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Knast vs. Grundgesetz
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 13.01.07, 15:54    Titel: Knast vs. Grundgesetz Antworten mit Zitat

Wie ist der Knast mit dem Grundgesetz zu vereinbaren?

Ich weiss: "....in diese Rechte daf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden"
Aber auf welcher Grundlage basiert das?
Weil ich finde das klingt irgendwie komisch, da nimmt sich der Gesetzgeber einfach son Recht raus....

Gruß FIonn
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ZetPeO
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Anmeldungsdatum: 14.07.2006
Beiträge: 2166

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 00:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ich vermute hier greift u.a. Art 104 GG
http://dejure.org/gesetze/GG/104.html

Also das Grundgesetz selbst,
wobei nebenbei bemerkt der Begriff Gefängnis bei
dieser Frage angebrachter gewesen wäre.
[ Umgangssprache immer nur dort wo es auch
angebracht ist, meine Meinung Winken ]

Gr.
ZetPeO
_________________
Manche Menschen haben einen Gesichtskreis vom Radius Null und nennen ihn ihren Standpunkt
David Hilbert

Wenn die Sonne der Weisheit tief steht, werfen auch geistige Zwerge lange Schatten.
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 22:28    Titel: Antworten mit Zitat

ZetPeO hat folgendes geschrieben::

[ Umgangssprache immer nur dort wo es auch
angebracht ist, meine Meinung Winken ]

Gr.
ZetPeO


joah seh ich auch so Smilie aber wollte nicht, das der Titel abgekürzt wird mit einem "..."

Danke für den Link, und dazu Fragen:

warum darf man jemand festhalten, der Freiheit berauben? Nur weil es im Gesetz steht muss es ja nicht rechtens sein...

Gruß Fionn
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Michael A. Schaffrath
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::
warum darf man jemand festhalten, der Freiheit berauben?


Weil es im GG steht? Mit den Augen rollen

fionn hat folgendes geschrieben::
Nur weil es im Gesetz steht muss es ja nicht rechtens sein...


Noch "mehr rechtens" als etwas, das vom GG erlaubt wird, kann doch gar nichts sein.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 23:58    Titel: Antworten mit Zitat

@ fionn zu
Zitat:
Weil ich finde das klingt irgendwie komisch, da nimmt sich der Gesetzgeber einfach son Recht raus....
Mit den Augen rollen *vielleicht darf er das sogar - nach dem Grundgesetz? Mit den Augen rollen
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Noch "mehr rechtens" als etwas, das vom GG erlaubt wird, kann doch gar nichts sein.


Naja, ich hinterfrage eigentlich das Grundgesetz... deswegen scheint Ihnen die Fragestellung von mir so komisch...

Ich meine, warum darf man jemand festhalten?
Und hinzufügen kann ich auch noch:
die Gefängnisse haben ja die Aufgabe den Menschen zu bessern, aber wer weiss denn bitte schön was das Bessere ist?


Gruß Fionn
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 16:23    Titel: Antworten mit Zitat

Das Grundgesetz soll das zusammenleben unserer Gesellschaft regeln.
Jeder, der in Deutschland lebt, hat das Grundgesetz zu akzeptieren.

Wenn jemand Ihren persönlichen Raum verletzt, oder etwa Ihre Familie bedroht und gefährdet.
Was würden Sie tun, falls sich nicht die Gesellschaft (in dem Fall die Polizei) darum kümmern würde, sondern Sie dies allein "regeln" müssten, mit fragwürdigem Erfolgsaussichten natürlich?
Es würde wahrscheinlich blutig ausgehen und niemanden zufriedenstellen, auch Sie nicht und Ihre Familie nicht.
Das GG und die darauf basierenden Gesetze regeln das Verhalten und die Eingriffsmöglickeiten des Staates in solchen Situationen, und auch die zu erwartenden Strafen. (Welche ja auch durch Sie bestimmt wurden, in dem Sie und Ihre Vorfahren bestimmten Politikern ihre Stimme gegeben haben)
Und diese Strafen sehen nunmal auch das Gefängnis vor.

Wenn Sie das GG denn schon hinterfragen.
Wie sollte das zusammenleben denn sonst geregelt werden?

Gruß

Christian


Zuletzt bearbeitet von ChrisR am 16.01.07, 16:25, insgesamt 1-mal bearbeitet
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Da hinter unserer Rechtsordnung immer ein wenig Philosophie steht empfehle ich hier zur Abwechslung mal den ollen Schopenhauer zu lesen. Der Mensch ist schließlich immer noch schlecht.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

ja danke an alle!

@ChrisR
Ich habe leider kein Gefängisersetz parat Smilie Aber hinterfragen tu ich das scon alles, weil ich genau wissen will wie man das mit dem Grundrecht vereinbaren kann...Sonst fände ich Gefängnisse am Ende okay, aber wüsste nicht warum! Das meine ich damit, und deswegen frage ich auch!

Gruß Fionn
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ChrisR
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Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 751
Wohnort: Marburg

BeitragVerfasst am: 17.01.07, 17:11    Titel: Antworten mit Zitat

Das GG gestattet dem Staat aber, bei Vergehen bestimmt Grundrechte einzuschränken.

Siehe z.B. Art 12 Abs 3
Zitat:
Art 12

(1) 1Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. 2Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.

(2) Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.

(3) Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.


Das GG sieht also einen Freiheitsentzug vor.
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Herbert_S
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Anmeldungsdatum: 30.01.2005
Beiträge: 134

BeitragVerfasst am: 25.01.07, 20:12    Titel: Antworten mit Zitat

fionn hat folgendes geschrieben::

die Gefängnisse haben ja die Aufgabe den Menschen zu bessern, aber wer weiss denn bitte schön was das Bessere ist?


War das jetzt Satire?
Man konzentriert Menschen mit erheblichen Sozialisationsdefiziten in der Annahme, dass genau diese Personen nicht das machen, was jedem Menschen in die Wiege gelegt wird, nämlich sich anpassen und von seiner Umwelt (die ja in diesen Anstalten hoher Konzentration ziemlich eingeschränkt ist) zu lernen.
Feinfühlige Gesetzgeber nennen das nicht Rache, sondern "Behandlung" (z.B. im § 6 StVollzG), auch nicht Sonderbehandlung.

Gruß
H.
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 13:44    Titel: Antworten mit Zitat

Herbert_S hat folgendes geschrieben::
fionn hat folgendes geschrieben::

die Gefängnisse haben ja die Aufgabe den Menschen zu bessern, aber wer weiss denn bitte schön was das Bessere ist?


War das jetzt Satire?


Sicher nicht!
Und mir ist ein friedlebender Mensch auch lieber als ein gewalttätiger! Aber das heißt nicht, nur weil es die Mehrheit auch so sieht, es das Gute, das Ideal ist.
Sondern ist (wahrscheinlich) nur der Wunsch der Mehrheit das alle friedlebend sind.

Und diese Thematik sollte man durchaus mal durchdiskutieren!
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 02.03.07, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mh, klingt fast so als dächten Sie in Richtung Zaratusthra. Wohnt dem wie bei Nietzsche auch eine Verzweiflung am Christentum inne?
Die Frage ist schon spannend, egal ob ich mir überlege, wo ethisch die Grenze zu ziehen ist zwischen vertretbaren Strafformen (hierzu recht aktuell z. B. die Debatte über die deutsche Variante der lebenslangen Haftstrafe, die doch ein Hintertürchen zur Resozialisierung offenhalten muss) oder z. B. der Form des staatlichen Bemühens um Resozialisierung. Das in "clockwork orange" vorgestellte Modell ist soweit ich weiss ja nicht weiter verfolgt worden.
Ein weites Feld - zumal mir noch nicht wirklich klar ist, was Sie konkret diskutieren möchten.
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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fionn
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Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 190

BeitragVerfasst am: 08.03.07, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

ich frage mich, warum die JVAs hierzulande als eine anerkannte Methode zur Resozialisierung oder Schutz der Gesellschaft akzeptiert werden!
Weil meiner Meinung nach ist es dem Prinzip des Grundgesetztes nihct gerecht, "nur" weil ein extra Gesetz da eingeschoben wurde (http://dejure.org/gesetze/GG/104.html) heißt das doch noch lange nicht das Gefängnisse eine dem Grundgesetzt gerecht werdende Form der Resozialisierung, oder zum Schutze der Allgemeinheit ist.
Man könnte ja durchaus andere Methoden entwickeln und dann auch verwenden.

Und warum muss man den "Tätern" immer versuchen klar zu machen, das Morden nicht gut ist? Man könnte es ihnen ja mal sagen, aber man müsste ja nicht alles daran setzen es ihnen klar zu machen. Weil warum muss den ein Mensch dem Ideal der Mehrheit entsprechen?
Es würde meiner Meinung nach ausreichen die Allgemeinheit vor ihm zu schützen- theoretisch, umsetzten würde ich es (sehr,sehr wahrscheinlich) nicht so.
Ich finde, wenn eine Mehrheit der Menschen vor solchen "unverbesserlichen" "Tätern" geschützt werden möchte, sollten sie das Recht bekommen.


Gruß Fionn
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 16.03.07, 21:31    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Und warum muss man den "Tätern" immer versuchen klar zu machen, das Morden nicht gut ist? Man könnte es ihnen ja mal sagen, aber man müsste ja nicht alles daran setzen es ihnen klar zu machen.


Ach nein? Was, wenn es das Opfer in Ihrer Familie gelebt hat, im Freundeskreis? Denken Sie dann noch genauso darüber?

Zitat:
Weil warum muss den ein Mensch dem Ideal der Mehrheit entsprechen?


"Dudu, das war aber böse von Dir, finde ich jedenfalls, denk doch nochmal drüber nach!"

Ihre Argumentation scheint mir in der Tat "komisch" zu sein.

Gesetze werden nicht aus dem hohlen Bauch von einem Autokraten gemacht, jedenfalls nicht mehr (bilde ich mir ein). Gewisse grundlegende Regeln des MIteinanders sind im GG behandelt, auf verschiedenen Ebenen. Hierüber besteht Einigkeit. Auch deshalb, weil sich diese Regeln als sinnvoll für das Zusammenleben erwiesen haben.

So das Recht des Bürgers/Bürgerin auf körperliche Unversehrtheit, darauf, sein Eigentum zu behalten ( was gleichzeitig verpflichtet), Gleichheit von Mann und Frau, vor dem Gesetz und einiges mehr.

Als Garant dieser Rechte tritt das Gemeinwesen (Staat) auf, welches hierfür Behörden, Krankenhäuser, Polizisten, Richter usw. ausbildet und unterhält. Für sowas und weniger Offensichtliches zahlen wir Steuern damit der Staat diese Aufgaben erfüllen kann.

Mit der Garantenstellung ist gleichzeitig ein Gewaltmonopol verbunden, damit nicht jeder sein eigenes Recht schafft und durchzusetzen versucht. (Anarchie)

Nun sagen Sie mir, nach dieser Betrachtung, was daran falsch ist, wenn es so etwas wie "Freiheitsentzug" gibt. Wäre Ihnen Hände abschlagen lieber ( als Strafe für Diebstahl)? Die Todesstrafe? Öffentliche Auspeitschungen? Zungen rausschneiden oder Blenden?

Alles irreversible Vorgänge, aber zugegebenermaßpen effektiv. Leider hat der Verurteilte dann keine Chance mehr seine Unschuld zu beweisen oder sich zu bessern.

Strafe? Strafe muss sein. Wer Kinder hat, weiß, dass Regeln einhalten nur durch Konsequenz erreicht wird.

Zitat:
ich frage mich, warum die JVAs hierzulande als eine anerkannte Methode zur Resozialisierung oder Schutz der Gesellschaft akzeptiert werden!


Auch der verurteilte Täter hat in der Regel ein Recht auf körperliche Unversehrtheit. Folter gibts nicht und: Weil nichts besseres da ist und wie gesagt: Strafe muss sein?
Es gibt neben Freiheitsentzug ( als letztes Mittel) meist einige vorhergehende Bewährungsstrafen, Sozialstunden, Gespräche mit Psychologen usw. Kein Täter oder Auffälliger kann hinterher behaupten, er kenne das nicht. Chancen bekommt er genug, Was er draus macht ist seine Sache.

Bei uns wird kein 14-Jähriger in den Knast gesteckt - und mit Verlaub: Strattäter wissen in der Regel alle ganz genau was sie tun, wenn sie vorsätzlich Straftaten (Diebstahl, Raub, Mord, Vergewaltigung usw.) begehen.

Zitat:
Es würde meiner Meinung nach ausreichen die Allgemeinheit vor ihm zu schützen- theoretisch, umsetzten würde ich es (sehr,sehr wahrscheinlich) nicht so.
Ich finde, wenn eine Mehrheit der Menschen vor solchen "unverbesserlichen" "Tätern" geschützt werden möchte, sollten sie das Recht bekommen.



Wie? Was? Ihre Argumentation ist vollkommen wirr.
Manche sagen, die Freiheitsstrafe gehe nicht weit genug. Ihnen scheint sie zuviel zu sein.
Wat denn nu?
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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