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Ich erfahre oft,das Unternehmensbertaer,gerade im Bereich Existenzgründung immer wieder von Kunden mit betrugsanzeigen konfrontiert werden. Eeben weil der Kunde z.b einen kredit oder Investor nicht bekommen hat etc,etc,etc,
Nur, ein ordentlicher Dienstleistungsvertrag von einem Rechtsanwalt aufgesetzt,in dem auch mit schönen Worten gepriesen wird,kann doch kein Unternehmensberater,wenn eine Fnanzierung eines projekts nicht zustande kommt,wegen Betrugs belangt werden?
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.01.07, 22:04 Titel:
Zitat:
Nur, ein ordentlicher Dienstleistungsvertrag von einem Rechtsanwalt aufgesetzt,in dem auch mit schönen Worten gepriesen wird,kann doch kein Unternehmensberater,wenn eine Fnanzierung eines projekts nicht zustande kommt,wegen Betrugs belangt werden?
Irgend etwas stimmt da nicht. Aber Kollege Steinbach liegt selbstverständlich richtig. Wenn der Unternehmensberater betrügt, kann der vom Rechtsanwalt aufgesetzte Vertrag noch so schöne Worte über den Unternehmensberater enthalten, strafbar ist der Betrug trotzdem.
Kein Rechtsanwalt setzt für seine Mandanten einen Vertrag auf,indem er sich damit strafbar macht.
Denn mein Rechtsanwalt bestätigt mir das ja auch schriftlich,das der Vertrag von Ihm nach bestem Wissen etc,etc,erstellt wurde.
Nur mit den ersten Kunden habe ich einen schlechten Vertrag geschlossen,nämlich in Eigenregie erstellt,das ist das Problem.Nach auskunft meines Strafrechtsanwalts,stellt ein nur teilweise erfüllter Vertrag keinen Betrug dar,allenfalls Täuschung wenn überhaupt und kann dies auch entsprechend argumentieren.Wenn sich der Kunde nicht mit mir einigt,hat er falls es vor Gericht geht den Schwarzen Peter dann in der Hand.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 16.01.07, 00:38 Titel:
Na, wenn Sie sich sicher sind, daß ein von einem Rechtsanwalt aufgesetzter Vertrag vor einer Strafverfolgung wegen Betruges schützt, wenn man betrügt... Denken Sie nur daran, daß auch ein Nichtschwimmer ertrinken kann, selbst wenn er ein Schild mit der Aufschrift "ich kann schwimmen" um den Hals trägt.
Natürlich darf ich keine Kunden betrügen.Nur wenn ich von meinem rechtsanwalt habe einen Dienstleisatungsvertrag erstellen lasse und handele auch entsprechen ddanach,kann mich der Kunde nicht wegen Betrugs anzeigen,denn so einen Vertrag erstellt kein Rechtsanwalt.Ein rechtsanwalt darf weder beraten noch etwas erstellen womit man dann durch diese Handlung eine Straftat begeht.
Als Beispiel,darf kein rechtsanwalt jemanden vorschlagen wie man eine GmbH mit verschleierter Sachgründung gründet,macht kein Anwalt sowas,als Beispiel eben.
Handeln nach einem vertrag den ein Rechtsanwalt aufgesetzt hat,kann keine Straftat darstellen. Mit der zeit lasse ich dan zusätzlich ein rechtsgutachten erstellen,das untermauert dann,durch die handlungen nach dem Vertrag, keine Straftat zu begehen.
Kostet leidet etwas ,muss ich erst verdienen,denn ein rechtsgutachten auch bei einem 2 seitigen Vertrag kann durchaus bis zu 40 seiten lang werden.
Kennst du einen renommierten Vertragsanwalt,wenn das mal notwendig werden sollte das Gutachten...???
gruss marco007
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