Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Muss wirklich gezahlt werden?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Muss wirklich gezahlt werden?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Rocketman81
Interessierter


Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 09:53    Titel: Muss wirklich gezahlt werden? Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgeneder Sachverhalt:

Ein Ehepaar ist in einem Fitness Studio angemeldet.
Zuerst war nur der Mann angemeldet, später meldete sich auch die Frau an. Vor der Eheschließung wurde der Beitrag des Mannes und seiner Frau von getrennten Konten abgebucht.
Nach der Hochzeit habe Sie ihr Konten zusammengelegt.
Natürlich haben Sie dies auch dem Fitness Studio mitgeteilt und die richtige Kontonummer eintragen lassen.

Nach ca. einem Jahr meldete sich dann das Fitness Studio bei den Eheleuten und wollte einen Betrag von knapp 500 Euro haben, weil der Beitrag der Frau angeblich nicht gezahlt wurde. Der Mann hat dann erklärt das die Beiträge des Ehepaares schon lange automatisch von dem gemeinsamen Konto abgebucht werden sollten.
Nachdem der Mann die Sache geprüft hat, stellte sich heraus das die ganze Zeit nur der Beitrag des Mannes abgebucht wurde. Obwohl auch die richtige Kontonummer bei der Frau angegeben ist, wäre das Geld angeblich nie angekommen.

Ist es rechtmäßig, dass sich das Fitness Studio nach so langer Zeit meldet und einen so hohen Betrag einfordert, obwohl das Ehepaar alles richtig veranlasst hat?
Hätte sich das Fitness Studio nicht schon früher, etwa einen bis drei Monaten nach ausbleiben der Zahlungen, melden müssen/sollen?
Welche Möglichkeiten hat das Ehepaar rechtlich dagegen vorzugehen?

Vielen Dank im Voraus!!!


Zuletzt bearbeitet von Rocketman81 am 11.01.07, 10:41, insgesamt 1-mal bearbeitet
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 11.01.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
Nach oben
eckrauf
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.11.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 11:37    Titel: Zahlung der rückständigen Beiträge Antworten mit Zitat

Rechtlich gibt es wohl keine Möglichkeit der Zahlungspflicht zu entgehen. Allerdings könnte man ja grundsätzlich wegen eines möglichen Mitverschuldens des Fitnesstudios über eine Kündigung des Vertrages bzw. darüber nachdenken,auf eine Kündigung zu verzichten, falls das Studio bzgl. der rückständigen Beiträge Entgegenkommen zeigt. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Sportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.