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Vermögensschaden

 
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Lucy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 11:20    Titel: Vermögensschaden Antworten mit Zitat

Was kann man tun, wenn eine Versicherung einen Versicherungsschutz ablehnt, weil
(ZITAT : besondere Bedingungen 60 IV Zigg. 1.11) vorlägen. Diese besonderen Bedingungen sind aber im Versicherungsschein NICHT nachzulesen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 14:12    Titel: Antworten mit Zitat

Um was für eine Versicherung geht´s denn? Krankenversicherung, Reisegepäck, Kraftfahrt-Haftpflicht, Bootskasko, Bauleistung.... (die Aufzählung könnte noch enige Zeilen weitergehen) ? Wir müssten schon wissen, welcher Art die fragliche Versicherung ist, und welches Bedingungswerk hier gemeint ist, wenn hier eine Antwort erwartet wird.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 15:46    Titel: Antworten mit Zitat

.... aber was man als erstes tun kann: ganz einfach den Versicherer anschreiben und eine komplette Zweitschrift des Versicherungsscheines mit allen Allgemeinen und Besonderen Bedingungen anfordern.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Lucy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.05.2005
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 07:26    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht um eine Geschäftshaftplichtversicherung inkl. Vermögenschäden bis 5000.-€.
Diese Versicherung wurde 2004 vom Vorinhaber des Geschäfts übernommen. In diesem Versicherungsschein ist nicht von besonderen Bedingungen erwähnt.
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