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Verfasst am: 11.01.07, 09:53 Titel: Muss wirklich gezahlt werden?
Hallo!
Folgeneder Sachverhalt:
Ein Ehepaar ist in einem Fitness Studio angemeldet.
Zuerst war nur der Mann angemeldet, später meldete sich auch die Frau an. Vor der Eheschließung wurde der Beitrag des Mannes und seiner Frau von getrennten Konten abgebucht.
Nach der Hochzeit habe Sie ihr Konten zusammengelegt.
Natürlich haben Sie dies auch dem Fitness Studio mitgeteilt und die richtige Kontonummer eintragen lassen.
Nach ca. einem Jahr meldete sich dann das Fitness Studio bei den Eheleuten und wollte einen Betrag von knapp 500 Euro haben, weil der Beitrag der Frau angeblich nicht gezahlt wurde. Der Mann hat dann erklärt das die Beiträge des Ehepaares schon lange automatisch von dem gemeinsamen Konto abgebucht werden sollten.
Nachdem der Mann die Sache geprüft hat, stellte sich heraus das die ganze Zeit nur der Beitrag des Mannes abgebucht wurde. Obwohl auch die richtige Kontonummer bei der Frau angegeben ist, wäre das Geld angeblich nie angekommen.
Ist es rechtmäßig, dass sich das Fitness Studio nach so langer Zeit meldet und einen so hohen Betrag einfordert, obwohl das Ehepaar alles richtig veranlasst hat?
Hätte sich das Fitness Studio nicht schon früher, etwa einen bis drei Monaten nach ausbleiben der Zahlungen, melden müssen/sollen?
Welche Möglichkeiten hat das Ehepaar rechtlich dagegen vorzugehen?
Vielen Dank im Voraus!!!
Zuletzt bearbeitet von Rocketman81 am 11.01.07, 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
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Ihr FDR-Moderatorenteam
Verfasst am: 11.01.07, 11:37 Titel: Zahlung der rückständigen Beiträge
Rechtlich gibt es wohl keine Möglichkeit der Zahlungspflicht zu entgehen. Allerdings könnte man ja grundsätzlich wegen eines möglichen Mitverschuldens des Fitnesstudios über eine Kündigung des Vertrages bzw. darüber nachdenken,auf eine Kündigung zu verzichten, falls das Studio bzgl. der rückständigen Beiträge Entgegenkommen zeigt.
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