume sozusagen „präventiv“ gefällt werden?
Noch eine Frage. Kennt jemand ein Diskussionsforum für Umweltschutz? Google war nicht wirklich hilfreich. Danke.
Verfasst am: 30.11.04, 12:00 Titel: Hast du nen Knall?
Jetzt mal ehrlich JürgenS,
wenn du aufgrund dieser doch eher konstruierten Gefahrenlage forderst, alle Bäume an Bahnanlagen zu fällen, darf ich dann verlangen, dass auch die Straßenbäume gerodet werden? Wenn die Umstürzen sind schließlich auch Menschenleben in Gefahr. Und ich glaube, es ist wahrscheinlicher im Auto von nem umstürzenden Baum erwischt zu werden als im Zug (zumindest höre ich selten in den Nachrichten: "ICE von Baum erschlagen.")
Und wenn wir dabei sind: Man denke an hilflose Kinder, die im Stadtpark unter Bäumen spielen...
Naja, müssen die Bäume halt auch weg.
Und Senioren und Wanderer, die im Wald spazieren gehen...
Wieder ein paar Bäume, die weg müssen.
Wenn du ernsthaft dieser Meinung bist, hätten wir bald keinerlei Bäume mehr und alles wegen zu ner an den Haaren herbeigezigenen Gefahr.
Wichtiger ist, dass die Bahn ihren Sicherungspflichten gewissenhaft nachkommt. Dazu zählt unter anderem auch die Kontrolle der Stand- und Bruchsicherheit der Bäume an den Bahnanlagen.
Bäume sind, wie wir auch, endlich Lebewesen und haben irgendwann die Grenze ihrer Stabilität erreicht. Dann ist der Eigentümer, bzw. der Grundstücksbesitzer verpflichtet, sie auszulichten bzw. ganz zu fällen, um Schäden zu vermeiden. Für diese Schäden wäre er sonst haftbar. Wenn ein herabfallender Ast Ihr Auto beschädigen oder ein umstürzender Baum Ihr Hausdach eindrücken würde, wären Sie wahrscheinlich der Erste, der vom Baumbesitzer Schadensersatz verlangen würde. Die Bahn ist ein privates Unternehmen und hat den selben Anspruch darauf, dass die angrenzenden Grundstückseigentümer ihr Eigentum so in Schuß halten, dass der Betriebsablauf nicht gestört wird.
das wollte ich mit dem letzten Satz meines Eintrages gesagt wissen. Aber naja, wieder mal zu unklar ausgedrückt.
Wenn ich Markus111 richtig verstanden habe, will er ja ALLE Bäume entlang von Bahnanlagen gefällt wissen. Mit der Fällung von sog. abgängigen Bäumen, die also ihr biologisches Alter erreicht haben, beschäftige ich mich den ganzen Tag. Hier geht es um die Abholzung von größtenteil vitalen Bäumen, die nicht nur die Sicht auf meist hässliche Bahnanlagen mildern, sondern einen ökologischen Nutzen haben.
Wie gesagt, die Bahn und jeder andere Grundstückseigentümer muss die Standsicherheit seiner Bäume regelmäßig beurteilen und dann im Ernstfall über eine Fällung entscheiden, bevor etwas geschieht. Allein wegen bereits eingetretener Schäden durch einzelne Bäume kann man sicher nicht die Abholzung gesunder bruchsicherer Bäume rechtfertigen.
Oder töten Sie alle Hunde, weil einer gebissen hat?
hier geht es um tausende Km entlang von Bahnlinien. Wahrscheinlich hat die Bahn die ERfahrung gemacht, dass sich die wenigsten Grundstückseigentümer um die Qualität und Standsicherheit ihres Baumbewuchses machen und einfach abwarten, bis das Kind im Brunnen liegt. Da ist ein festgelegter Mindestabstand von Baumbewuchs zu bahntechnischen Anlagen sicherer. Vor allem auch für die Bahnbenutzer.
Aber damit ihr mich auch mal richtig versteht, jede Verkehrsbehörde macht solche Erfahrungen. Und wie gesagt, was ist mit Straßenbäumen, wenn diese im Privateigentum sind?
Was wenn da ein Bürger abwartet was geschieht?
Und wie gesagt, was ist mit Straßenbäumen, wenn diese im Privateigentum sind?
Was wenn da ein Bürger abwartet was geschieht?
Der Baumeigentümer haftet für die Schäden, die von seinem Grundstück ausgehen. Wenn er nach dem Zustand des Baumes nicht davon ausgehen mußte, dass der nächste Gewittersturm den Baum bzw. Äste losreißen könnte, zahlt im Schadensfall hoffentlich seine Haftpflichtversicherung (Ausnahme: höhere Gewalt). Ansonsten handelt er fahrlässig und zahlt wahrscheinlich auch selbst. Wenn dann der überhängende Ast einer alten Eiche auf einen Dachstuhl stürzt oder eine morsche alte Weide einfach umkippt, können da an den Nachbargebäuden erhebliche Schäden entstehen, die schnell in die Zehntausende gehen können.
mit Ihrem Eintrag vom 6.12. argumentieren Sie doch eigentlich für mich, oder?
Auch an Bahnanlagen haften die Grundstückseigentümer bzw. deren Haftpflichtversicherungen für entstehende Schäden. Wenn ich also an Bahnanlegen die Bäume fällen will, will ich sie auch an Straßen fällen.
Und zur Info: Wir machen auch mit den Eigentümern von Bäumen in unmittelbarer Nähe zur Straße viele schlechte Erfahrungen.
Für die Bahn gilt die Baumschutzverordnung nicht. Sie kann entlang der Strecke fällen.
Gleiches gilt für das Gewässeramt, hier gehört ein Uferstreifen von 5 Meter zum Gewässer auch wenn es Privateigentum ist.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.