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Arbeitsvertrag und Mieteinnahmen in Bulgarien-wo versteuern

 
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kalinastaiski
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Anmeldungsdatum: 15.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 08:28    Titel: Arbeitsvertrag und Mieteinnahmen in Bulgarien-wo versteuern Antworten mit Zitat

A hat eine Wohnung in Bulgarien, die er seit 8 Monaten vermietet. Die letzten drei Monate des Jahres 2006 hat er dort gearbeitet, also unter 180 Tage hat er sich dort aufgehalten. Frage - wo sind unter diesen Umständen Steuern für diese Einnahmen zu entrichten - in Bulgarien oder Deutschland?
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Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 24.04.2006
Beiträge: 745
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 14:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt darauf an, ob er in Deutschland seinen Wohnsitz hat. Denn dann ist er nach § 1 EStG in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig.

Meint, wie immer
Fleetmaus
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 15.01.07, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Vermietungseinkünfte sind nach Art. 6 DBA Bulgarien in Bulgarien zu versteuern.

Hat er denn vor der Arbeitsaufnahme in D auch Einkünfte erzielt?

Wenn ja, unterliegen die bulgarischen Einkünfte in D dem Progressionsvorbehalt.

Ob der bulgarische Arbeitslohn hier oder dort zu versteuern ist, muss man in Art 14 nachlesen, das lässt sich aus den wenigen Angaben nicht ermitteln.

Gruß

der Petz
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