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Schriftform: Klageantrag

 
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SomedayS
Gast





BeitragVerfasst am: 11.01.07, 17:06    Titel: Schriftform: Klageantrag Antworten mit Zitat

Der Vermieter hat Kosten in Rechnung gestellt welche vom Mieter nicht akzeptiert wurde. Die Kosten wurden vom Mieter per Mahnantrag zurückgefordert. Der Vermieter ging in Widerspruch. Die Forderung ging an das zuständige Amtsgericht.

Der Mieter hat seine Forderungsbegründung mit sämtlichen Anlagen an das zuständige Amtsgericht geschickt. Nun kam vom Amtsgericht folgendes Schreiben:

"Den Parteien wird aufgegeben, bis spätestens 24.01.07 folgende Auflagen zu erfüllen:
Kläger: Einen ordnungsgemäßen Klageantrag zu stellen (Der Beklagte wird verurteilt, .... Euro zzgl Zinsen zu bezahlen)."

Heisst dies der Mieter muss seine Forderung nochmals begründen ? Sind sätmliche Anlagen nochmal beizulegen oder reicht ein "ordnungsgemäßer Klagaantrag" mit verweiß auf vorliegende Anlagen aus? Was ist dabei zu beachten ?
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Bernd Steinbach
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.12.2006
Beiträge: 322
Wohnort: Bensheim

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 19:24    Titel: Antworten mit Zitat

Es wurde doch nur der Hinweis gemacht, dass eine Klageantrag bislang fehlt.

Dieser ist zu formulieren.
_________________
Bernd Steinbach
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Ulrich
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1038
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 11.01.07, 20:11    Titel: Antworten mit Zitat

Wer zu geizig ist, mit dem Einklagen eines hoffentlich eindeutigen und plausiblen Anspruchs einen Anwalt zu beauftragen, muss sich nicht wundern, in viele Fallen zu tappen und am Ende leer dazustehen.
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SomedayS
Gast





BeitragVerfasst am: 11.01.07, 20:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist nicht die Antwort auf die Frage! Lesen, nachdenken und auf Frage antworten. Wenn das zuviel ist tut es mir Leid!
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Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Und weil das ganze Thema aber auch sowas von gar nichts mit Mietrecht zu tun hat, verschiebibere ich ins Zivilprozeßrecht.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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FABKN
Gast





BeitragVerfasst am: 12.01.07, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

SomedayS hat folgendes geschrieben::
Das ist nicht die Antwort auf die Frage! Lesen, nachdenken und auf Frage antworten. Wenn das zuviel ist tut es mir Leid!


Ich kann mir nicht vorstellen, daß sich Ihre Chancen auf Antworten durch derartige Reaktionen vergrößern....
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