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Verfasst am: 12.01.07, 14:34 Titel: Welches Recht greift?
Hallo halli
Eine Frage, Person A möchte einen privat Club eröffnen, kein öffentliches Resturamt und sich vorher anwaltlichen Rat einholen, an welchen Fachanwalt soll sie sich wenden?
Welches Recht greift hier?
Verfasst am: 12.01.07, 14:37 Titel: Re: Welches Recht greift?
Clara Müller hat folgendes geschrieben::
Eine Frage, Person A möchte einen privat Club eröffnen, kein öffentliches Resturamt und sich vorher anwaltlichen Rat einholen, an welchen Fachanwalt soll sie sich wenden?
Je nach Ausgestaltung des Clubs scheint mir ein FA für Strafrecht ratsam. Spaß beseite, ich würde mir einen suchen, der sich mit Bau- und Verwaltungsrecht auskennt.
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