Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wechsel GKV in PKV - 2 Jobs?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wechsel GKV in PKV - 2 Jobs?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
NEON1
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.06.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 12:34    Titel: Wechsel GKV in PKV - 2 Jobs? Antworten mit Zitat

Mahlzeit,

folgenden Fall habe ich heute zu Ohren bekommen.

Person A ist 23 Jahre bei GKV versichert. Wechselt dann vor einem Jahr in eine andere GKV. Hat seit ca. 3 Jahren neben seiner Ausbildung ein Gewerbe angemeldet.

Nun ist die Ausbildung zuende, möchte sich gerne komplett selbstständig machen und strebt die PKV an.

Inwiefern prüft die GKV seine Selbstständigkeit? Hat die GKV Einsicht in die Einkommensteuerbescheide? Kassenbeiträge wurden nur für die Ausbildung bezahlt.

Gibts da irgendwelche Infos im Netz drüber oder hatte jemand schonmal so einen Fall?

Es soll natürlich vermieden werden, das eine Nachzahlung an die GKV bezahlt müsste.

Wäre für Tipps, Anregungen etc dankbar (Ja, ich weiss, er hätte seine Selbstständigkeit bei der GKV melden müssen) Winken

Merci
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
vikingz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 12.01.07, 16:39    Titel: Re: Wechsel GKV in PKV - 2 Jobs? Antworten mit Zitat

Zunächst verschiebe ich den Beitrag mal ins Sozialrecht, dort dürften die Fachleute eher aufmerksam werden.

NEON1 hat folgendes geschrieben::
Inwiefern prüft die GKV seine Selbstständigkeit? Hat die GKV Einsicht in die Einkommensteuerbescheide? Kassenbeiträge wurden nur für die Ausbildung bezahlt.


Die GKV prüft grds. beim Wechsel in die PKV die Selbständigkeit nicht (außer für geschäftsführende Gesellschafter, aber das wäre hier wohl nicht der Fall). Mit dem Ende der Beschäftigung fällt die Versicherungspflicht ja ohnehin weg. Möchte man in der GKV bleiben, dann wird vielmehr geprüft, ob das überhaupt möglich ist.

Interessant wäre zu wissen, inwieweit Arbeitszeit und jeweiliges Einkommen der Beschäftigung und des Gewerbes zueinander stehen, evtl. ist A nämlich bereits seit 3 Jahren versicherungsfrei.

Sollte er bereits 3 Jahre versicherungsfrei sein, so bestehen im wesentlichen die Möglichkeiten, die nicht gezahlten Beiträge für diesen Zeitraum nachzuzahlen, oder die in Anspruch genommenen Leistungen zurück zu zahlen (rein rechtlich eher letzteres, da die Antragsfrist von 3 Monaten wohl doch eher verpasst worden ist).

War A versicherungspflichtig über die Beschäftigung, so hätte er Glück gehabt.

Hat die Kasse Zweifel am Status, so kann sie die Einkommensteuerbescheide direkt beim Finanzamt anfordern, die Zustimmung des Betroffenen ist dazu nicht notwendig.

Gescheit wäre es jedenfalls vor 3 Jahren gewesen, Rücksprache mit der Kasse zu halten. Dem steht aber auch jetzt nichts im Wege.

NEON1 hat folgendes geschrieben::
Es soll natürlich vermieden werden, das eine Nachzahlung an die GKV bezahlt müsste.


Eine Nachzahlung an die GKV lässt sich nicht "vermeiden", es sei denn, durch das schuldhafte Verschweigen relevanter Angaben. Damit verlängert A die Verjährungsfrist für die Beiträge auf ...äh, waren´s 30 Jahre ...?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.