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wohnen in D arbeiten in/fuer Firma in USA

 
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mghcsi
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Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 21:33    Titel: wohnen in D arbeiten in/fuer Firma in USA Antworten mit Zitat

Eine andere Variante von bisherigen Eintraegen:
Beispiel: A wohnt in D, er arbeitet uebers Internet in den USA fuer eine US firma, er bekommt sein Gehalt in US $ auf einen US account, er zahlt US steuern, muss er dazu auch noch Steuern und Abgaben in D zahlen? Durch das Internet ist es wirklich egal, wo jemand wohnt...wie ist da die Rechtslage?
Wie ist das fuer Autoren/Kuenstler, die zwar in D leben, aber selbstaending sind und an einem Buch schreiben, welches in der USA publiziert wird oder an Performances in den USA teilnehmen?

Danke in Vorraus...
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 14.01.07, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

da muss man einen Blick ins DBA USA werfen.

Nach Art 15 Abs 1 stellt sich die Frage, wo die Arbeit ausgeführt wird.
Eigentlich ja in D, so dass das Gehalt in D zu versteuern ist.
Aber da müsste man mal einen Kommentar zu Rate ziehen.

Ggfs müsste in diesem Fall auch Art 25 greifen, wo in einem Verständigungsverfahren zwischen den beiden Staaten zu klären ist, wo die Besteuerung zu erfolgen hat.

Am besten mal beim örtlichen FA anrufen, sich den Hauptsachbearbeiter DBA geben lassen und die Angelegenheit schildern.

Bei Autoren ist Art 14 zutreffend, demnach sind die Einkünfte nach der Fallschilderung in D zu versteuern.

Bei Fragen nochmal fragen!


Gruß

der Petz
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mghcsi
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Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 05:16    Titel: weitere Fragen Antworten mit Zitat

Wenn A nicht in D arbeitet, sondern nur in USA vor Ort, dann ist sein Gehalt nur in den USA zu versteuern?
Das Internet weicht meines Erachtens das "vor Ort" auf, was ist, wenn er uebers Internet auf einen Computer in den USA zugreift und dort "arbeitet"? Was gilt hier, wo werden dann Steuern faellig? Was ist ferner, wenn A selbstaendig ist und in den USA eine Beratungsfirma hat, er aber in D lebt und von D aus seine Kunden in USA betreut? Gilt da die 183 Tage Regel um zu entscheiden wo Steuern faellig werden?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 17:49    Titel: Antworten mit Zitat

So, ich habe heute nochmals nachgelesen.

Es ist tatsächlich so, dass der Arbeitsort D ist, das Gehalt ist demnach in D "normal" zu versteuern.

Warum die USA Steuern einbehält, lässt sich hier nicht klären.
Eventuell bekommt man die über eine dort abzugebende Steuererklärung zurück, keine Ahnung.

Der Arbeitgeber sollte darauf hingewiesen werden, dass das Gehalt in D steuerpflichtig ist, ob er dann allerdings keine Steuern einbehalten darf, muss er mit dem dortigen Steuerberater / Finanzamt klären.

Auf jeden Fall wird hier in D noch eine hohe Steuernachzahlung fällig, darauf sollte man sich schon mal vorbereiten.

Gruß

der Petz
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mghcsi
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Anmeldungsdatum: 14.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 04:37    Titel: nachgehakt Antworten mit Zitat

Letzte frage:

Wenn A nicht in D arbeitet und nur dort lebt, sondern nur in USA arbeitet, dann sind doch dann nur in USA Steuern aus der Taetigkeit faellig, oder?
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 16.01.07, 17:01    Titel: Antworten mit Zitat

Würde ich auch so sehen.

Wobei es schwierig sein dürfte, nur in den USA zu arbeiten ohne dort zu leben.

Rein entfernungstechnisch gesehen.

Gruß

der Petz
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cons
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.06.2005
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 06.03.07, 22:22    Titel: Antworten mit Zitat

genau mit der problematik beschäftige ich mich auch momentan. wäre schön zu erfahren, was daraus geworden ist!?
@ mghcsi: könnten Sie Kontakt mit mir aufnehmen? Danke
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