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nach Bankfusion Lastschriften von anderer Person

 
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fachi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:08    Titel: nach Bankfusion Lastschriften von anderer Person Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

zwei Banken haben fusioniert. Die Kunden der einen Bank haben teilweise neue Kontonummern bekommen weil die sich mit der anderen Bank überschneiden. Die Kunden der anderen Bank haben ihre behalten.

Person A hat ein Konto bei der einen Bank und hat seine Kontonummer behalten. Seit der Fusion werden immer wieder Lastschriften von seinem Konto eingezogen. Die Lastschriften sind aber an Person B der anderen Bank gerichtet. Person B hat einen neue Kontonummer bekommen. Person A rennt jetzt laufend zur Bank und läst die Lastschriften zurück gehen.

Muss die Bank nicht den Empfänger der Lastschrift überprüfen oder so? Sonst könnte man ja rein theoretisch auch Micky Maus als Empfänger schreiben?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nein, formal muss die Bank den Namen bei der Lastschrift nicht überprüfen.

Wenn ich aber Kunde wäre, würde ich freundlich bei der Bank fragen, ob die Bank sich für den Mehraufwand, den sie verursacht hat ein wenig entschuldigen möchte. Z.B. durch bessere Zinsen bei der nächsten Geldanlage oder den Verzicht auf Kontoführungsgebühren für das nächste Jahr...
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fachi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Wenn ich aber Kunde wäre, würde ich freundlich bei der Bank fragen, ob die Bank sich für den Mehraufwand, den sie verursacht hat ein wenig entschuldigen möchte. Z.B. durch bessere Zinsen bei der nächsten Geldanlage oder den Verzicht auf Kontoführungsgebühren für das nächste Jahr...

Ich glaube kaum das die Bank sowas macht.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:53    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte die Bank das nicht machen? Ist alles Verhandlungssache. Zum Anderen können Sie mitlerweile bei ner brauchbaren Bank die Lastschriften auch online zurückggehen lassen. Hab ich auch schon ein paar mal gemacht funktioniert wunderbar und macht nicht wirklich viel Aufwand...
_________________
...fleißig wie zwei Weißbrote
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fachi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 19:08    Titel: Antworten mit Zitat

Lastschriften kann man dort noch nicht online zurück gehen lassen.

Bei dieser lokalen Bank ist das wohl vergebene Mühe. Ich hatte da auch mal ein Konto.

Da arbeitet man anscheinend nach dem Prinzip erst mal kassieren und wenn er sich beschwert dann schauen wir mal. Ich habe zwei mal BGH Urteile zitieren müssen um die Beträge die die einfach abgebucht haben wieder zu bekommen. Am Schalter hieß es die Gebühren sind so richtig und eine Erstattung gibt es nicht.
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pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 13:50    Titel: Antworten mit Zitat

theoretisch hat der andere doch die "laufereien" u. kosten, außerdem muss er doch seinem vertragspartner umgehend die neue kontonummer etc pp. mitzuteilen, da er das wieso auch immer nicht tut kann man dem anderen doch theoretisch seinen aufwand in rechnung stellen oder?

nicht hauen, bin laie ;o)
_________________
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Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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fachi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 19:11    Titel: Antworten mit Zitat

Die Bank wird dir aber wahrscheinlich nicht die Adresse von dem anderen (alten) Kontoinhaber mitteilen.
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BertaMaus
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.01.2007
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 19:59    Titel: Antworten mit Zitat

Am einfachsten dürfte sein, den Lastschrift-Zieher zu benachrichtigen und ihm mitzuteilen, dass die Lastschriften unberechtigt sind.

Hier darf auch gern die Drohung rein, sollte er noch eine LS ziehen, dann wird die Sache kostenpflichtig an einen Anwalt übergeben.

Alternativ die Bank die einzieht darüber unterrichten. Die einziehende Bank ist auf dem Kontoauszug anhand der BLZ erkennbar. Hier hilft sicher auch die eigene Bank weiter.

Immerhin kann es passieren, dass durch die LS das bestehende Guthaben aufgezehrt wird und eigene (berechtigte) Abbuchen dann von der Bank nicht zugelassen werden.
Dann würde sogar ein echter Schaden durch die LS entstehen.

Die Bank trifft übrigens keine "echte" Schuld. Ich kann tatsächlich von wildfremden Konten Lastschriften einziehen.
Jedoch muss ich als Lastschrift-Zieher gegenüber meiner Bank immer erklären, dass ich eine unterzeichnete Lastschrift-Einzugsermächtigung vorliegen habe.
Das dürfte hier nicht der Fall sein (da falsches Konto).
_________________
Diese Antwort beruht auf Nichtwissen und stellt eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung dar.
Schließlich sind wir vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand.
... und auch keine Haftung für ggf. eingefügte Links.
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ZetPeO
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 20:45    Titel: Antworten mit Zitat

BertaMaus
Zitat:
Ich kann tatsächlich von wildfremden Konten Lastschriften einziehen.
Jedoch muss ich als Lastschrift-Zieher gegenüber meiner Bank immer erklären,
dass ich eine unterzeichnete Lastschrift-Einzugsermächtigung vorliegen habe.

Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken. Mit den Augen rollen

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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Franz Wick
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.08.2006
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

"Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken. Mit den Augen rollen"

Und warum dieses?

Gruß Franz
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derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 20:37    Titel: Antworten mit Zitat

Franz Wick hat folgendes geschrieben::
"Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken. Mit den Augen rollen"

Und warum dieses?

Gruß Franz

weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. (ich müßte der Bank gegenüber eine falsche Erklärung abgeben).

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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