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Pfändung läuft parallel weiter?

 
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cathore
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Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 11:48    Titel: Pfändung läuft parallel weiter? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!

Person A zahlt bei einer Bank nach einem Vergleichsangebot der Bank 100 EUR monatlich für 72 Monate. Vorher wurde ein Betrag X vom Lohn von Person A gepfändet. Nachdem Person A mit der Bank telefonierte und nachfragte warum denn immer noch die Pfändung abgezogen wird vom Lohn wurde ihm gesagt das das halt so ist.

Ist das wirklich so, das eine Lohnpfändung nebenher weiterläuft obwohl man die Schulden abzahlt?
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 08.01.07, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Normal ist das die Pfändung ruhend gestellt wird solange die Raten pünktlich gezahlt werden. Ist aber reine Verhandlungssache und keine gesetzliche Bestimmung.
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cathore
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird sich sicher eine Bank nicht auf soetwas einlassen oder?
Durch die Pfändung wird verhindert, das Person A mehr verdienen kann. Es wird ja immer mehr als pfändbarer Betrag einbehalten.
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 08.01.07, 14:23    Titel: Antworten mit Zitat

cathore hat folgendes geschrieben::
Es wird sich sicher eine Bank nicht auf soetwas einlassen oder?
Durch die Pfändung wird verhindert, das Person A mehr verdienen kann. Es wird ja immer mehr als pfändbarer Betrag einbehalten.


Die Frage ist doch eher andersrum. Warum sollte sich ein Schuldner auf Ratenzahlungen bei bestehenden Pfändungen einlassen wenn die Pfändung nicht ruhend gestellt wird und er dadurch ansonsten keinerlei Vorteile hat?
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Mit anderen Worten: der Schuldner sollte zur Bedingung einer Ratenzahlung machen, daß die Kontenpfändung ruhend gestellt wird, weil ansonsten die Ratenzahlungsvereinbarung für ihn keinen Sinn macht. Der Schuldner sollte sich also sinnvollerweise an den gegnerischen RA wenden und ihn zur Ruhendstellung der Pfändung auffordern.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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cathore
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Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 22:55    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antworten! Es hat geholfen...
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