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Bei einem Kostenfestsetzungsbeschluss werden die Gerichtskosten und die außergerichtlichen Kosten (Anwaltskosten) gegeneinander verrechnet. Ist da die Einigungsgebühr schon inklusive oder kann die vom jeweiligen Anwalt zusätzlich nur seinem Mandanten berechnet werden?
Die Kosten werden verrechnet oder gegeneinander aufgehoben? Gegeneinander aufgehoben (nach einer Einigung) heißt, dass jeder seine Anwaltskosten selbst trägt, die Gerichtskosten werden geteilt. Oder hab ich jetzt was falsch verstanden? Die Einigungsgebühr gehört dann zu den Anwaltskosten des Verfahrens. _________________ LG Maus
Streite nie mit einem Idioten, er zieht dich auf sein Niveau und schlägt dich dann mit seiner Erfahrung.
Es besteht ein Kostenfestsetzungsbeschluss, in dem die Anwaltsgebühren aufgelistet sind. Die tatsächliche Anwaltsrechnung beinhaltet aber noch zusätzlich eine Einigungsgebühr 1,0 plus Mehrwertsteuer. ich hätte gerne gewusst, ob das korrekt ist.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 12.01.07, 10:43 Titel:
Was also genau steht in dem Beschluss? Etwa:
"Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben." oder: "Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien je zur Hälfte mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten, die jede Partei selbst trägt."? Der Wortlaut wäre hier wichtig.
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