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Kann jemand mir als Laien erklären, warum der Bund hier nicht die gleichen Kompetenzen haben soll wie bei der Regelung von maximalen Arbeitsplatzkonzentrationen bzw. jetzt den Arbeitsplatzgrenzwerten? Insbesondere, da Passivrauchen nach TRGS 905, 2.2 durchaus als Gefahrstoff eingeordnet wird und Maßnahmen zum Schutz der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz dort explizit vorgesehen sind. Dies nur auf den Schutz vor rauchenden Kollegen zu beziehen und nicht auf Rauch generell wäre ja schizophren.
Sorry, dass ich mich erst jetzt melde.
eine Frage an @ Toph:
Zitat:
Nein, jetzt noch nicht, aber wenn das Gesetz erlassen wurde, können sie Verfassungsbeschwerde erheben.
seit wann kann sich jeder Bürger im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz wehren, sobald es erlassen ist??
Ich dachte immer, für die Verfassungsbeschwerde müsste man
a) selbst betroffen sein
b) den Rechtsweg ausgeschöpft haben
d.... und noch ein paar voraussetzungen mehr
seit wann kann sich jeder Bürger im Rahmen der Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz wehren, sobald es erlassen ist??
Och, das geht schon, die Frage ist nur, ob die VB Aussicht auf Erfolgt hat, oder schon wegen Unzulässigkeit nicht angenommen wird...
Zitat:
Ich dachte immer, für die Verfassungsbeschwerde müsste man
a) selbst betroffen sein
Die Frage war, was Raucher gegen das Gesetz tun können.
OK, ich habe unterstellt, dass ein jeder Raucher z.B. einen Arbeitsplatz hat, Gaststätten und Kneipen etc. besucht und dort gerne rauchen möchte und mithin unmittelbar betroffen ist.
Ist aber, glaube ich, auch lebensnah
Der Raucher, der keine Gaststätten etc. besucht oder nur zu Hause rauchen will, ist natürlich nicht unmittelbar betroffen.
Zitat:
b) den Rechtsweg ausgeschöpft haben
Heikles Thema.
§90 (2) BVerfGG verlangt die Erschöpfung des Rechtswegs, der Beschwerdeführer muß gegen die von ihm angegriffene Maßnahme also zuerst den eröffneten Rechtsweg vollständig durchlaufen.
Direkt gegen Rechtsnormen eines formellen Gesetzes gibt es aber keinen solchen Rechtsweg , ist also unproblematisch.
Das BVerfG hat aber den Grundsatz der Subsidarität der Verfassungsbeschwerde entwickelt. Dabei wird §90 (2) BVerfGG sinngemäß angewandt.
Dieser Grundsatz verlangt, dass der Bfeschwerdeführer über den Rechtsweg im engeren Sinne hinaus alle ihm zur Verfügung stehenden und zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Grundrechtsverletzung zu erreichen.
In Betracht als zur Verfügung stehenden käme hier u.U. eine inzidente Normenkontrolle, z.B. -wenn der Verstoß gegen das Gesetz bußgeldbewehrt ist, was wohl zu erwarten igewesen wäre- durch entsprechenden Verstoß in der Absicht einen Bußgeldberscheid zu erhalten, gegen den man dann vorgeht und dabei die Verfassungswidrigkeit der Norm auf die der Bußgeldbescheid gestützt ist geltend macht.
Es gibt noch weitere Möglichkeiten einer inzidenten Normenkontrolle, aber das ist wohl die plakativste.
Die Frage ist allerdings weiter, ob die inzidente Normenkontrolle dem Beschwerdeführer zumutbar wäre und das BVerfG verneint diese Zumutbarkeit u.a. dann, wenn die angefochtene Norm straf- oder bußgeldbewehrt ist (z.B. BVerfGE 81, 70 (82 f.)).
Insoweit wäre die Zulässigkeit einer VB gegen das Gesetz schon mal wenig problematisch gewesen.
Wolltest du das jetzt eigentlich wirklich alles wissen? _________________ "§ 354 Abs. 1 a Satz 1 StPO bei verfassungskonformer Auslegung mit Grundgesetz vereinbar"
Bundesverfassungsgericht; Pressemitteilung Nr. 76/2007 vom 6. Juli 2007 zum Beschluss vom 14. Juni 2007 – 2 BvR 1447/05; 2 BvR 136/05
in diesem forum wurde ja schon ausgeführt, dass das innen-und das justizministerium den bund nicht für zuständig hält, ein nichtraucherschutzgesetz zu erlassen.
es gibt aber auch andere ansichten. prof. siekmann von der uni frankfurt hält den bund für zuständig.
http://www.tabakkontrolle.de/pdf/AdWfP_Bundesgesetz_Siekmann.pdf
außerdem gibt es von prof. siekmann auch noch eine Veröffentlichung in der NJW 47/2006, 3382-3385
kennt irgendjemand von euch noch weitere veröffentlichungen zu dem thema bundeskompetenz ja oder nein?
besonders interessiert mich die ansicht des innen und justizministeriums, die sich ja scheinbar durchgesetzt hat.
der Bund hat einen Hang, alle Kompetenzen, selbst wenn sie zur konkurrierenden Gesetzgebung gehören, an sich zu ziehen. Das Rauchverbot ist ein typisches Beispiel für eine Regelung, die auf Landes- oder sogar kommunaler Ebenee gelöst werden kann, da es keinen grenzübergreifenden Einfluss hat (zumindest nicht in Bezug auf Bundesländern).
Was spricht außerdem dagegen, wenn jede Kommune ihre eigenen Rauchverbotsregelungen hat. Bspw. könnte in einer Vielrauchergemeinde Rauchen erlaubt sein, so dass Raucher aus dem Umkreis diese Gaststätten mit benutzen, während die Nichtraucher dieser Gemeinde ins Umland fahren, wo die Vielnichtraucher in der Überzahl sind.
Es wäre wichtiger, dass die Länder auch mal "richtige" Regelungen zu in der Bevölkerung diskutierten Punkten machen dürfen, die die Bevölkerung betrifft und nicht nur Regelungen zur Zuständigtkeit, zum Verwaltungsverfahren oder zu solchen Randbereichen, die der Bürger nie oder nur einmal im Leben antrifft (wie die Bauordnung oder das Wassergesetz). _________________ mfg
Klaus
Bravo! Ich stimme 0Klaus uneingeschränkt zu. Das Gerede vom schlimmen "Flickenteppich" kann ich nicht mehr hören. Entweder wir sind ein föderaler Staat, dann müssen die Länder die Möglichkeit haben, auch substanziell unterschiedliche Regelungen zu erlassen (im Sinne eines konkurrierenden Föderalismus, experimentierenden Föderalismus usw). Oder wir sparen uns den Aufwand von 16 Parlamenten und 16 Länderregierungen - wenn alle doch nur das Gleiche machen sollen, dann genügt ein Zentralstaat mit nur einem Parlament und einer Regierung.
In echten Föderationen wie etwa den USA könnte eine solche Diskussion wie bei uns jetzt gar nicht aufkommen. Dort ist es selbstverständlich, dass Nevada zum Beispiel das Mindestalter für Alkoholkonsum auch ganz anders festsetzen kann als der Nachbarstaat Kalifornien.
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 02.04.07, 14:03 Titel:
Gerade die USA sind ein Paradebeispiel um aufzuzeigen welche Urwüchse und Unsinnigkeiten an Gesetzen es geben kann wenn man jede Stadt/Staat machen läßt was sie/er will. _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
"(1) Arbeitsräume müssen eine ausreichende Grundfläche und eine, in Abhängigkeit von der Größe der Grundfläche der Räume, ausreichende lichte Höhe aufweisen, so dass die Beschäftigten ohne Beeinträchtigung ihrer Sicherheit, ihrer Gesundheit oder ihres Wohlbefindens ihre Arbeit verrichten können.
(2) Die Abmessungen aller weiteren Räume richten sich nach der Art ihrer Nutzung. usw." (Nichtssagend, aber verbindlich; wobei ich damit nicht abstreiten will, dass die ArbStättVO wichtig ist; jedes Gesetz ist wichtig, wenn man es mal brauchen sollte) _________________ mfg
Klaus
Anmeldungsdatum: 31.01.2005 Beiträge: 4210 Wohnort: Auf diesem Planeten
Verfasst am: 03.04.07, 07:02 Titel:
Eine Frage kommt mir in diesem Zusammenhang in den Kopf: Was genau sind öffentliche Gebäude? Sind das nur Behörden,Schulen, Kindergärten oder sind das auch Kinos, Sport-/Festhallen und Fussballsatdien?
Sind also "öffentliche Gebäude" Gebäude die der öffentlichen Hand unterliegen oder sind Gebäude die privaten Immobilienbesitzern gehören und von jedermann betreten werden dürfen auch "öffentliche Gebäude"? _________________ Alles was ich schreibe ist meine private Meinung.
Die Benutzung der grünen Bewertungsbutton ist erwünscht
da wird der Gesetzgeber sicherlich eine Definition finden. Vielleicht Gebäude, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung dienen. _________________ mfg
Klaus
Was spricht außerdem dagegen, wenn jede Kommune ihre eigenen Rauchverbotsregelungen hat. Bspw. könnte in einer Vielrauchergemeinde Rauchen erlaubt sein, so dass Raucher aus dem Umkreis diese Gaststätten mit benutzen, während die Nichtraucher dieser Gemeinde ins Umland fahren, wo die Vielnichtraucher in der Überzahl sind.
Die Tatsache, dass dies allenfalls den Gästen möglich ist, die Angestellten aber sehen müssen, wo ihnen ein Job angeboten wird. Und das heisst, dass sie damit leben müss(t)en, dass ihnen rücksichtslos die Lunge verpestet wird. Der Gesundheitszustand von Kneipenpersonal in Irland soll sich nach dem dortigen Rauchverbot signifikant gebessert haben.
Der Gesetzgeber will jetzt noch doppelt kassieren. Erst die Zigarettensteuer und dann das Bußgeld für Rauchen in Kneipen, unverschämtheit. Dann sollte man Zigaretten doch ganz verbieten, aber dann kann Vater Staat auch keine Zigarettensteuer mehr einnehmen und das wäre ein großes Loch. Denn bei ca 17 Mio Rauchern die nur 1Packung Zigaretten am Tag rauchen, sind das enorm hohe Einnahmen,oder.
Es sollte den Kneipenbesitzern überlassen werden, ob für Raucher oder Nichtraucher.
Hm, es ist schon erstaunlich. Ständig lese ich, dass es Raucher (verständlicherweise) nervt, dass der Staat doppelt kassieren wolle.
Was stört, scheint demnach gar nicht die Tatsache als solche zu sein, nicht mehr in Kneipen etc. rauchen zu dürfen - ein sachliches Argument hiergegen ist die Beschwerde über die Doppelabzocke schließlich nicht. Entweder ist ein Rauchverbot sinnvoll oder nicht. Erst in Kombination mit den Steuern, ruft das Verbot Verärgerung hervor.
Ich frage mich, warum Raucher eigentlich dann die Steuern so beschwerdefrei hinnehmen, die sie auf jeden Fall zahlen müssen, sich aber über Bußgelder, die sie vermeiden können, so aufregen?!
Warum versuchen Raucher dann nicht, die Tabaksteuer abzuschaffen? Könnte ich als Nichtraucher auch nichts gegen sagen. Warum soll der Staat an so einem ungesunden Zeug Geld verdienen?
Und dann immer dieses "in die Bresche springen" für die "armen" Gastwirte, denen die Entscheidung selbst überlassen werden soll.
Aber gleichzeitig gerne damit drohen, wenn es zu einem Rauchverbot kommt, nicht mehr in die Kneipe zu gehen. Wer ist dann für die fehlenden Einnahmen verantwortlich, ein Gesetz, dass niemanden daran hindert, eine Kneipe zu besuchen, oder ein Raucher der beschließt, nicht in die Kneipe zu gehen?
Und wie kommen manche Leute eigentlich auf die Idee, die Belastung für einen Raucher, also das Nicht-Rauchen - wohlgemerkt nur in der Kneipe, denn er kann ja jederzeit draußen rauchen -, sei so groß, dass dann keiner mehr von Ihnen in die Kneipe gehe? Nichtraucher sind zur Zeit in ungleich höherem Maße belastet, wenn sie in die Kneipe gehen, da sie sich dem Rauch überhaupt nicht entziehen können - und gehen trotzdem hin.
Wären Raucher wirklich anders?
Abgesehen davon gibt es genug Gastwirte schlicht dankbar sind, dass nicht sie das entscheiden müssen, da sie dann nicht als "Sündenböcke" gelten können.
Und Freiwilligkeit bringt meiner Meinung nach hauptsächlich aus zwei Gründen nichts:
1. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass, wenn man es den Gastwirten überlässt, sich nichts ändert. Schließlich hätte sich schon seit 20 Jahren etwas ändern können.
2. Welcher Gastwirt ist denn so dumm, wenn auch nur ein Bruchteil seiner (Stamm-) Gäste ihm androht, bei einem Rauchverbot nicht mehr zu kommen, dieses freiwillig einzuführen (mal abgesehen davon, dass die Erfahrung in anderen Ländern zeigt, dass letztendlich nicht weniger Gäste kommen)?
Selbstverständlich sind gewichtige Grundrechte, sowohl der Gastwirte als auch der Raucher betroffen! Daran MUSS immer gedacht werden und man darf es sich nicht zu leicht machen.
Man sollte aber auch mal darüber nachdenken, dass diese Grundrechte ihre Grenzen in den Grundrechten anderer finden. Und ich finde, dass die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der anderen eindeutig vorgehen.
Und mal fernab aller juristischen Argumentation:
Liebe Raucher (KEINE Ironie),
ich habe doch nichts gegen Euch persönlich. Genau deshalb würde ich doch auch nichts tun, was andere so sehr beeinträchtigt.
Ich würde doch z. B. nicht auf die Idee kommen, in Kneipen 4x in der Stunde für 5 Minuten mit einer Trompete rumzutröten. Und das zeitversetzt gemeinsam mit 1/3 der anderen Gäste. Da würde jeder verständlicherweise sofort sagen: "Das ist aber rücksichtslos, und selbst, wenn Du natürlich grundsätzlich Trompete spielen darfst, so darst Du es hier nicht, weil Du uns belästigst".
Wieso wird das eigentlich beim Rauchen, dass einen in mehrerlei Hinsicht krank macht, Hustenreiz verursacht, die Augen reizt, das Atmen erschwert, den Appetit verdirbt und die Klamotten verpestet, anders gesehen?
Ich bin selbst Raucher, kann aber gut nachvollziehen, wenn irgendwo Rauchverbote herrschen.
Was mich stört: das Rauchverbot soll hier in S-H generell für jede Art von Gaststätten gelten; so weit so gut. Wer die typischen Eckkneipen kennt, weiß auch, dass dort überwiegend Raucher Stammgäste sind. Diejenigen, die das Rauchverbot wollen, würden diese "Spelunken" kaum betreten, auch dann nicht, wenn sie rauchfrei sind. Man hätte den Gastwirten die Möglichkeit einräumen sollen, ihre Kneipe als Raucherkneipe zu kennzeichnen. Die "militanten" Nichtraucher hätten dann auch die Wahl, nicht rein zu gehen und die ehedem vorhandene Klientel hätte dort weiter rauchen können. Ich bin mal gespannt, wieviele dieser Kneipen in 1 Jahr noch geöffnet sind.
In Speiserestaurants finde ich das okay. Aber: in Vereinsgaststätten z.B. soll das Rauchverbot nicht gelten. Diese Regelung ist inkonsequent, also hätte man durchaus darüber hinaus Ausnahmen zulassen können. _________________ Na, Herr Chapuisat, hat denn Berti Vogts schon bei Ihnen angeklopft?
(Christine Reinhart wollte erfahren, wann der Schweizer in der deutschen Nationalelf spielt)
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