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Verfasst am: 14.01.07, 23:27 Titel: Angabe der Fahrer bei KFZ-Versicherung
Hallo!
Sagen wir, Person A will sich ein neues Auto kaufen und dazu eine KFZ-Vollkasko-Versicherung abschließen. Person A hat aber auch eine Freundin B, die gelegentlich mit dem Auto fährt (ca. 2x / Monat). A und B leben nicht zusammen, sind nicht verheiratet etc. Beide sind unter 23 Jahre alt.
Reicht es aus, wenn A beim Versicherungsabschluss angibt, nur er fahre mit dem PKW? Oder muss A für die (eher seltenen) Fahrten von B die wesentlich teurere Versicherung abschließen, die beinhaltet, dass jeder Dritte (mit Fahrerlaubnis) mit dem Fahrzeug (auch regelmäßig) fahren darf?
Verfasst am: 15.01.07, 07:06 Titel: Re: Angabe der Fahrer bei KFZ-Versicherung
hcj hat folgendes geschrieben::
Reicht es aus, wenn A beim Versicherungsabschluss angibt, nur er fahre mit dem PKW?
Das würde dann ausreichen, wenn tatsächlich kein Schaden eintritt.
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edit: aber nicht, wenn der Vesicherer zufällig rauskriegt, dass jemand anders fährt (auch ohne Schaden). Dann würde auch die unten beschriebene "Vertragsstrafe" fällig.
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hcj hat folgendes geschrieben::
Oder muss A für die (eher seltenen) Fahrten von B die wesentlich teurere Versicherung abschließen, die beinhaltet, dass jeder Dritte (mit Fahrerlaubnis) mit dem Fahrzeug (auch regelmäßig) fahren darf?
Wär hier grundsätzlich zu empfehlen. Wobei es bei vielen Versicherern zwischen dem einen Extrem (nur der VN selber fährt) und dem anderen Extrem (alle dürfen fahren) noch einen Mittelweg gibt: der VN selbst und der "Lebensgefährte" sind zugelassene Fahrer. Das dürfte sich dann auch auf den Beitrag auswirken.
Konsequenzen, wenn die erste Lösung (nur VN selbst dar fahren) gewählt wird und ein Unfall verursahct wird durch einen "nicht-zugelassenen" Fahrer: Versicherungsschutz besteht in vollem Umfang. Allerdings darf der Versicherer eine "Vertragsstrafe" verlangen; die fällt bei den Versicherern unterschiedlich hoch aus. z.B. kann nochmal ein Jahresbeitrag, der bei richtiger Einstufung zu zahlen wäre, verlangt werden. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Zuletzt bearbeitet von Mogli am 15.01.07, 07:13, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 15.01.07, 07:09 Titel: Re: Angabe der Fahrer bei KFZ-Versicherung
hcj hat folgendes geschrieben::
Reicht es aus, wenn A beim Versicherungsabschluss angibt, nur er fahre mit dem PKW?
Ja klar. Die Versicherung fragt nur, ob A der einzige Fahrer ist, weil auf dem Formular noch Platz ist.
hcj hat folgendes geschrieben::
Oder muss A für die (eher seltenen) Fahrten von B die wesentlich teurere Versicherung abschließen, die beinhaltet, dass jeder Dritte (mit Fahrerlaubnis) mit dem Fahrzeug (auch regelmäßig) fahren darf?
Nein, muß er nicht. Auf keinen Fall. Gar nie nicht. Iwo. Wieso auch? Schließlich hat die Versicherung nur gefragt, ob A der einzige Fahrer ist, weil auf dem Formular noch Platz war.
Ich hatte gerade ein echtes Problem, die Frage ernstzunehmen. Deshalb und zur Sicherheit: bitte unbedingt diesen Link anklicken! Zur Klarstellung: A kann angeben, was er will. Die Versicherung wird allerdings bei einem durch die B verursachten Schaden an einem fremden Fahrzeug (vulgo: Haftpflichtschaden) zahlen und A dann gemäß den entsprechenden, in den AGB festgelegten Regularien beteiligen. Bei einem durch B verursachten Vollkaskoschaden wird sich die Versicherung auf die mit ziemlicher Sicherheit in den AGB für derartige Fälle verankerte Leistungsfreiheit berufen (vulgo: die zahlen nix). _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Gibt es denn Ausnahmesituationen, bei denen auch andere Personen als A fahren dürfen, wenn als Fahrer nur A angegeben ist? Oder ist es dann so, dass wirklich unter allen Umständen nur A fahren darf? Man munkelt ja, jmd. anderes dürfte fahren, wenn A auf dem Beifahrersitz dabeisitzt. Aber man munkelt viel
mir ist nur ein Sachverhalt als "Ausnahme" bekannt:angenommen, man tritt eine längere Autofahrt über 1.500 km oder so an und möchte nicht die ganze Strecke alleine fahren, sondern sich als Fahrer abwechseln. Dann sagt man vorher seinem Versicherer Bescheid, dass in der Zeit vom z.B. 20.01.2007 bis 03.02.2007 auch ein anderer Fahrer eingetragen werden soll. Dann zahlt man für die paar Tage einen geringen Mehrbeitrag; oder der Versicherer verzichtet vielleicht sogar kulanterweise auf diesen Mehrbeitrag.
Weitere Ausnahmen kenne ich nicht. Insbesondere das Gerücht, dass der VN auf dem Beifahrersitz danebensitzen muss, ist ein Märchen. Fahrer ist der, der am Lenkrad sitzt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Wie sähe es denn aus, wenn A durch Einfluß gewisser Drogen (Alkohol etc.) nicht mehr fahren sollte - aber sein Kumpel C wäre bereit das Auto nach Hause zu fahen.
Wäre das so eine Ausnahme - oder muß A vor Fahrtantritt seine Versicherung benachrichtigen ?
Es steht alles schon da! A muss wissen ob er das Risiko eingehen will, oder nicht.
Er muss dann mit den Folgen rechnen... nicht dieses Forum!
Er sollte lieber mal bei seiner Versicherung anfragen und das klären...
Jede Firma hat seine eigene Philosophie, was das Verhalten ggü. Ihrer Kunden betrifft. _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Ist es so schlimm einen weiteren Fahrer mit anzugeben? Verdoppeln sich die Versicherungskosten damit? Würde die Freundin die 3,50 Euro vielleicht nicht selbst zahlen? Hey - meine Versicherung hat nicht mal mehr Geld dafür verlangt den zweiten Fahrer mit aufzunehmen - kostet immer noch so viel wie zuvor mit nur mir als Fahrer...
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