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Einigungsgebühr?

 
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Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 19:57    Titel: Einigungsgebühr? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

was genau ist eine Einigungsgebühr?

Bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten) gegeneinander verrechnet. Ist da die Einigungsgebühr schon inklusive oder kann die vom jeweiligen Anwalt zusätzlich nur seinem Mandanten berechnet werden?

Jürgen
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Maus
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 2357

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Die Kosten werden verrechnet oder gegeneinander aufgehoben? Gegeneinander aufgehoben (nach einer Einigung) heißt, dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt, die Gerichtskosten werden geteilt. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden? Die Einigungsgebühr gehört dann zu den Anwaltskosten des Verfahrens.
_________________
LG Maus

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Jürgen1H
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 97

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 01:51    Titel: Antworten mit Zitat

es ist folgendes:

Es besteht ein Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Anwaltsgebühren aufgelistet sind. Die tatsächliche Anwaltsrechnung beinhaltet aber noch zusätzlich eine Einigungsgebühr 1,0 plus Mehrwertsteuer. ich hätte gerne gewusst, ob das korrekt ist.

Jürgen
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 11.01.07, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Kenntnis der Kostenentscheidung kann man dazu erstmal nichts sagen.
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 10:43    Titel: Antworten mit Zitat

Was also genau steht in dem Beschluss? Etwa:
"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben." oder: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten, die jede Partei selbst trägt."? Der Wortlaut wäre hier wichtig.

Beste Grüße

Metzing
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