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fachi Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 04.01.07, 18:08 Titel: nach Bankfusion Lastschriften von anderer Person |
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Hallo zusammen,
zwei Banken haben fusioniert. Die Kunden der einen Bank haben teilweise neue Kontonummern bekommen weil die sich mit der anderen Bank überschneiden. Die Kunden der anderen Bank haben ihre behalten.
Person A hat ein Konto bei der einen Bank und hat seine Kontonummer behalten. Seit der Fusion werden immer wieder Lastschriften von seinem Konto eingezogen. Die Lastschriften sind aber an Person B der anderen Bank gerichtet. Person B hat einen neue Kontonummer bekommen. Person A rennt jetzt laufend zur Bank und läst die Lastschriften zurück gehen.
Muss die Bank nicht den Empfänger der Lastschrift überprüfen oder so? Sonst könnte man ja rein theoretisch auch Micky Maus als Empfänger schreiben? |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 04.01.07, 18:17 Titel: |
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Hallo,
nein, formal muss die Bank den Namen bei der Lastschrift nicht überprüfen.
Wenn ich aber Kunde wäre, würde ich freundlich bei der Bank fragen, ob die Bank sich für den Mehraufwand, den sie verursacht hat ein wenig entschuldigen möchte. Z.B. durch bessere Zinsen bei der nächsten Geldanlage oder den Verzicht auf Kontoführungsgebühren für das nächste Jahr... |
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fachi Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 04.01.07, 18:45 Titel: |
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| Karsten11 hat folgendes geschrieben:: | | Wenn ich aber Kunde wäre, würde ich freundlich bei der Bank fragen, ob die Bank sich für den Mehraufwand, den sie verursacht hat ein wenig entschuldigen möchte. Z.B. durch bessere Zinsen bei der nächsten Geldanlage oder den Verzicht auf Kontoführungsgebühren für das nächste Jahr... |
Ich glaube kaum das die Bank sowas macht. |
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windalf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
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Verfasst am: 04.01.07, 18:53 Titel: |
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Warum sollte die Bank das nicht machen? Ist alles Verhandlungssache. Zum Anderen können Sie mitlerweile bei ner brauchbaren Bank die Lastschriften auch online zurückggehen lassen. Hab ich auch schon ein paar mal gemacht funktioniert wunderbar und macht nicht wirklich viel Aufwand... _________________ ...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B |
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fachi Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 04.01.07, 19:08 Titel: |
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Lastschriften kann man dort noch nicht online zurück gehen lassen.
Bei dieser lokalen Bank ist das wohl vergebene Mühe. Ich hatte da auch mal ein Konto.
Da arbeitet man anscheinend nach dem Prinzip erst mal kassieren und wenn er sich beschwert dann schauen wir mal. Ich habe zwei mal BGH Urteile zitieren müssen um die Beträge die die einfach abgebucht haben wieder zu bekommen. Am Schalter hieß es die Gebühren sind so richtig und eine Erstattung gibt es nicht. |
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pOtH FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
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Verfasst am: 05.01.07, 13:50 Titel: |
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theoretisch hat der andere doch die "laufereien" u. kosten, außerdem muss er doch seinem vertragspartner umgehend die neue kontonummer etc pp. mitzuteilen, da er das wieso auch immer nicht tut kann man dem anderen doch theoretisch seinen aufwand in rechnung stellen oder?
nicht hauen, bin laie ;o) _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen! |
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fachi Interessierter
Anmeldungsdatum: 31.10.2005 Beiträge: 18
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Verfasst am: 05.01.07, 19:11 Titel: |
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| Die Bank wird dir aber wahrscheinlich nicht die Adresse von dem anderen (alten) Kontoinhaber mitteilen. |
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BertaMaus Interessierter
Anmeldungsdatum: 07.01.2007 Beiträge: 7
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Verfasst am: 07.01.07, 19:59 Titel: |
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Am einfachsten dürfte sein, den Lastschrift-Zieher zu benachrichtigen und ihm mitzuteilen, dass die Lastschriften unberechtigt sind.
Hier darf auch gern die Drohung rein, sollte er noch eine LS ziehen, dann wird die Sache kostenpflichtig an einen Anwalt übergeben.
Alternativ die Bank die einzieht darüber unterrichten. Die einziehende Bank ist auf dem Kontoauszug anhand der BLZ erkennbar. Hier hilft sicher auch die eigene Bank weiter.
Immerhin kann es passieren, dass durch die LS das bestehende Guthaben aufgezehrt wird und eigene (berechtigte) Abbuchen dann von der Bank nicht zugelassen werden.
Dann würde sogar ein echter Schaden durch die LS entstehen.
Die Bank trifft übrigens keine "echte" Schuld. Ich kann tatsächlich von wildfremden Konten Lastschriften einziehen.
Jedoch muss ich als Lastschrift-Zieher gegenüber meiner Bank immer erklären, dass ich eine unterzeichnete Lastschrift-Einzugsermächtigung vorliegen habe.
Das dürfte hier nicht der Fall sein (da falsches Konto). _________________ Diese Antwort beruht auf Nichtwissen und stellt eine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung dar.
Schließlich sind wir vor Gericht und auf hoher See alle in Gottes Hand.
... und auch keine Haftung für ggf. eingefügte Links. |
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ZetPeO FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.07.2006 Beiträge: 2166
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Verfasst am: 07.01.07, 20:45 Titel: |
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BertaMaus
| Zitat: | Ich kann tatsächlich von wildfremden Konten Lastschriften einziehen.
Jedoch muss ich als Lastschrift-Zieher gegenüber meiner Bank immer erklären,
dass ich eine unterzeichnete Lastschrift-Einzugsermächtigung vorliegen habe.
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Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken.
Gr.
ZetPeO _________________ Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert
Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten. |
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Franz Wick FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 07.08.2006 Beiträge: 21
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Verfasst am: 08.01.07, 16:18 Titel: |
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"Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken. "
Und warum dieses?
Gruß Franz |
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derblacky FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 24.03.2006 Beiträge: 1243 Wohnort: Sachsen
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Verfasst am: 08.01.07, 20:37 Titel: |
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| Franz Wick hat folgendes geschrieben:: | "Den Satz würde ich an Ihrer Stelle schon der rein inhaltlichen Logik wegen
noch mal überdenken. "
Und warum dieses?
Gruß Franz |
weil es keine rechtliche Grundlage dafür gibt. (ich müßte der Bank gegenüber eine falsche Erklärung abgeben).
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht) |
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