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Prepaidkarte mit Minusbetrag belastet?

 
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robertine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 02:22    Titel: Prepaidkarte mit Minusbetrag belastet? Antworten mit Zitat

Hallo Ihr lieben Rechtskundigen,
wieder einmal weiß ich nicht, ob die Frage im richtigen Forum steht?

Hier nun die Frage(n): kann ein Handy mit Prepaidkarte ins Minus geraten, wenn alle Dienste abgeschalten sind und weder SMS gesandt noch abgerufen werden?

Wenn das Handy ausgeschalten, bzw. der Akku leer ist, können dann Nachrichten "abgerufen" werden?

Das Handy mit 15 € aufgeladen wird und nur 10 € gut geschrieben werden, weil "angeblich" News abgerufen wurden und dadurch ein Minus entstanden ist?

Vielleicht kann mir jemand sagen, wie die Rechtslage bei Prepaid ist?

Ich wünsche Euch eine gute Nacht und sende einen lieben Gruß
robertine
_________________
was ist Recht? wo beginnt das "Unrecht" ?


Zuletzt bearbeitet von robertine am 10.01.07, 10:03, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Rena Hermann
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.12.2005
Beiträge: 2886

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 03:15    Titel: Antworten mit Zitat

Ganz allgemein: Prepaid schützt nicht wirklich vor Schulden.
Zwar gibt es nach Ablauf des Guthabens i.d.R. kein Telefonieren über den Anbieter mehr aber wenn man sich z.B. kurz vorher eines sogenannten Mehrwertdienstes eines Drittanbieters (Download von irgendwas für soundsoviel Euro o.ä. zusätzlich zu den Telefongebühren) bedient, steht dessen Forderung natürlich nach wie vor aus. Denn vom Restguthaben (Vertrag zwischen Telefonierer und dessen Provider) weiß der Anbieter dieses Mehrwertdienstes ja nichts, kann/darf er ja auch nicht.

Soweit zur allgemeinen Lage hinsichtlich Prepaid und der potentiellen Möglichkeit eines Minusbetrags auch bei dieser Vertragsform. Zumindest nach meinem angelesenen Laienwissen und insofern ohne einen Anspruch auf absolute Richtigkeit, lass mich von kundigeren Zeitgenossen gerne korrigieren.

Für den speziellen Fall jedoch (nix genutzt, was dann? Und ich hab da nie und da war noch...) sind eindeutig zu viel "ichs" in der Frage vorhanden.
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=3609
Der edit-Button im Startbeitrag könnte da Abhilfe schaffen

Gruß
Rena
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robertine
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 53
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Guten Morgen Rena,
vielen Dank für die Antwort. Edit habe ich genutzt und hoffe, das der Beitrag nun noch verständlich ist?

Das Handy wird nur in Ausnahmefällen für Kurzgespräche genutzt, sonst ist es mit der Tastensperre belegt oder ganz ausgeschalten.

Ist durch die Simkarte ein Vertrag entstanden oder kann man diese einfach entfernen und einen anderen Anbieter nehmen? Die Zeit der Bindung ist abgelaufen.
Vielleicht kann noch einmal jemand reinschauen und weiß was hier Recht ist?

Danke im Voraus und einen schönen Tag wünscht Euch
robertine
_________________
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