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Diebstahl aus Kfz

 
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JBF
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 12:16    Titel: Diebstahl aus Kfz Antworten mit Zitat

Hallo, angenommen jemand würde seine Handtasche im verschlossenen Fahrzeug liegenlassen mit Bargeld, Karten und Papieren. Sein Fahrzeug für 5. Min verlassen und vergessen sein Fenster richtig (z.B. 2cm noch offen) zu schließen.

Welche Versicherung, wenn überhaupt müßte dann für diesen Schaden aufkommen? Hausrat oder Teil. bzw. Vollkasko der Kfz-Versicherung?

Am Fahrzeug werden keine Aufbruchspuren gefunden, jedoch am Fenster ein Fingerabdruck, das Fenster läßt sich von außen nach unten schieben.

Wie wird sowas normalerweise gehändelt.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Grobe Fahrlässigkeit ist weder in der Hausrat, noch in der Teil. bzw. Vollkasko versichert...
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 12:28    Titel: Antworten mit Zitat

Es gibt Hausratversicherungen, bei denen eine Position "Diebstahl aus verschlossenen KFZ" mitversichert ist. Üblicherweise sind dabei aber Bargeld, Kreditkarten und sonstige Wertsachen nicht mitversichert.

Beim hier vorliegenden Fall (Fenster nicht verschlossen) dürfte allerdings grobe Fahrlässigkeit vorliegen, so dass der Versicherer - selbst wenn diese Position mitversichert wäre - deswegen leistungsfrei sein dürfte

********************

diesmal war Dookie schneller.....
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 15:16    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Grobe Fahrlässigkeit ist weder in der Hausrat, noch in der Teil. bzw. Vollkasko versichert...

"Grobe Fahrlässigkeit" kann in beiden Versicherungsarten eingeschlossen werden. Weiterhin gibt es noch Zusatzdeckungen der Hausratversicherung ("Hausrat mobil"), meine zum Beispiel ersetzt sogar den "einfachen Diebstahl" von Bargeld bei grober Fahrlässigkeit.
Also am besten mal die Bedingungen lesen (von der Hausratversicherung), ggfs. den Schaden melden und bei Ablehnung die Begründung überprüfen.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Grobe Fahrlässigkeit ist weder in der Hausrat, noch in der Teil. bzw. Vollkasko versichert...

"Grobe Fahrlässigkeit" kann in beiden Versicherungsarten eingeschlossen werden. Weiterhin gibt es noch Zusatzdeckungen der Hausratversicherung ("Hausrat mobil"), meine zum Beispiel ersetzt sogar den "einfachen Diebstahl" von Bargeld bei grober Fahrlässigkeit.
Also am besten mal die Bedingungen lesen (von der Hausratversicherung), ggfs. den Schaden melden und bei Ablehnung die Begründung überprüfen.



Ich hab auch von den allgemeinen Standardbedingungen geredet die immer gleich sind, nicht von irgendwelchen
Zusatzversicherungspaketen bzw. -vereinbarungen... nicht jeder investiert "soviel" in einen guten Schutz...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
"Grobe Fahrlässigkeit" kann in beiden Versicherungsarten eingeschlossen werden. Weiterhin gibt es noch Zusatzdeckungen der Hausratversicherung


das sind aber lediglich spezielle regelungen einzelner versicherer, bzw. besondere tarife und nicht allgemeingültig.
grobe fahrlässigkeit versichert definitv nicht jeder versicherer im rahmen der hausratversicherung mit, ich würde sogar sagen, daß das eher die ausnahme, als die regel ist.

dookie war schneller Winken
_________________
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Ich hab auch von den allgemeinen Standardbedingungen geredet die immer gleich sind, nicht von irgendwelchen
Zusatzversicherungspaketen bzw. Vereinbarungen... nicht jeder investiert "soviel" in einen guten Schutz...

Wenn man das dazu sagt, ist es ja auch in Ordnung. Da es heutzutage allerdings immer mehr abweichende (verbraucherfreundlichere) Bedingungen gibt, ist es m. E. sinnvoller, den Fragesteller auf seine eigene Police/Versicherungsbedingungen zu verweisen, als auf irgendwelche Standardbedingungen, die immer weniger Menschen abgeschlossen haben.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:31    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::

Da es heutzutage allerdings immer mehr abweichende (verbraucherfreundlichere) Bedingungen gibt

Zusatzbedingungen... den Grundstock bilden die allgemeinen Bedingungen...


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
ist es m. E. sinnvoller, den Fragesteller auf seine eigene Police/Versicherungsbedingungen zu verweisen, ...

Das ist immer der Fall und natürlich auch korrekt...


nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
...als auf irgendwelche Standardbedingungen, die immer weniger Menschen abgeschlossen haben.

Der Eindruck trügt gewaltig... Ausrufezeichen



PS:
"Irgendwelche Standardbedingungen" finde ich übrigens gut... Lachen gerade im Bezug auf die Zusatzvereinbarungen... Winken
Die einzigen Unterschiede können sich hier aus den Ein-/Ausschlüssen der entsprechenden Jahre ergeben...
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Zuletzt bearbeitet von Dookie82 am 11.01.07, 16:36, insgesamt 1-mal bearbeitet
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:35    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
"Irgendwelche" Standardbedingungen finde ich übrigens gut... Lachen
Die einzigen Unterschiede können sich hier aus den Ein-/Ausschlüssen der entsprechenden Jahre ergeben...

Es gibt auch individuell ausgehandelte Ausschlüsse und Deckungserweiterungen. Wenn eine Police nicht gerade ein Standard-Massen-Produkt für 20,- Euro im Jahr ist oder man es mit irgendeiner Billigheimer-Direktversicherung zu tun hat, kann man sich mit der Gesellschaft zusammenhocken und "türkischen Basar" spielen. Lachen
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 16:43    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig, wie du schon sagtest... "individuell" ist das Schlüsselwort

Die Reihenfolge ist jedoch wie folgt...

Grundlage eines jeden Versicherungvertrages :
1. Pfeil Versicherungs-Vertrags-Gesetz (VVG)
2. Pfeil Allgemeine V-Bedingungen (sind sehr stabil, um nicht zu sagen fast jedes Jahr gleich)
3. Pfeil Individuelle Vertragsvereinbarungen über die Zusatzbedingungen...
und bei diesem letzten Punkt kann man dann "Basar" Winken spielen...

Grüßle Dookie!
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