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Verfasst am: 09.01.07, 05:41 Titel: Grundschuldeintrag im Ausland
Hallo,
Es geht um den Erwerb eines Hauses in England.
Zur Finanzierung soll ein Darlehen von einer Person aus Deutschland dienen.
Ist es moeglich zur Sicherheit dieser Person eine Grundschuld ins engl. Grundbuch einzutragen? Wahrscheinlich schon! Aber waere es schwierig, einen Anspruch im Extremfall (Scheitern der Rueckzahlung des Darlehens) durchzusetzen?
das Problem der Bank ist das gleiche, wie hier im Forum. Hier kennen sich viele mit deutschem Recht aus und wenige mit angelsächischem.
Ein deutsches Kreditinstitut bräuchte daher für die Erfüllung des Kundenwunsches einen Spezialisten in engl. Recht (den sie meist nicht hat). Für die Durchsetzung der Ansprüche ist es auch hilfreich, Kenntnisse der lokalen Rechtslage zu haben.
Grundsätzlich ist es legal und möglich, als Deutscher eine Immobilie im Ausland zu erwerben, über eine Bank in D zu finanzieren und zu deren Gunsten die lokal üblichen Sicherungsinstrumente einzutragen.
In der Praxis werden dies (mangels Know-How) die wenigsten Banken machen. Am ehesten kommen hier deutsche Niederlassungen englischer Banken oder deutsche Banken mit Tochteregsellschaften in GB in Frage.
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